Bundestagswahl 2025: Ein Wahlplakat des Grünen-Spitzenkandidat Robert Habeck hängt symbolträchtig hinter einem Brückengeländer. Fotonachweis: Privat

Vor der Wahl versprochen, danach gebrochen

Bundestagswahl 2025: Das Wetteifern derer, die sich im Ungefähren zu übertreffen suchen

Der ‚Wettbewerb‘ um die Gunst der Wählerschaft geht in die finale Runde. Ab Montag ist der ganze Zauber erst einmal wieder vorbei – Puuh, dann kann die Politik endlich wieder machen, wozu sie lustig ist, und muss sich nicht mehr um die Gunst der Wähler bemühen. Doch der Bundestagswahlkampf 2025 hat eins deutlich gemacht: Es geht um die Wurst und alle gegen eine(n).

Selten war ein Wahlkampf so uninspiriert, so wenig von der Kraft der besseren Argumente geprägt, wie dieser. Seit Wochen, und das ist auffallend, verändert sich die Zustimmungswerte der Parteien in Wahlumfragen nur marginal. Ausdruck einer Verunsicherung, wem Glauben auf eine bessere Zukunft geschenkt wird, ist das allemal. Doch das ficht die Altparteien aus CD/CSU, SPD, Grünen und FDP nicht an. Unverdrossen arbeiten sie sich mit gegenseitigen Vorwürfen des Versagens aneinander ab und im Zweifel sind alle gegen die AfD. Und der sogenannte Souverän schaut ‚blöd aus der Wäsche‘. „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“, so heißt es im Artikel 21 Grundgesetz (GG). De facto sind die Parteien jedoch diejenigen, die weniger das Interesse der Bürger im Blick haben als ihre eigenen. Die jüdische Feministin und Philosophin Simone Weil, hat das in Ihrem nur ca. 30 DIN-A6-Seiten umfassenden Buch ‚Notizen zur Abschaffung der Parteien‘ brillant herausgearbeitet. Sie betrachtet Parteien als politische Organisationen, die hauptsächlich an Macht und Selbstbewahrung interessiert sind, was oft auf Kosten der wahren Interessen und Bedürfnisse, der Bürger geht. Bestätigung der Thesen Weils finden sich in der Gegenwart genügend wieder: so gut bezahlt wurden Mandate vor allem im Bundestag, aber auch in den Landtagen noch nie. Mit automatischen Erhöhungsmechanismen, gekoppelt an den Nominallohnindex, gibt es keine lästigen Diätendiskussionen mehr – keinerlei öffentliche Rechtfertigung ist nötig. Wie praktisch. Ein Bundestagsabgeordneter verdient inklusive Zulagen mittlerweile mehr als ein Geschäftsführer eines klein- oder mittelgroßen Unternehmens (KMU). Neben den Parteien sollen der Form halber noch all diejenigen Erwähnung finden, die still und heimlich oder auch ganz offensichtlich die Willensbildung des Volkes mitwirken, vielmehr beeinflussen: der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR), die Massenmedien und zahlreiche Organisationen der sogenannten Zivilgesellschaft. Letztere oftmals gepäppelt durch die großzügige Zuwendung von Steuermillionen. Allein 182 Millionen Euro erhielt das Programm ‚Demokratie leben‘ im Januar 2025 aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Familie zugewiesen. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD über die Förderung von 2020 bis 2024 umfasst eine Auflistung von Empfängerorganisationen auf 316 DIN-A4-Seiten.

ÖRR steht im Verdacht, Politik im Sinne der Regierenden zu begleiten

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) hat gemäß dem Medienstaatsvertrag (früher Rundfunkstaatsvertrag) den Auftrag, eine objektive und umfassende Berichterstattung zu bieten, die die Bürger über wichtige lokale, nationale und internationale Ereignisse informiert. Das Prinzip der Ausgewogenheit in der Berichterstattung ist insbesondere in den Regelungen über die Programmgrundsätze, verankert. Die entsprechenden Vorschriften fordern von den Rundfunkveranstaltern, dass sie ihre Angebote objektiv und umfassend informieren sollen. Sie sind angehalten, die Vielfalt der Meinungen in ausgewogener Weise widerzuspiegeln, was speziell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt. Soweit die Theorie. In den letzten Wochen vor der Wahl mehrten verschiedenste Nachrichten in den Massenmedien jedoch erhebliche Zweifel daran.

