Demokratie in Gefahr
Das Grundgesetz wurde gefeiert und trotzdem droht die Meinungsfreiheit durch Nancy Faeser abgeschafft zu werden.
Bodo Ramelow, Thüringens Ministerpräsident von Angela Merkels Gnaden, ist nicht zum Feiern zumute. Er weiß, ihm droht Ungemach, wenn er und seine sozialistischen Genossen, die mit einer Minderheitsregierung herrschen, nicht die nötigen Stimmen bei der bevorstehenden Landtagswahl bekommen, um zumindest wieder mitregieren zu können. Anders ist sein Vorschlag, mithilfe von vox populi – des Volkes Stimme, das Grundgesetz mittels Volksabstimmung zur Verfassung erklären zu lassen, nicht zu erklären.
Es handelt es sich jedoch um ein politisch durchschaubares Manöver, welches das Grundgesetz entgegen der ramelowschen Behauptung auch gemäß Artikel 146 Grundgesetz (GG) gar nicht hergibt. Er sieht keine Umbenennung vor, sondern dass das GG durch eine Verfassung ersetzt wird. Bodo Ramelow hat mit seinem panikartigen Vorschlag, der in der Bundesregierung und den Parteien auffälligerweise kein Echo fand, der Öffentlichkeit gezeigt, was hier ist – dass das Grundgesetz entgegen vielen Behauptungen der Politik keine Verfassung, sondern ein Provisorium ist, gegeben von den alliierten Siegermächten. In Creifeld’s Rechtswörterbuch, 17. Auflage; Verlag C.H.Beck, München 2002 ist die Definition nachzulesen: „Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten) für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan“. Somit ist die Behauptung der Bundesrepublik Deutschland enttarnt, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist. Wenn dem so bereits wäre, bräuchte es ja keine Abstimmung über eine Umbenennung des Grundgesetzes.
Wenn die Russische Föderation nun noch den 2 + 4 Vertrag kündigt – ein entsprechender Schritt wird aktuell in der Duma diskutiert, dann fliegt der Bundesregierung und allen Vorgängerregierungen seit 1990 gleich Behauptung Nummer Zwei um die Ohren: nämlich, dass der 2+4-Vertrag ein Friedensvertrag sei. Im Juraforum wird dazu Folgendes geschrieben: „Erst der im Jahr 1990 unterzeichnete sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag (…) gilt als Friedensvertrag, obwohl es sich dabei nicht um einen formellen Vertrag zwischen allen beteiligten Parteien handelte.“ Na, welche Partei fehlt denn, damit dieser tatsächlich ein Friedensvertrag hätte sein können? Damit wird deutlich, dass 1990 ein Vertrag geschlossen wurde, der lediglich einem Friedensvertrag ähnlich ist. Böse Zungen behaupten gar, er imitiere gar einen. Könnte es daher sein, dass die Forderung nach einem Friedensvertrag berechtigt sind, da es seit Ende des Zweiten Weltkriegs immer noch keinen im eigentlichen Sinn des Völkerrechts gibt?
Die Meinungsfreiheit steht von allen Seiten unter schwerem Beschuss
Es verwundert daher nicht, dass die Massenmedien journalistische Beiträge en masse produzieren, um eine andere Sicht des Sachverhalts zu verbreiten. Freilich könnte man argumentieren, dass daran doch nichts auszusetzen sei. Zur Meinungspluralität, die das Grundgesetz vorsieht, gehören schließlich unterschiedliche Meinungen. Diese können liberal, konservativ, progressiv, links und rechts sowie „grün“ und „blau“ sein. Selbst extreme Äußerungen toleriert das Grundgesetz in Artikel fünf. Seine Grenzen findet die Meinungsfreiheit „nur“ in den „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Mit letzterem ist die Schmähkritik gemeint, die als „eine kritische Äußerung zu einer Person verstanden, die diese herabwürdigen und diffamieren soll. Eine thematische Auseinandersetzung zu einer bestimmten Thematik oder Angelegenheit erfolgt dabei nicht.“ Weitere „Verboten sind außerdem volksverhetzende Aussagen und Symbole wie der Hitlergruß sowie Aufrufe zu Hass und Gewalt. In Versammlungen ist es darüber hinaus nicht erlaubt, sich uniformiert oder mit Waffen zu zeigen und andere dadurch einzuschüchtern“, weiß National Geographic zu berichten.
