Olaf Scholz, wie auch alle anderen Bundesminister leisten einen Amtseid: In dem es u. a. heisst: "den Nutzen des deutschen Volkes mehren". Was damit gemeint ist, sollte den meisten Deutschen mittlerweile klar geworden sein. Fotonachweis: Friedrich Stark / Alamy Stock Foto
Macht und Medien: von Rosstäuschern und Vasallen, von „Lügenpresse“ und Propaganda
Am 7. Februar 2022, traten US-Präsident Joe Biden und der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz gemeinsam vor die Presse im Weißen Haus. Die Welt blickte erwartungsvoll auf dieses Treffen, das vor dem Hintergrund wachsender Spannungen zwischen Russland und der Ukraine stattfand. Eine deutsche Journalistin der Nachrichtenagentur Reuters stellte Präsident Biden die entscheidende Frage hinsichtlich des Fortbestandes der Pipeline Nord Stream 2.
Biden erklärte unmissverständlich, dass im Falle einer russischen Invasion in der Ukraine, die gerade fertiggestellte Gaspipeline Nord Stream 2, die Russland direkt mit Deutschland verbindet, „Geschichte“ sein würde. „Es wird nicht länger ein Nord Stream 2 geben, wir werden es beenden“, sagte er. Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz sah keine Notwendigkeit, dem US-amerikanischen Präsidenten zu widersprechen, der ankündigte, eine essenzielle Gasversorgung für Deutschland zu „beenden“. Die Nichtreaktion des Bundeskanzlers auf diese Ankündigung des US-Präsidenten steht symptomatisch für das Verhältnis zwischen den USA und der Bundesrepublik. Es symbolisiert die Unterwürfigkeit eines Vasallen seinem Herren gegenüber. Scholz lenkte sofort von Nord Stream 2 ab und bestätigte, dass Deutschland und die USA bei der Sanktionierung Russlands eng zusammenarbeiten werden. Kein Regierungschef eines souveränen Staates hätte eine solche Absichtserklärung eines Staatsoberhauptes eines anderen Landes unerwidert im Raum stehen lassen. Scholz tat jedoch genau dies.
Kaum weniger erstaunlich als die Reaktion des Bundeskanzlers war die Berichterstattung der deutschen Medien zu dieser mehr als bemerkenswerten Pressekonferenz. Die Deutsche Welle schrieb „Biden und Scholz üben den Schulterschluss“, das transatlantische Verkündigungsorgan „Die Zeit“ titelte immerhin „Biden droht mit Aus für Nord Stream 2, falls Russland Ukraine angreift.“ Der „Münchner Merkur“ brachte sein Unglauben, ob der Pressekonferenz-Aussagen immerhin zu Papier, dass Scholz einen denkwürdigen Auftritt hinlegte und die Reaktion des Kanzlers verblüffe. Die „FAZ“ und andere Massenmedien stellten in ihren Kommentaren lediglich fest, dass es erstaunlich sei, dass Bundeskanzler Scholz den Namen Nord Stream 2 nicht über seine Lippen brachte. Kein Journalist stellte beispielsweise in einem Kommentar die Frage danach, was ein Aus der gerade erst fertiggestellten Pipeline für Deutschland bedeuten wird. Erstaunlich, nicht wahr? Das Verhalten des Bundeskanzlers, somit der höchste politische Repräsentant der Bundesrepublik und auch der Medienvertreter, die sich in ihren Träumen als Vertreter der „Vierten Gewalt“ sehen, werfen Fragen auf, denen nachgegangen werden soll.