Kontrovers wurde nicht nur die Zuschauerauswahl und die Auswahl sowie die Gestaltung der Fragen durch die Redaktion im Rahmen der ZDF-Sendung ‚Klartext‘ berichtet und diskutiert. Die Spitzenkandidaten der Parteien zur Bundestagswahl stellten sich dort den Fragen der Bürger. Der Vorwurf steht im Raum, das ZDF habe die Zuschauerfragen im Vorfeld der Sendung beeinflusst und nur vorab ausgewählte Zuschauer Fragen stellen lassen. Dazu hatten die Moderatoren Karten mit Porträtfotos der Ausgewählten bekommen. Darüber berichtet das Magazin ‚Cicero‘: „Nach all den Fragen in diesen zwei Stunden Klartext beim ZDF bleibt eine ungestellte Frage offen: Wie und zu welchem Zweck hat der öffentlich-rechtliche Sender dieses Studiopublikum und vor allem diejenigen unter ihnen ausgewählt, die den vier Kanzlerkandidaten ihre Fragen stellen durften?

Auffallend: Alternative Medien gehen kritischer mit ZDF ins Gericht

Das alternative Online-Nachrichten-Format ‚Nius‘ zerlegte die ZDF-Sendung einen Tag nach Sendungsausstrahlung mit deutlichen Worten: „Wenn eine gute halbe Stunde ausreicht, um genügend Gründe für eine Abschaffung des Gebührenfernsehens zu finden, dann war die ‚Klartext‘-Sendung im ZDF mit ihrem Umgang mit Alice Weidel beispielhaft dafür. Minutenlange Monologe wurden als „Fragen“ getarnt, das Publikum war einseitig ausgewählt und die Moderatoren parteiisch wie immer. Ein neuer Tiefpunkt des Propaganda-Fernsehens.“

Moderater und vorsichtiger berichtete die ‚Berliner Zeitung‘ titelte: „‘Auswendig gelernt‘ bei Klartext? Das sagt das ZDF zu den Manipulationsvorwürfen.“ Das Magazin Cicero schlussfolgert daher treffend: „In den Redaktionsstuben des ZDF hat man ganz offenkundig aus den jüngsten Skandalen dieser Art keine Schlüsse gezogen. Wie schon bei der Sendung „Schlagabtausch“ vor einigen Tagen war allzu offenkundig, dass die Auswahl der Bürger keineswegs nach dem Zufallsprinzip erfolgte oder repräsentativ war.“ Doch nicht nur der ÖRR zeigt Schlagseite in seiner politischen Berichterstattung.

Die BILD-Zeitung zerriss den Auftritt von Alice Weidel – ihr wurde kein souveräner Auftritt bescheinigt, während hingegen Habeck, als vermeintlich einsichtig porträtiert wurde: „Er gab sogar einen Fehler zu: das Ende der E-Auto-Kaufprämie.“ Kommentar der BILD-Zeitung dazu: Für so viel Offenheit gab es Applaus von den Zuschauern. Was soll das dem Leser mitteilen? Olaf Scholz (SPD) wurde zu Recht gerüffelt, denn kaum anders zu erwarten, gab er „die Schuld für nicht eingelöste Wahlversprechen (…) anderen.“ Friedrich Merz, der vor allem mit seiner Abgrenzungsaussage zur AfD durch die Lande zieht und auch in der Sendung ‚Klartext‘ wiederholte, bleibt blass. Außer einer „hitzigen“ Diskussion mit einem Wärmepumpen-Unternehmer, welches angesichts der politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen thematisch völlig unwichtig war und ist, fiel der ‚BILD‘-Redaktion zu Friedrich Merz nichts weiter Berichtenswertes ein.