Bundesbeamte im Fadenkreuz der Bundesinnenministerin?
Doch wie steht es um das höchste Gut der Demokratie – die Meinungsfreiheit? Andreas Zöllner schrieb 2020 im Verfassungsblog, Folgendes: „Auch Journalisten, Wissenschaftler, Schriftsteller und Künstler kritisieren mittlerweile, dass die Grenzen dessen, was ohne Repressalien gesagt werden, darf, immer enger gezogen würden. Nicht zuletzt, deshalb ist es wichtiger denn je, dass sich der Staat schon im Ansatz keinerlei Meinungszensur verdächtig macht.“ Ob Herr Zöllner vier Jahre später immer noch derselben Meinung ist? Denn die Bedrohung der Meinungsfreiheit kommt keinesfalls per Gesetz daher. Kontinuierlich wird von interessierten Akteuren aus Politik, Nichtregierungsorganisationen, Lobbyisten, Talkshow Stammgästen vom scheinbaren gesellschaftlichen Konsens abweichende Meinungsäußerungen mit Empörung und verbal lautem Entsetzen zurückgewiesen und harsch als unsagbar diskreditiert. Die Repressalien erfolgen im privaten Umfeld derjenigen, die sich das grundgesetzlich garantierte Recht herausnehmen, politisch Inkorrektes zu äußern. Doch mittlerweile, so scheint es, sind die „Staatsbediensteten“ unter Generalverdacht gestellt. Ausgerechnet von der Bundesinnenministerin persönlich. Ihr Vorgehen erinnert fatal an den „Radikalenerlass“ aus dem Jahr 1972 gegen linksextreme Kräfte, der vom späteren Bundesjustizminister Gerhard Baum (FDP) aufgehoben wurde. Was die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im vergangenen Jahr 2023 nicht davon abhielt, eine Gesetzesüberarbeitung als Teil einer Gesetzesreform zu verpacken. Dieses Gesetz nennt sich harmlos Disziplinarrecht. „Durch eine rasche und effektive Ahndung von Dienstvergehen soll das Ansehen des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen in die Integrität der Verwaltung gestärkt werden, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. „Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen“, sagte dazu die Bundesinnenministerin. Das Gesetz trat zum 1. April 2024 in Kraft und gilt für alle „Bundesbeamte“. Müssen diese nunmehr damit rechnen, dass eine unbedachte Meinungsäußerung zu ihrer postwendenden Freistellung und möglicherweise Existenzgefährdung führt, bevor überhaupt ein gerichtliches Verfahren abgeschlossen ist? Welchen Einfluss wird das wohl auf das Klima der Meinungsfreiheit bei den Bundesbeamten haben?
Klar ist, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in Deutschland sind verpflichtet, politische Neutralität zu wahren. Diese Verpflichtung ist Teil des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Diese Gesetze legen fest, dass Beamte ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit führen müssen. Sie dienen dem ganzen Volk und nicht einer Partei. Dies ist entscheidend, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit und Objektivität der Verwaltung zu bewahren.
Die Neutralitätspflicht schließt ein, dass Beamte in ihrem beruflichen Handeln und in ihrer öffentlichen Kommunikation politische Neutralität wahren müssen. Dies bedeutet, dass sie bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten keine politischen Meinungen vertreten oder politische Aktivitäten unterstützen dürfen, die mit ihrer Rolle als unparteiische Staatsdiener in Konflikt stehen könnten.
Das Vorgehen des Bundesinnenministeriums mittels Revision bzw. Anpassung des Disziplinarrechts erinnert fatal an das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ der „NationalSozialisten“ vom 7. April 1933. Damals wurden alle jüdischen und linken Beamten entlassen oder zwangspensioniert. Heute scheint das neue Disziplinarrecht geeignet zu sein, gegen alle Bedienstete des Bundes, die nicht der politischen (Meinungs-)Vorgabe aus dem Hause Faeser folgen wollen, eingesetzt zu werden.