Mindeststandards bei Journalisten, keine Standards bei Politikern
Jeder Mensch kann Politiker oder Journalist werden. Beide Berufsbezeichnungen sind nicht geschützt. Als Journalist bezeichnen darf sich jeder, aufgrund eines historischen Umstandes der politischen Instrumentalisierung des Journalismus durch die NationalSozialisten, u. a. ausgeprägt durch die Zwangsmitgliedschaft in der Reichspressekammer. Daraus folgte für die Bundesrepublik Deutschland, dass der Zugang zum Journalismus frei zu sein habe. Eine Zugangsregulierung erfolgt nur indirekt durch die Ausstellung von Presseausweisen, die immer häufiger zur Legitimation benötigt werden (z. B. bei der Akkreditierung von Veranstaltungen, Konferenzen oder Großereignissen). Neben den offiziell anerkannten Ausstellern von Presseausweisen, wie dem Deutschen Journalistenverband (DJV), dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, dem Deutschen Presserat und der Internationalen Journalisten-Föderation (IFJ) haben viele Geschäftemacher, die Ausstellung von Presseausweisen als Geschäftsmodell entdeckt. Daher Augen auf beim „Presseausweiskauf“.
Im Laufe der Zeit haben Journalistenschulen und akademische Lehrbetriebe gewisse fachliche oder berufliche Mindestqualifikationen entwickelt und festgeschrieben – anders übrigens als der politische Betrieb. Ein Praktikum bei einem Medium (Zeitung/Zeitschrift, TV, Radio etc.) ist in der Regel die erste Möglichkeit sich journalistisch auszuprobieren. Je nach Redaktion und Philosophie wird eine journalistische Ausbildung gefordert, die sich Volontariat nennt. Nachdem immer mehr Menschen „was mit Medien machen“ wollen, ist das „Volo“, so die Kurzform des Volontariats, Standard. Dazu sollte man wissen, dass Volontäre leider als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Besonders gerne dann, wenn ein Überangebot am Arbeitsmarkt und eine entsprechende journalistische (Hoch-)Schulqualifikation bei Bewerbern bereits vorhanden ist. Der Volontärs-Durchschnittsverdienst liegt bei 1.828 EUR brutto. Verglichen mit sogenannten Auszubildenden (Trainees) in allen anderen Wirtschaftsbereichen, welche mindestens das Dreifache des Bruttolohnes verdienen, bekommen Volontäre einen Hungerlohn. Das Durchschnittsgehalt eines Journalisten liegt bei 3.946 EUR brutto.
Journalistisches Sendungsbewusstsein zerstört Vertrauen in Journalismus
Menschen wählen den Beruf des Journalisten aus verschiedensten Gründen: weil sie neugierig auf die Welt sind, weil sie die Wahrheit ans Licht bringen wollen, weil sie sich für die Schwachen und für Minderheiten einsetzen wollen, weil sie meinen, das Klima müsse geschützt werde usw. oder auch weil sie von Sendungseifer und -bewusstsein getrieben sind. Letzteres ist jedoch absolut die falsche Einstellung zum Beruf. Die Aufgabe des Journalisten ist gemäß der Beschreibung des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) die Recherche, das Sammeln, Überprüfen und Veröffentlichen von Informationen. Journalisten informieren die Öffentlichkeit über wichtige Ereignisse und Themen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und andere gesellschaftlich relevante Bereiche. Sie tragen wesentlich zur öffentlichen Meinungsbildung bei und spielen eine entscheidende Rolle im demokratischen Prozess. Gleichwohl werden die eigenen beruflichen Standards gerne vernachlässigt, wenn es denn um die „gerechte Sache geht“. Dann geht es darum, die angeblichen Feinde der Demokratie journalistisch niederzumachen. Die lässt sich in den diversen „Talkshows“ des Landes genau beobachten. Sei es bei „Anne Will“ (schmiss das „Handtuch“), „Maischberger“ oder „Lanz“ oder „hart, aber fair“. Dass es diese Formate gibt, ist auch dem Umstand zu verdanken, dass ein Großteil der Menschen sich für Politik eher nicht interessieren, wenngleich die Tagesschau davon zu berichten weiß, dass 16 Mio. Menschen ein besonderes Interesse an Politik hätten. Alle vier Jahre wählen, reicht für die meisten Bürger.