Fairerweise ist festzuhalten, dass Analysen einer TV-Sendung immer nur Ausschnitte der Wirklichkeit wiedergeben, und ein gefiltertes Bild dessen sind, was sich zugetragen hat.

Wahlprogramme: Versprechen für die Zukunft sind nicht bindend

Mit allerlei gut klingenden Versprechen führen Parteien ihren Wahlkampf. Wahlversprechen sind in der Regel politische Ziele und Absichten, die Parteien während des Wahlkampfs äußern, um Wählerstimmen zu gewinnen. In Deutschland führt das Nichteinhalten von Wahlversprechen durch Parteien normalerweise nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen. Erinnert sein soll an das, was Angela Merkels einst nach einer Wahl kundtat: „Man kann sich nicht darauf verlassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt. Und wir müssen damit rechnen, dass das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann.“ Wahlversprechen sind eben rechtlich nicht bindend. Somit ist der Wähler herausgefordert, für sich selbst abzuschätzen, welche Versprechen, eine Partei am ehesten für einen machtpolitischen Konsens bereit ist zu opfern und welche nicht. Ein hoffnungsloses Unterfangen.

Keine Verantwortlichkeit bei gebrochenen Wahlversprechen

Politische Werbung der Parteien muss bestimmten rechtlichen und ethischen Standards genügen. Das beinhaltet, dass sie nicht irreführend oder betrügerisch sein darf. Ausgehend von Art. 5 GG, welches auch Parteien Meinungsfreiheit im Rahmen der sonstigen Gesetze gewährt, ist das Verbot irreführender Wahlwerbung gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) interessant. In einem Artikel des Nachrichtenmagazins ‚Der Spiegel‘ merkte der damalige Sprecher des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft, Volker Nickel, an, dass bei kommerzieller Werbung das Gesetz ausdrücklich verbiete, Konkurrenten zu diffamieren. „Aber Parteien putzen sich runter wie nie zuvor.“ Was für den Bundestagswahlkampf 2005 galt, ist im aktuellen Wahlkampf kaum anders. Es sind (wieder) die Totschlagargumente, die gegen die AfD benutzt werden. Dabei macht der politische „Neuling“ Wahlkampf mit Themen und Aussagen, die mit dem Programm von CDU/CSU in 1990er Jahren vergleichbar sind. Und das soll „rechtsradikal“ sein? Die Vertreter der Altparteien (CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne) stützen sich bei der Verwendung des Attributs ‚rechtsradikal‘ auf die Einschätzung einiger Landesämter für Verfassungsschutz, die die Landesverbände der AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen und auf das Bundesamt für Verfassungsschutz, welche die AfD als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstuft. Zudem hat sich der Bundestag noch im Januar 2025 mit zwei Gruppenanträgen im Bundestag für ein mögliches AfD-Parteiverbotsverfahren befasst. Nominell gilt auch für Wahlkampfwerbung und Wahlkampfaussagen mit falschen Tatsachenbehauptungen gemäß Strafgesetzbuch (StGB) rechtliche Sanktionen. Dazu gehört der Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Verleumdung (§ 187 StGB), gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB). Wegen des Verdachts der Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss des österreichischen Parlaments wurde der ehemalige Kanzler Sebastian Kurz angeklagt. In einem anderen Fall gab es Auseinandersetzungen zwischen der AfD und den Grünen, bei denen es um die Verbreitung von Falschbehauptungen ging. Claudia Maicher, eine sächsische Landtagsabgeordnete der Grünen, hat in einem juristischen Streit gegen die AfD recht bekommen, nachdem Falschbehauptungen von der AfD publiziert wurden.

