Gold gilt in der Moderne als begehrtes Investitionsgut in Krisenzeiten. Im Altertum hingegen waren u.a. Goldmünzen ein reguläres Zahlungsmittel. Fotonachweis: BillionPhotos.com / stock.adobe.com
Gebt des Kaisers, was des Kaisers ist und gebt Gott, was Gott ist
Test
„Pecunia non olet“, Geld stinkt nicht, wusste schon der römische Kaiser Vespasian, als er die Steuer für öffentliche „Bedürfnisanstalten“ einführte. Steuern waren und sind seit jeher nicht nur Einnahmequelle eines Staates, sondern auch Instrument der politischen Steuerung. Die Erfindung der Steuer reicht ins 3. Jahrhundert vor Christi Geburt zurück. So alt wie die Erhebung von Steuern ist auch der Streit um die Steuergerechtigkeit. Aber es soll in diesem Beitrag nur bedingt darum gehen, was alles besteuert wurde und wird und ob dies sinnvoll ist oder nicht. Stattdessen betrachten wir hauptsächlich die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer. An dieser Stelle wollen wir einen Blick auf die Höhe der steuerlichen Belastung der Bürger heute im „Bund“ und im Deutschen Kaiserreich (1871–1918) werfen.
Bevor wir dies tun, gilt es, eine Währungsumrechnung vorzunehmen. Die im Kaiserreich geltende Währung hieß „Mark“, die sich in 100 Pfennig unterteilte und goldgedeckt war – im Gegensatz zur Deutschen Mark (DM) oder dem Euro, die nicht durch Gold gedeckt waren und sind.
Für die Mark kann mittels der früher veröffentlichten langen Reihe des Statistischen Bundesamtes und dem aktuellen Verbraucherpreisindex die Kaufkraft wie folgt berechnet werden (Stand Januar 2018):
• 1 Mark (1873) entspräche 6,40 EUR
• 1 Mark (1900) entspräche 6,70 EUR
• 1 Mark (1913) entspräche 5,20 EUR
• 1 Mark (1918) entspräche 1,60 EUR.
Es ist zu beachten, dass diese Kaufkraft äquivalente nur die Veränderung der durchschnittlichen Kaufkraft, gemessen an der Entwicklung der Verbraucherpreise, wiedergeben. Die Verwendung eines anderen Preisindexes oder der Preisentwicklung ausgewählter Güter würde zu einem anderen Ergebnis führen. Außerdem muss eine Kaufkraftberechnung von der Veränderung des allgemeinen Wohlstandsniveaus abstrahieren. 1891 wurde im Deutschen Kaiserreich die Einkommenssteuer eingeführt. Der Spitzensteuersatz betrug 4 % auf das Jahreseinkommen von 100.000 Reichsmark. Umgerechnet wären dies also, je nach Jahreszahl, ein Jahreseinkommen von 640.000 EUR (1873) oder 160.000 EUR (1918). Eine Krankenversicherung nur für Arbeiter kannte das Deutsche Kaiserreich ab 1883 dank Bismarcks Initiative. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilten sich diese Zweidrittel zu einem Drittel.
Betrachten wir die heutige Situation in Deutschland, so beträgt der Spitzensteuersatz 42 % des Jahreseinkommens von über 54.057 EUR. Hinzu kommen die im Jahr 2021 geltenden Sozialversicherungsabgaben, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte teilen. Den größten Betrag macht die Krankenversicherung aus: 7,3 % vom Jahresbruttogehalt zahlt der Arbeitnehmer. Hinzu kommen zusätzlich mit 1,525 % die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung mit 9,3 % und die Arbeitslosenversicherung mit 1,2 %. Somit liegt die staatlich verordnete Abgabenlast im Jahr 2021 für Arbeitnehmer bei sage und schreibe 61,325 % des Jahreseinkommens, wohlgemerkt der sogenannten Spitzenverdiener in der „Bundesrepublik Deutschland“.
Lassen wir einmal die heutigen Sozialabgaben beiseite und konzentrieren uns nur auf die Einkommensbesteuerung: dann sehen wir aus heutiger Sicht ein Missverhältnis von 4 zu 42 Prozent! Denn mal ganz ehrlich – wer zahlt denn gerne Steuern?
Nun wird man leicht einwenden können, dass die Verwaltung des Deutschen Kaiserreichs bei Weitem nicht so aufwendig und bei Weitem nicht über so viele Verwaltungsebenen verfügte, wie die BRD heute – und dieser Hinweis ist richtig und verweist zugleich auf des Pudels Kern. Die BRD ist ein überregulierter „Sozialstaat“ mit einer „Staatsquote“ von 54 % im Jahr 2020. Zum Vergleich: im Jahr 1990 lag die „Staatsquote“ noch bei 43,6 %. Das heißt, wir sehen eine steigende Absorption volkswirtschaftlicher Leistungen durch den sogenannten Bund.
Die Gier des Verwaltungsapparates im Sinne der Sicherung der eigenen Existenzberechtigung hat bedrohliche Maße angenommen. Mittlerweile 4,9 Millionen Personen sind im öffentlichen Dienst beim Bund, den Ländern, den Kommunen oder Sozialversicherungsträgern beschäftigt. Alle diese tun Ihr möglichstes, dass ihre Arbeitsplätze erhalten bleiben. Somit dürfen sich die Bürger nicht wundern, wenn es immer mehr Gesetze und Verordnungen gibt.
Werfen wir zum Abschluss noch auf einen Blick auf die Umsatzsteuer: Das Deutsche Kaiserreich kannte bis 1916 keine Umsatzsteuer. Zur Finanzierung der Kriegskosten wurde jedoch für alle Einkommen eine 0,5 % Umsatzsteuer eingeführt. Die Nationalsozialisten erhöhten diese nach der Machtübernahme auf 2 %. Nach der Kapitulation der Wehrmacht im Mai 1945 wurde diese auf 4 % erhöht. 1980 wurde durch eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG), der Vorläuferorganisation der heutigen Europäischen Union (EU), die Umsatzsteuer erst auf 16 %, dann auf heute 19 % erhöht. Die Umsatzsteuer in Deutschland wurde somit seit ihrer Einführung 1916 um das 38-fache erhöht.