Kurios: Julian Reichelt und seine Abrechnung mit der Bundesinnenministerin
Der ehemalige BILD-Chefredakteur Julian Reichelt verfasste am 26. Mai 2024 mit dem Titel „Feldzug gegen das Grundgesetz: Furchtbar, was Faeser vorhat“ bei NiUS einen Kommentar, also einen Meinungsbeitrag, der hart, wie bis lange nicht, mit der Bundesinnenministerin ins Gericht geht. Folgende Auszüge sind Reichelts Kommentar entnommen. Sein Aufschlag ist gleich ein Schlag ins Kontor des Selbstverständnisses von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und des obersten Verfassungsschützers Thomas Haldenwang. Reichelt schreibt:
„Mit ihren Ansichten, mit ihren Äußerungen, mit ihrer ganzen Verachtung für die Meinungsfreiheit wäre Nancy Faeser eigentlich selbst ein Fall für den Verfassungsschutz, aber vermutlich ist sie als Innenministerin über uns gekommen, um uns eine lebenswichtige Lektion in Mut und Courage zu erteilen.“
Reichelt macht sich mit dieser Äußerung bestimmt keine Freunde im Bundesinnenministerium und erst recht nicht im Bundesamt für Verfassungsschutz. Es bleibt abzuwarten, wie die Benannten auf seine Kritik reagieren werden. Über die Vorgehensweise und Methode der Bundesinnenministerin schreibt Reichelt Folgendes:
„Nancy Faeser will nicht, dass man ihre Methoden mit der DDR vergleicht, man macht sich dann der Delegitimierung schuldig, aber was sie sagt, erinnert an die Methoden totalitärer Regime.“
Reichelt erwähnt die Aussagen Faesers zu Kindererziehung, die sie in einer Politsendung mit Michael Friedmann getätigt hat, wo sie Kindererziehung nach dem Vorbild des Sozialismus fordert, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Eltern ihren Kindern „ausgrenzende Meinungen“ beibringen. Seine Kritik an der Bundesinnenministerin kumuliert in folgendem:
Nancy Faeser hat es sich zur Aufgabe gemacht, uns unser Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auszutreiben.“
„Der Grund ist einfach: Nancy Faeser ist eine Linksextreme, sie sympathisiert offen mit den Gewalttätern der Antifa. Nancy Faeser weiß, dass die Mehrheit ihre linke Ideologie ablehnt. Deswegen will sie der Mehrheit einschüchtern. Die Meinung der Mehrheit gefährdet Nancy Faesers Macht.“
„Die Innenministerin hat sich vom Recht nahezu vollständig verabschiedet und die verlässliche Sprache des Rechts durch die unberechenbare Sprache der Willkür ersetzt, sie will die Macht der Behörden einsetzen, um gegen Dinge vorzugehen, die in keinem Gesetz stehen und die sie definiert, zum Beispiel gegen ‚Hass‘ und ‚Desinformation‘.“
Dieser kritische Kommentar erschien nur bei „NiUS“. Dessen Reichweite und tägliche Besucheranzahl sind mit Reichelts vorherigen Arbeitgeber BILD, nicht zu vergleichen. Zudem gab es kein reichweitenstarkes anderes Medium, was die Kritik aufnahm. Ist es denkbar, dass mit NiUS eine kritische Scheinopposition zu den Systemmedien aufbaut, werden soll – gewissermaßen eine kontrollierte Medienopposition? Neben Reichelt hat man auch den ehemaligen BILD-Redakteur Schuler angeworben, der bei NiUS ein regelmäßiges Video-Format hat. Auch Jan Fleischhauer, ehemals Redakteur und „konservatives Feigenblatt“ beim Nachrichtenmagazin Der Spiegel und jetzt Mitarbeiter beim FOCUS, war ursprünglich an Bord, sprang aber kurz vor dem „Leine los“ von NiUS wieder an Land. Es fällt einem schwer zu glauben, dass die Kritik tatsächlich bei der inkriminierten Bundesinnenministerin ankommt, geschweige denn, dass Olaf Scholz ein Machtwort spricht und seine Parteigenossin zurückpfeift.