Katze aus dem Sack: Merz will mit Grünen oder SPD eine Regierung bilden

Nun stehen zweifelsohne zwei Themen und damit verbundene Sachverhalte im Mittelpunkt des Wahlkampfs: die Migrationskrise und der wirtschaftliche Niedergang. Die ‚tagesschau‘ hat die Wahlprogramme der etablierten Parteien und der Kleinparteien miteinander verglichen. Programme sind geduldig, auch wenn sie nicht mehr unbedingt auf Papier gedruckt werden, sondern digital via Internet zur Verfügung gestellt werden. Denn dem bundesdeutschen Parteiensystem ist es zu eigen, dass in der Regel nur in Koalitionen regiert werden kann. Somit sind die Wahlprogramme bestenfalls Orientierungshilfen. Wenn der aussichtsreichste Spitzenkandidat auf das Amt des Bundeskanzlers, der CDU/CSU, Friedrich Merz in der RTL-Sendung ‚Das Quadrell‘ sich festlegt, er wolle entweder mit der SPD oder den Grünen eine Regierung bilden und keinesfalls mit der AfD („Brandmauer“), dann kann der geneigte Wähler das Programm der CDU/CSU in die Tonne treten – anstelle dessen wird er linke, grüne oder linksgrüne Politik bekommen. Letztlich entscheidet sich die Wahl zwischen CDU/CSU und der AfD. Alle anderen Parteien sind nur noch schmückendes Beiwerk. SPD und Grüne kommen in den Umfragen jeweils kaum mehr über 17 %.

Um regierungsfähig zu sein, benötigt eine Partei ganz pauschal gesagt 50 % der Stimmen. Entweder wird also die CDU/CSU eine ‚Afghanistan-Koalition‘ bilden müssen oder sieht sich aus externen Gründen doch noch gezwungen, eine Koalition mit der AfD einzugehen. Ersteres käme aus ideologischen Gründen zustande.  Ob diese Regierungskoalition Bestand über die Legislaturperioden von 4 Jahren haben wird, ist unwahrscheinlich. Zweitere nur durch externen, also außenpolitischen Druck oder ein katastrophales innenpolitisches Ereignis. In Österreich wurde letzteres, vergleichbares Szenario anhand von ÖVP und FPÖ bereits vorexerziert. Letztlich ist eine von der AfD tolerierte CDU/CSU-Minderheitsregierung auch noch eine Option. Neuwahlen sind bei unseren südlichen Nachbarn wie auch hierzulande nicht ausgeschlossen, sollte sich überhaupt keine Regierung bilden lassen.

Ungewisse Perspektive oder Aufbruch?

In der gegenwärtigen Situation kann man nur mit dem arbeiten, was da ist. Da wusste der Reichskanzler Otto von Bismarck schon. Daher gilt es, die AfD als nützliches Werkzeug zu betrachten – nicht mehr und nicht weniger. Alle Altparteien haben gezeigt, dass sie nicht willens sind, für die Menschen in unserem Land tätig zu sein. Sicherheit und Wohlstand sind leere Versprechen überall. Der Wahlsonntag ist möglicherweise die letzte Möglichkeit, eine substanzielle Veränderung im Sinne eines Politikwechsels herbeizuführen. Es hat seinen Grund, dass Elon Musk und U.S.-Vizepräsident J.D. Vance sich direkt und indirekt für die AfD aussprechen. Die epochale Rede des Stellvertreters von US-Präsident Donald Trump hatte ein politisches Erdbeben in Deutschland und der ganzen Europäischen Union (EU) ausgelöst. Der Tech-Milliardär Musk macht auf seiner Plattform X eindeutig für die AfD Werbung. Dies als Einmischungen in die Bundestagswahl zu bezeichnen ist lächerlich, da Bundeskanzler Scholz, als auch Oppositionsführer Merz sich ebenso eindeutig in US-Wahlkämpfe einmischten. Scholz sprach sich mehrfach für Biden und auch für die Demokratin Harris aus, Die neue US-amerikanische Regierung unter Trump und Vance will Veränderung aus geopolitischen Interessen und wird im Zweifel dafür sorgen. Wir Deutsche benötigen unbedingt Veränderung, damit Deutschland wieder lebenswert wird.

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