Der "Sonnenkönig" Ludwig XIV. war ein absoluter Herrscher, unter dessen Regentschaft Frankreich prosperierte. Fotonachweis: World History Archive / Alamy Stock Foto
"Der Parteienstaat muss abgeschafft werden!"
„Der Parteienstaat muss abgeschafft werden!“
Aufregung in der „Buntenrepublik“. Die Alternative für Deutschland (AfD) fordert die Abschaffung des Parteienstaats. Genauer gesagt, ein AfD-Landtagsabgeordneter fordert dies. Trotz allem ein Skandal, gleichsam so, als hätte die AfD die Abschaffung der Parteien gefordert. In Unkenntnis der politischen Begriffsterminologie zeigten sich die typischen Beißreflexe: Die Frankfurter Rundschau titelte „Diese Partei hasst die Demokratie“, die Märkische Allgemeine Zeitung „Parteienstaat abschaffen? AfD lässt Maske fallen“, DERWESTEN „AfD schockt mit neuen Macht-Plänen – Geheimdienst reagiert sofort!“
Wieder einmal zeigte sich der Beißreflex des Establishments aus politischen Stakeholdern und Massenmedien, die den Beginn eines Umsturzes, einer Revolution heraufziehen sehen. Rausgehauen hat die Forderung ein bis dahin recht unbekannter AfD-Landtagsabgeordneter aus Brandenburg – Lars Hünich. Sogleich bemühte sich das ZDF, das Zweite-Desinformation-Fernsehen“, auf der Website von zdfheute zu erklären, dass der Begriff „Parteienstaat“ aus der Weimarer Republik stamme und von Anfang an diffamierend gemeint gewesen sei. Es sei als politisches Schlagwort gegen die neue entstandene Parteiendemokratie gerichtet. Unter einem Parteienstaat bezeichnet Wikipedia einen Staat, indem Abgeordnete gebunden an ein durch Parteizugehörigkeit abhängiges Mandat bereits zuvor auf Parteiebene getroffene Entscheidungen im Parlament ratifizieren. Schon der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim beschrieb dieses Phänomen mit seinen Auswirkungen in seinem 1993 erstmals erschienenen Buch „Der Staat als Beute“.
Warum ist die Empörung, der Aufschrei und das mediale Gezeter so groß? Nun, es scheint so, als habe der AfD-Mann das Parteiensystem ins Mark getroffen. Die Definition des Begriffs Parteienstaat beschreibt exakt das, was in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zu beobachten ist und was Hans Herbert von Arnim in seinem 1993 erstmals erscheinenden Buch „Der Staat als Beute“ so treffend beschrieb: die Vereinnahmung des Staates durch die Parteien, in dem sie wichtige und entscheidende Führungspositionen parteipolitisch besetzen. Indem sie parteinahe Stiftungen und ihre Parteien selbst durch immer mehr Steuergeld finanzieren. Indem sie staatliche Institutionen missbrauchen, oder wie Donald J. Trump es formulierte „weaponizing the institutions of government“, also die Politisierung staatlicher Organe, um parteipolitische Agenden durchzusetzen.
„Er wird gedeutet als Ergebnis eines unumkehrbaren Strukturwandels vom liberal-repräsentativen parlamentarischen System – der Parteiendemokratie, wie sie in den meisten westlichen repräsentativen Demokratien vorherrscht – zur parteienstaatlichen Massendemokratie. Damit geht der Charakter der völlig selbstständigen Willensbildung und Entscheidungsfindung im Parlament verloren.“
Dazu gibt es mehr als nur drei Beispiele, die exemplarisch im Detail behandelt werden sollen. An denen erkennt man leicht, dass die Demokratie bundesrepublikanischer Provenienz im Laufe der Jahrzehnte vom Parteiensystem absorbiert wurde und es auch Konstruktionsfehler im Grundgesetz gibt. Die Parteien entscheiden heute über die Besetzung der Schlüsselpositionen in den Verwaltungseinheiten und den staatseigenen Unternehmen. Da dies bisher nicht ausreicht, werden Milliarden Euro ausgegeben, um Parteimitglieder unabhängig von ihrer Qualifikation in zumeist ideologisch zuverlässigen Nichtregierungsorganisationen (NGO) unterzubringen. Altbekannt ist schon die Versorgung altgedienter oder unbequemer Parteikader (Stichwort „Wegloben“ gleich „Hochloben“) mitunter nach der Devise „Hast Du einen Opa, schick ihn nach Europa“. Bestes Beispiel von Versorgung ist die des ehemaligen Leiters der Bayerischen Staatskanzlei und gelernten Grundschullehrers Siegfried Schneider auf die hervorragend dotierte Position des Leiters der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (Jahresgehalt 300.000 €). Damit verdiente Schneider mehr als der bayerische Ministerpräsident.