Es scheint vielmehr so, als wolle man mit Reichelts deftiger Kritik ein neues Narrativ begründen, dass da heißt „seht her, die bundesrepublikanische Demokratie mit dem Recht auf Meinungsfreiheit funktioniert noch“. Doch was hilft es, wenn ein neues, alternatives Nachrichtenmedium allein auf weiter Flur pfeift und die etablierten Medien sich vornehm zurückhalten? Es fällt schwer, Julian Reichelt die Verwandlung vom Saulus zum Paulus abzunehmen. Doch zunächst einmal steht die Kritik für sich. Reichelt gilt als Gewächs des Axel-Springer-Verlages, der unter der Ägide der Verlegerin Friede Springers stets und unverbrüchlich an der Seite Israels steht und dies bis heute tut. Reichelt war Schützling des mächtigen Springer-Vorstandvorsitzenden Mathias Döpfner. Seit seiner Entlassung in Folge von sogenannten Compliance-Verstößen (lt. Magazin Der Spiegel: Machtmissbrauch, Vermischung beruflicher und privater Beziehungen zu Mitarbeiterinnen, Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen) geriert sich Reichelt als „enfant terrible“ einer vermeintlich alternativen Medienszene. Er pöbelt gegen den Medien Mainstream, die Ampel-Politik, die unfähige Opposition, harmlose Verurteilung von ausländischen Straftätern. Zusammengefasst: Er geriert sich als „AfD der alternativen Medien“. Passend dazu, unterstützt er auch noch medial wirksam die Politik der AfD.
Wenn man einmal verstanden hat, dass der Machterhalt und der Verbleib an den „Futtertrögen“ die stärksten Triebfedern der Bundesrepublik und aller „direkt oder indirekt darin Beschäftigten“ sind, dann bekommt die „Schimpftirade“ von Reichelt auf Faeser einen faden Beigeschmack. Wie wahrscheinlich ist es, dass Reichelt sich, um es mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zu sagen, um 360 Grad gedreht hat?
Allerdings ist Reichelt mit seiner Kritik an der Innenministerin nicht allein. Unlängst äußerte sich der ehemalige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen in der NiUS-Sendung „Stimmt“ auf YouTube: „Das ist eine andere Dimension, was Frau Faeser macht. Das ist verfassungsfeindlich. Denn die Meinungsfreiheit ist ein elementarer Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Wenn die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, funktioniert unsere Demokratie nicht mehr. Wenn unsere Demokratie nicht mehr funktioniert, dann ist unser Staat fast am Ende.“
Demontiert der Bundesverfassungsschutz die Meinungsfreiheit?
Am 23. Mai 2024 veröffentlichte Apollo News einen Artikel über einen Verfassungsschutzmitarbeiter, der über seinen Arbeitgeber, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auspackte. Unter der Überschrift „Was gestern legal war, kann einen heute ins Fadenkreuz bringen“, berichtet das Medium, welches sich auf einen Artikel der „Schwäbischen Zeitung“ beruft, über bedenkliche Tendenzen dahin gehend, dass es „auch jemanden treffen, der lediglich die Grünen nicht mag.“
Die nun folgenden Ausführungen erinnern an die dunkelsten historischen Zeiten eines sozialistischen Regimes in Deutschland – es ist nicht das nationalsozialistische, sondern das sozialistische der DDR. Apollo News schreibt: „Die Bürger müssten erfahren, welche ‚unglaublichen Zustände und Missstände in dieser Behörde‘ vorherrschen. Das Bundesamt nehme zunehmend den einfachen Bürgern ins Visier, so der Ex-Mitarbeiter. „Die Ängste vieler Menschen, dass hier derzeit ein Überwachungsstaat wie in der DDR aufgebaut wird, diese Ängste sind nicht ganz unberechtigt, ja“, so Georg S. Vernichtend ist das Urteil des Mitarbeiters hinsichtlich der Schlagkräftigkeit der Behörde, wenn es um diejenigen geht, die tatsächlich die Demokratie bedrohen: „Der Verfassungsschutz sei ein Bürokratiemonstrum, der es mit wirklich extremistischen Gruppierungen, Neonazis, Teile der Antifa oder Islamisten nicht aufnehmen kann. Ängste, dass mittels dieser Behörde ein neuer Überwachungsstaat etabliert werde, seien dennoch gerechtfertigt. „Das ist kein Widerspruch, sondern Teil der Erklärung“, meint S.“ Der Informant verweist auch darauf, dass Staat aufgrund eigener Unfähigkeit es „mit ernst zu nehmenden Gegnern (…) nicht aufnehmen kann, kümmert er sich zunehmend um Leute, die eigentlich kein Fall für den Verfassungsschutz sind. Und in der Vergangenheit auch nicht waren.“ Apollo News ergänzt, dazu: „Paradebeispiel hierfür sei die Ausrufung der neuen Kategorie ‚verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘. Der Staat würde hier „durch eine Umdeutung und Pervertierung der Sprache“ neue überwachungsrelevante Eingriffsmöglichkeiten schaffen. Durch diese Ausdehnung der Befugnisse könnten Menschen schnell zum Verdachtsfall erklärt werden.“ Und weiter heißt es bei Apollo News: „S. fürchtet deswegen um ‚die ganz große Gefahr, dass der Dienst instrumentalisiert wird, etwa für politische Zwecke‘.“
Der Kampf um die Meinungshoheit wird mit ungleichen Waffen geführt
Die nicht mehr so neue Masche, vermeidliche Glaubwürdigkeit zu verbreiten, ist der „Faktencheck“. Diese von Medienunternehmen angebotene „journalistischen“ Leistungen vermehren sich einer Epidemie gleich im deutschsprachigen Internet, um gewünschte Narrative in Form von Meinungen für ihre Auftraggeber zu platzieren. Mit diesen füllen sie primär bei umstrittenen Themen die vordersten Ergebnisseiten der Suchmaschinen. Dies gelingt ihnen mit professionellem Suchmaschinenmarketing und verfolgt ein Kalkül: Die Wahrscheinlichkeit, dass Suchergebnisse auf den nachfolgenden Seiten einer Suchmaschine angeklickt werden, ist sehr gering. Etwa 99,1 % aller Klicks bei Google erfolgen auf Ergebnisse der ersten Seite. Demnach erreichen Suchergebnisse jenseits der ersten Seite weniger als 1 % der Klicks. Zusätzlich ist anzumerken, dass die Klickrate auf der zweiten Seite auf nur etwa 0,78 % fällt, was unterstreicht, wie schnell das Interesse und die Bereitschaft der Nutzer abnehmen, weitere Seiten zu erkunden.
Zahlreiche Gerichtsprozesse wurden mittlerweile gegen Social-Media-Plattformen, die „Faktenchecks“ auf ihren Plattformen einsetzen, geführt. Die Social-Media-Anbieter lagern die Beitragsprüftätigkeit an Dienstleister aus. In Deutschland gehört u. a. „correctiv“ und die Deutsche Presseagentur (dpa) zu den bekanntesten Anbietern. Eines der aufsehenerregenden Gerichtsverfahren führte der US-amerikanische Journalist John Stossel im Jahr 2021 vor einem Gericht in Kalifornien, USA, gegen Facebook. Kein deutsches Massenmedium berichtet über diese wichtige Entwicklung und somit ist ein ausführlicher Bericht bzw. Kommentar nur bei Report24 zu finden. Am 13. Dezember 2021 wurde auf deren Website unter der Überschrift „Facebook gibt vor Gericht zu: Faktencheck ist nur ‚Meinung‘ wesentliche und wichtige Details publiziert. „In seiner Antwort auf Stossels Verleumdungsklage antwortet Facebook auf Seite 2, Zeile 8 des Gerichtsdokuments, dass Facebook nicht wegen Verleumdung (d. h. falscher und schädlicher Behauptungen) verklagt werden kann. Denn seine „Faktenchecks“ seien reine Meinungsäußerungen und keine Tatsachenbehauptungen. Meinungen sind nicht Gegenstand von Verleumdungsklagen, während falsche Tatsachenbehauptungen Gegenstand von Verleumdungsklagen sein können. Das Zitat in der Beschwerde von Facebook lautet: „Die Kennzeichnungen selbst sind weder falsch noch diffamierend; sie stellen vielmehr eine geschützte Meinung dar.“ Report24 schlussfolgert, dass das Unternehmen somit zugebe, dass allein schon die Bezeichnung Faktencheck irreführend sei. Vielmehr müsse es, so Report24 „Ideologiecheck“ oder „Meinungscheck“ heißen.