Ein folgenloses Abendessen zwischen Harbarth und Merkel
Beispiel Nr. Eins: Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden zur einen Hälfte vom Bundestag, die andere vom Bundesrat, jeweils mit zweidrittel Mehrheit gewählt. Beim Bundesverfassungsgericht geht es, wie der Name schon sagt, um die obersten Hüter der Verfassung – na ja, in diesem Fall „über die Einhaltung des Grundgesetzes“. Es ist ein selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes. Nun, wie unabhängig kann ein Höchstgericht sein, das von Abgeordneten gewählt wird, den Parteien angehören? Es ist also kein Zufall, dass Stephan Harbarth (CDU), langjähriges Mitglied im Deutschen Bundestag (von 2009 bis 2018) unter der Regentschaft der „Eisernen Kanzlerin“ Dr. Angela Merkel zum Präsident gewählt wurde. Kein Wunder also, dass LTO unter der Überschrift „Politik bestimmt Justiz“ schreibt: „Das Verfahren wird seit jeher kritisiert (…). Immer wieder wird die fehlende Transparenz bemängelt. Die Entscheidungskriterien bleiben im Dunkeln und manch ein Kandidat wird sein Scheitern nicht nachvollziehen können.“ Aufmerksam zu lesen, lohnt sich auch folgende Passage des Artikels: „Wer keiner der beiden großen Parteien nahesteht, hat als Kandidat weniger Chancen. (…) Die Justiz gibt sich gern Politik-fern. In anderen EU-Staaten wie Frankreich, Spanien, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden entscheidet eine von der Exekutive unabhängige Behörde über die Ernennung der obersten Richter. Wie problematisch das enge Verhältnis zwischen der Bundespolitik und dem deutschen Höchstgericht ist, zeigte eine Meldung, die im Herbst 2021 für Furore sorgte. Es ging um ein gemeinsames Abendessen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, mitder Bundeskanzlerin Angela Merkel am 30. Juni 2021 im Bundeskanzleramt – in der Hochphase der Corona P(l)andemie. Gemeinsam mit Harbarth nahmen alle weiteren 15 am Bundesverfassungsgericht tätigen Bundesrichter und die meisten Bundesminister, darunter auch die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, teil. In Folge wurde ein Befangenheitsantrag der Freien Wähler u. a. gegen Harbarth vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht begründete das Treffen damit, dass dies „Ausdruck des Respekts zwischen den Verfassungsorganen“ sei.
Fraktionszwang versus freie Gewissensentscheidung des Abgeordneten
Beispiel Nr. Zwei: „Der Bundestag wird vom Volk gewählt und ist der Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert werden. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit“, so lautet die Selbstbeschreibung des Deutschen Bundestages auf seiner Website. Ja, das Parlament mit seinen Abgeordneten ist der zentrale Entscheidungsort in einer repräsentativen Demokratie. Doch welche Bedeutung hat ein Parlament, wenn ein zunehmender Anteil an Wählern bewusst wird, dass viele Entscheidungen, die dort getroffen werden, nicht in ihrem Interesse sind? Bedenkt man, dass Parteien, gebunden an Koalitionsverträge, dort vorrangig über Parteiinteressen, also Partikularinteressen, abstimmen lassen. Bestes Beispiel dafür ist die Energieversorgung. Es wird nicht nach Notwendigkeit nach bezahlbarer Energie entschieden, sondern aufgrund ideologischer Vorgaben, die eine grüne Energiewende will, Putins böses Gas und Öl jedoch nicht (und trotzdem bezahlen muss), da dieser für seinen Überfall auf die Ukraine abgestraft werden soll. Wie steht es in dieser Zeit um das freie Mandat des Abgeordneten und den Fraktionszwang? Wenn es um Abstimmungen über ethische Themen geht, wie Organspende, Abtreibung, selbstbestimmtes Sterben und Präimplantationsdiagnostik, dann wird öffentlich durch Medien kommuniziert, dass „der Fraktionszwang aufgehoben“ sei. Die Bundestagsabgeordneten, so regelt es das Grundgesetz, sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Juracademy bewertet den Fraktionszwang als verfassungswidrig. „Dies betrifft Strafzahlungen, den Entzug oder die Versagung von Ausschusssitzen oder andere Druckmittel. Die konkrete Grenzziehung kann im Einzelfall schwierig sein, noch problematischer wird sich aber immer die Beweisbarkeit des Vorgehens darstellen.