„correctiv“ und Co. brandmarken abweichende Meinungen
In Deutschland führte das alternative Nachrichtenmedium „Tichys Einblick“ (TE) nicht nur einen, sondern gleich mehrere Gerichtsverfahren gegen Facebook und die mit ihnen verbundenen „Faktenchecker“. Im Jahr 2020 hatte TE über einen offenen Brief zum Klimawandel berichtet und auf diesen via Facebook aufmerksam gemacht. Daraufhin unterzog „correctiv“ im Auftrag von Facebook den offenen Brief einer Faktenprüfung. Das Ergebnis wurde bei dem Eintrag der Klägerin auf Facebook dauerhaft angezeigt, mit dem Zusatz „Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘; Behauptungen teils falsch“. Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook jedoch nicht »missverständlich« sein dürfe. Es sei der Eindruck entstanden, dass der Artikel von TE für falsch erklärt wurde und nicht etwa der offene Brief. Einen weiteres Gerichtsverfahren führte TE bereits ein Jahr später: Am 9. Juli 2021 teilte TE unter der Überschrift „Fakten sind nur Meinungen …“ mit, dass es in einem Rechtsstreit mit Facebook steht. „correctiv“ hatte im Auftrag von Facebook einen Artikel als „Fake News gebrandmarkt“. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass Facebook einen von „correctiv“ durchgeführten Faktencheck über einen Beitrag von Tichy löschen muss. Das Gericht stellte fest, dass der Faktencheck in seiner Form rechtswidrig war, da er den Beitrag von Tichy in einem falschen Licht darstellte und somit seine Meinungsfreiheit unzulässig einschränkte.
„Correctiv“ fiel dieses Jahr einer breiten Öffentlichkeit negativ auf, da es am 10. Januar 2024 eine Horrorgeschichte von einer angeblich stattgefunden Wannseekonferenz 2.0 präsentierte. Nach erfolgter Erstveröffentlichung mussten die politischen Kampagnenmacher Stück für Stück ihre Aussagen revidieren und korrigieren. Nachzuvollziehen lässt sich das mithilfe einer Wayback Machine.
Das (gemeinnützige) Unternehmen „correctiv“ unterstreicht seine angebliche finanzielle Unabhängigkeit. Dabei nehmen sie es mit der Wahrheit nicht ganz genau. Die stellvertretende Chefredakteurin Anette Dowideit im behauptete im ARD/ZDF-Presseclub gar, dass sie nicht durch Steuermittel finanziert würden. Dabei erhielt „correctiv“ seit seiner Gründung 2014 rund 2,5 Millionen Euro Steuergeld. Zudem lässt sich auf den Seiten von Correctiv unter dem Navigationspunkt „Transparente Finanzen“ nachvollziehen: im Jahr 2023 erhielt „correctiv“ von der Landeshauptkasse NRW, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und aus dem Bundesprogramms „Demokratie Leben“ jeweils ausgezahlt von der Bundeskasse, sehr wohl Steuermittel im erheblichen Umfang. Merkwürdig, dass solche „Details“ einer „correctiv“-Führungsperson nicht bekannt sind.
TE schreibt über Facebooks Dienstleister: „Correctiv ist ein ursprünglich von SPD-Politikern motiviertes Unternehmen, das behauptet, Fakten prüfen zu wollen. Facebook übernimmt solche Hinweise von „correctiv“ und zahlt dafür einen namhaften, aber nicht genau veröffentlichten Geldbetrag. Correctiv gibt sich gern als Faktenchecker aus, gemeinnützig, edel, und gut. Doch unter dem Deckmantel verbirgt sich Deutschlands seltsamster Konzern, der es mit Transparenzvorschriften nicht so genau nimmt.“ TE hat auch zur Gründungsfinanzierung recherchiert und weiß Folgendes zu berichten: „Correctiv wurde 2014 gegründet und mit einer Anschubfinanzierung von drei Millionen Euro ausgestattet, unter anderem von der Brost-Stiftung – geführt von dem ehemaligen SPD-Politiker und Ex-Kanzleramtschef Bodo Hombach. Außerdem erhält sie Fördergelder von der Rudolf-Augstein-Stiftung und der Open Society Foundation des Milliardärs George Soros. Als Medium arbeitet „correctiv“ bei bestimmten Recherchen auch mit dem ZDF zusammen.
Wer glaubt, damit sei das Ende der Fahnenstange erreicht sei, der wird mit dem Tagesspiegel-Artikel vom 28. Mai 2024 eines Besseren belehrt. Die aus Berlin stammende Zeitung hat mittels Gerichtsverfahren, basierend auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruch, eine Antwort des Bundesamtes für Verfassungsschutz erzwungen. Daraus geht hervor, dass dessen Präsident Thomas Haldenwang entgegen früheren Regierungsangaben Informationen zur Erkenntnislage der Behörde bezüglich des Potsdamer Geheimtreffens (die vermeintliche Wannseekonferenz 2.0) an Journalisten weitergegeben habe. Der Tagesspiegel analysiert basierend daraufhin, dass „die Angaben es zudem wahrscheinlicher“ machen, „dass der Verfassungsschutz von dem Treffen im Vorfeld gewusst hat.“ Medienberichten zufolge soll Haldenwang bei vertraulichen Gesprächen mit Journalisten knapp zwei Wochen nach den Enthüllungen geäußert haben, das BfV sei bereits im Vorfeld über die Potsdamer Veranstaltung informiert gewesen. Dies wurde durch die Bundesregierung zunächst bestritten. Journalisten-Gespräche würden nicht protokolliert. Daher könne Haldenwang sich nicht mehr genau erinnern, was er damals zum Potsdamer Treffen erzählt habe. Möglich sei aber, dass er „abstrakt“ über Kenntnisse berichtete, die das BfV im Vorfeld des Treffens gehabt hatte, so der Tagesspiegel in seinem Artikel und weiter heißt es:
„Tatsächlich war das Verfassungsschutz-Bundesamt für vertraulichen Informationsaustausch bisher gut ansprechbar, während man sich öffentlich mit Medien-Statements zurückhält. Allein im Januar 2024, dem Monat der „correctiv“-Enthüllung, hat Haldenwang nach Tagesspiegel-Recherchen an drei Presse-Hintergrundrunden in Berlin teilgenommen, stets auf Einladung von Medienvertretern. Das BfV selbst hatte im vergangenen Jahr ebenfalls drei Gesprächsrunden organisiert.“
Vergessen wir nicht: „Wir leben heute in dem besten Deutschland, das es jemals gegeben hat!“
Halten wir also fest, das BfV informierte Journalisten zwei Wochen nach den vermeidlichen „Correctiv“ Enthüllungen über Erkenntnisse der Behörde bezüglich des Potsdamer „Geheimtreffens“ von vermeintlichen Rechtsextremisten. Auffallend: Als Resultat der medialen Empörungsberichterstattung über das Potsdamer Geheimtreffen kam es zu „Demonstrationen gegen rechts“ im ganzen Bundesgebiet. Vertreter aus Politik und Gesellschaft begrüßten diese ausdrücklich.