“ Die Volksvertreter, also die Bundestagsabgeordneten, werden alle vier Jahre durch geheime Wahlen bestimmt. Dies geschieht nach dem Prinzip der „personalisierten Verhältniswahl“. Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen. Mit der Erststimme bestimmen die Wahlberechtigten, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt. Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein. Mit der sogenannten Zweitstimme, die darauf abzielt, ausschließlich Parteien in den Bundestag zu wählen, geben die Wahlberechtigten ihre Stimme für die Landesliste einer Partei ab. Diejenigen, diejenigen, die als „Listenkandidat“ in den Bundestag einziehen, werden von ihrer Partei, wie der Name schon sagt, „gelistet“. Bei Wikipedia ist nachzulesen, dass die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste (Listenplatz) über ihre Wahlchancen entscheidet. Auf diese Wahlliste schaffen sie es in der Regel nur, wenn die Partei, vertreten durch die Parteiführung, davon ausgeht, dass diese die Interessen der Partei im Parlament verfolgen und in ihrem Sinne der Parteiinteressen abstimmen. Bei denjenigen, die also über die Parteiliste in den Bundestag gewählt werden, besteht ein starkes Abhängigkeitsverhältnis ihrer Partei gegenüber. Jeder, der über eine Liste gewählt wird, muss im Zweifel abwägen, wie er im Parlament abstimmt – nur seinem Gewissen oder den Parteiinteressen folgend!
Die jüdische Philosophin Simone Weil formulierte das Dilemma zwischen dem persönlichen Gewissen des Abgeordneten und seiner Zugehörigkeit zu einer Partei in ihrem Buch „Notizen zur Abschaffung der Parteien“ wie folgt: „Man kann nicht die erschreckend komplexe Probleme des öffentlichen Lebens untersuchen, indem man einerseits Wahrheit, Gerechtigkeit und Gemeinwohl im Auge hat und andererseits bestrebt ist, sich so zu verhalten. Wie es sich für das Mitglied einer bestimmten Gruppe gehört. Der Mensch mit seiner begrenzten Fassungskraft ist nicht imstande, sich gleichzeitig um beides Sorgen zu machen. Wer sich dem einen Ziel verschreibt, gibt de facto das andere auf.“
Es wird so lange gewählt, bis das Ergebnis passt
Beispiel Nr. Drei: die Einmischung der Bundeskanzlerin in die Landtagswahlen in Thüringen im Jahr 2020. Ein bislang einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland, welcher das beste Beispiel für die These vom ungehemmten Parteienstaat ist. Angela Merkel meldet sich aus Südafrika und fordert: „Das Ergebnis muss rückgängig gemacht werden“. Mit diesen Worten und scharfer Kritik an der Unbotmäßigkeit der parteilichen Akteure in Thüringen intervenierte Angela Merkel, bis heute ohne jegliche Konsequenzen, in das zentrale Element der Demokratie – Wahlen. Damit offenbarte sie selbstredend nicht nur, wessen Geisteskind sie ist, sie gestaltete somit die Politik nach Gutdünken wie eine autokratische Anführerin. „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung gebrochen hat für die CDU und auch für mich, nämlich dass keine Mehrheiten mithilfe der AfD gewonnen werden sollen“, sagte sie im südafrikanischen Pretoria. „Da dies absehbar war in der Konstellation, wie im dritten Wahlgang gewählt wurde, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss.“
Was dann folgte, kann nur noch als eine Schmierenkomödie bezeichnet werden. Unter dem von der „Eisernen Kanzlerin“ aufgebauten öffentlichen Druck, mit den üblichen Empörungsäußerungen garniert, trat der gewählte Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) zurück und beantragte die Auflösung des Landtags.