Die Berichterstattung über angebliche „Deportationspläne“ deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund und die Demonstrationen bestätigen einmal mehr das Regierungsnarrativ, dass der „Kampf gegen Rechts“ essenziell ist und oberste Priorität hat. Dies zahlt ein auf das Vorhaben von Lisa Paus (Grüne) und Nancy Faeser (SPD), das „Demokratiefördergesetz“ nach erheblichen Verzögerungen, doch noch zu verabschieden. „Verfassungsrechtler sind alarmiert“, schreibt das ZDF auf seiner Website. Es steht der Verdacht im Raum, dass Faeser mit diesem Gesetz gezielt Nichtregierungsorganisationen aus ihrem „juste milleu“ fördern will. Die Gastautorin Susanne Schröter, Professorin am Institut für Ethnologie an der Frankfurter Goethe-Universität analysiert im „Focus“, dass etwas im Gange ist, was „unsere Gesellschaft links-grün machen soll.“ Die durch das Gesetz geplanten Anordnungen, so Schröter lösten allerdings bis in die Reihen der FDP hinein Bestürzung aus, denn das, was beabsichtigt sei, stärke die Demokratie nicht, sondern bedrohe sie. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Max Mordhorst verdeutlicht die Position der FDP zu Faesers Vorhaben: „Das Demokratiefördergesetz wird in dieser Form nicht kommen“, sagte er dem Tagesspiegel. „Ich hatte von Anfang an Zweifel, denn die Demokratie kann man weder verordnen noch sich mit Geld zu Recht fördern.“ Die FDP plädiert für eine Extremismusklausel, um auszuschließen, dass linksradikale Projekte bedacht werden. Eine solche Klausel ist aber bisher nicht vorgesehen. Warum aber geht Faeser nicht auf die Forderung der FDP ein? Kann das etwas mit ihrem eigenen linken Weltbild zu tun haben? Übrigens war es bis 2014 üblich, eine Extremismusklausel für staatlich geförderte Initiativen aufzunehmen. Damit sollte sichergestellt werden, dass nur „verfassungstreue“ Organisationen in den Genuss der steuerfinanzierten Förderung kommen. Die FDP-Politikerin Linda Teuteberg erinnerte laut der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) in der Bundestagsdebatte zum Gesetz im März 2023 „an ein Diktum des ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann, der gesagt hatte, dass man das Grundgesetz nicht mit Methoden verteidigen dürfe, die seinem Geist und seinen Zielen zuwiderliefen. «Der freiheitliche Rechtsstaat schützt die Vielfalt, die er vorfindet», sagte sie. Er regele aber nicht, wie diese Vielfalt auszusehen habe.“ Wie wahr. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss BvR 917/09 vom 28. November 2011 festgelegt, dass vom Grundrecht der Meinungsfreiheit umfasste Äußerungen selbst dann nicht den sich daraus ergebenen Schutz verlieren, wenn sie scharf oder überzogen geäußert werden. Irritierend ist daher das Rechtsverständnis der Bundesinnenministerin.
Nancy Faeser richtete auf einer Pressekonferenz unverhohlen eine Warnung an all denjenigen aus, die den Staat verhöhnen, denn diese müssten es mit einem starken Staat zu tun bekommen. Die Verhöhnung des Staates ist nach Ansicht des Staatsrechtlers Rupert Scholz (CDU) jedoch durch Artikel 5 des Grundgesetzes bis zur Grenze der Strafbarkeit gedeckt. Wie sehr sich das politische Klima mittlerweile gegen die Meinungsfreiheit gedreht hat, zeigt unlängst ein medienwirksame Verfahren, gegen einen Unternehmer aus dem bayerischen Miesbach, der in erster Instanz zu 6.000 EUR Strafzahlung verurteilt wurde und erst in der zweiten Instanz einen Freispruch erster Klasse bekam. Die Äußerungen der Politik, wie z. B. die von Lisa Paus, Nancy Faeser und des BfV-Chefs Thomas Haldenwang zeigen ein eindeutiges, fragwürdiges Verständnis dessen, was die Väter des Grundgesetzes einst gewollt haben: die Meinungsfreiheit als wichtigsten Anker der Demokratie weitestgehend zu schützen. Nur noch 40 Prozent der Deutschen glauben laut „Die Zeit“ ihre Meinung frei äußern zu können. „Jeder Zweite hat Hemmungen, seine Meinung zu äußern, schreibt der MDR auf seiner Website. Doch, wir dürfen nicht vergessen, was uns der Bundespräsident Frank Walter Steinmeier inmitten der Coronapandemie im Jahr 2020, als es mit den Grundrechten bergab ging, zurief: „Ja, wir leben heute in dem besten Deutschland, das es jemals gegeben hat.
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