Demokratie in Gefahr: Politische Gegner werden überwacht
Die anhaltende politische Diffamierungskampagne gegen die AfD sollte allen Menschen, denen die Demokratie am Herzen liegt, gehörig aufschrecken und Sorgen bereiten. Doch nicht nur die AfD, die aktuellen Umfragen zur Folge trotz Demonstrationen gegen „Rechtsextremismus“ immer noch im Raumwindkurs ist, wird zunehmend als lästig und als Bedrohung des Meinungsabsolutismus der Ampel empfunden. Erst vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, von seinem ehemaligen Arbeitgeber überwacht wird. Nicht nur das – er wird laut tagesschau.de sogar als „Rechtsextremist“ geführt. Warum? Maaßen ist nicht nur einer der profiliertesten Kritiker der Merkel-CDU, sondern auch und insbesondere der aktuellen Ampel-Regierung. Nun geht anscheinend zusätzliche Gefahr von Maaßen aus, hat er doch angekündigt, die Werte-Union zu einer Partei weiterzuentwickeln. Zudem kündigte er an, die CDU zu verlassen. Gefallen kann denjenigen, die sich im Konstrukt der Bundesrepublik gemütlich eingerichtet haben, nicht, dass Maaßen der CDU ihre Maske von Gesicht gerissen hat. Denn er erklärte, die Partei habe in den vergangenen Jahren ihre Werte und Grundüberzeugungen aufgegeben. Sie erwecke nur den Anschein, eine bürgerliche Alternative zu Rot-Grün zu sein.
Wie arg der Stachel Maaßen dem Rot-Grün-Gelben Establishment offensichtlich wehtut, zeigt ein Bericht der „taz“, der die SPD-Innenpolitikerin Carmen Wegge zitiert, die darauf verweist, dass Maaßen sich an seine beamtenrechtliche Treuepflicht zu halten habe. „Ich finde deshalb die Prüfung von Disziplinarmaßnahmen richtig“, sagte sie gegenüber dem linken Blättchen aus Berlin-Kreuzberg. Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich pflichtet ihr, wie könnte es auch anders sein, bei und spricht davon, dass Maaßen „menschenverachtende Aktivitäten“ (welche genau das sein soll, bleibt unklar) beweisen würden, dass dieser schön länger ein distanziertes Verhältnis zur Verfassung (sic!) habe. Was man hier anstößt, ist der Entzug der Pensionszuwendungen an den ehemaligen Verfassungsschutzchef. Ferner schwebt der Linken-Innenpolitikerin Martina Renner ein Untersuchungsausschuss im Bundestag vor, der die sechsjährige Dienstzeit Maaßens untersuchen soll.
Holger Strohm, Kernenergie-Kritiker und Buchautor mit eigenem YouTube-Kanal, führt in seinem im Jahr 2018 veröffentlichten Buch „Demokratie in Gefahr“ mehrere Beispiele auf, die belegen, wie sehr vorwiegend der Verfassungsschutz instrumentalisiert wird, den politischen Gegner kleinzuhalten. Strohm schreibt auf Seite 54 seines Buches: „Ob die Grünen, die Linken, die AfD – alle bekamen Schwierigkeiten mit dem System.“ Dann führt er mehrere Beispiele auf, wie der politische Gegner bekämpft wird. Er verweist auf Seite 55 auf den Journalisten Hans-Ulrich Jörges, der SPD, Grüne, CDU und CSU dafür kritisiert, dass diese nur „an Machterhalt denken und wie sie den Beutezug am Steuerzahler optimieren können, und jede Gruppierung, die dabei stört, würde diffamiert.“ Zitat Jörges: „Beim gemeinsamen Beutezug hört die Gegnerschaft in der Politik auf“. Weiter lässt dieser sich über den medialen Komplex aus, der die politischen Machenschaften nicht etwa scharf kritisieren würden, sondern mitmachten: „Wie handzahm schnurren die Medien auf dem Schoß der Politik?“
In den vergangenen Wochen wurden Demonstrationen in vielen Orten der Bundesrepublik abgehalten. Demonstriert wurde gegen „Rechtsextreme“, die Demos wurden von den Medien auch als solche gegen „rechts“ bezeichnet. Der Begriff „rechts“ leitet sich aus dem Althochdeutschen „Recht“ ab und bedeutet u. a. das Gerechte. Nun könnte man argumentieren, dass die vielen Menschen, die zu Demonstrationen zusammenströmen, ja das Richtige machen wollen. Wenn jedoch die Veranstalter der Berliner Demo vor dem Reichstag in Berlin explizit darauf hinweisen, dass Deutschlandfahnen nicht erwünscht, sogar verboten seien, dann sollten sich die Menschen fragen, warum das so ist. Geht es bei den Veranstaltungen nicht darum, die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland zu schützen, indem sich viele Menschen für sie einsetzen? Und wenn nicht, worum geht es dann? Wer stellt die größte Gefahr für die bundesrepublikanische Demokratie dar? Diejenigen, die die Missstände benennen oder diejenigen, die nicht darüber diskutieren und jeglichen Widerstand gegen ihre politischen Ansichten und ihre Agenda im Keim ersticken wollen?