Einer der bekanntesten Journalisten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, Hans-Joachim Friedrichs („Mr. Tagesthemen“) hat die beste Kurzdefinition über die Aufgabe des Journalisten und dessen Arbeitsethos geliefert: „(…) Distanz halten, sich nicht gemein machen mit einer Sache, auch nicht mit einer guten, nicht in öffentliche Betroffenheit versinken, im Umgang mit Katastrophen cool bleiben, ohne kalt zu sein.“ Dieser Definition „alter Schule“ stehen heutzutage „moderne Interpretationen“ gegenüber, die von Journalisten, wie Georg Restle (Redaktionsleiter Monitor) verkörpert und propagiert werden: „Haltungsjounalismus“. Die letzte Evolutionsstufe dieser politisch und ideologisch geprägten Form von journalistischer Berichterstattung ist der „aktivistische Journalismus“. Einen gescheiterten Ehrenrettungsversuch für diesen unternahm die linke „taz“, mit einem Pamphlet, was ideologisch durchsetzt ist, von woken, linken Ansichten. Der Artikel ist der krampfhafte Versuch einer Rechtfertigung, mit haarsträubenden Beispielen gewürzt. Eine zunächst auffällig vom Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ geprägte, Vermischung von politischer Meinung und Fakten hat zu dieser Fehlentwicklung mit beigetragen. Die Vermischung von Meinung und Fakten ist schon allein aus ethischen Gründen abzulehnen. Es schadet dem Vertrauen nachhaltig, welches Medienkonsumenten in Journalismus setzen. Wie stark dieses in den vergangenen Jahren gesunken ist, zeigt eine Befragung, die Statista veröffentlichte. Etwa zwei Drittel (66,8 Prozent) der befragten Medienschaffenden in Deutschland gaben in einer Cision-Umfrage an, dass ihrer Meinung nach das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Medien im Jahr 2023 gesunken sei. Im Vorjahr hatten dies vergleichbare 65,9 Prozent der Medienschaffende angegeben. Für den 'State of the Media Report' von Cision wurden in Deutschland im Februar und März 2023 fast 250 deutsche Medienschaffende befragt. Verheerender kann ein Umfrageergebnis unter Medienmachern nicht sein. Konsequenzen? Keine!
Erst die verheerenden Wahlergebnisse zum EU-Parlament und die nicht mehr zu kaschierende überproportionale Kriminalität von Ausländern führt zu einer langsamen Veränderung im massenmedialen Journalismus. Die Politik wird zunehmender kritisch begleitet, da ihre Kernthemen in sich zusammenfallen wie ein Kartenhaus. Der Journalismus der Bundesrepublik ist seit jeher gekennzeichnet, durch einen ausgeprägten Herdentrieb. Kritische Meinungen wider dem Mainstream finden sich in den Massenmedien nur noch in homöopathischen Dosen. Nicht von Ungefähr benannte sich die Abschlussklasse einer renommierten Journalistenausbildungsstätte als „Journalistenpack“, wenngleich dies mit einem Augenzwinkern verstanden werden sollte. Gibt es eine massenmediale Agenda, die besagt, der Regierungspolitik und ihrem Handeln mehr oder minder kritiklos zu folgen? Auffällig war und ist, dass Kritik am Regierungshandeln weitestgehend oberflächlich und harmlos ist. Kurzum: Meinungsäußerungen, die nicht Mainstream sind, die nicht den Narrativen des politischen Establishments, bestehend aus Ampel-Regierung und „Alt-Parteien“ entsprechen, wurden und werden gerne von Politik und ihren Hofberichterstattern allzu auffällig als rechts, rechtsextrem deklariert und diese zudem seien geeignet den „Staat zu delegitimieren“. Dabei kann nur der „Staat“ sich selbst delegitimieren, indem er seinen eignen Gesetzen nicht befolgt, nicht aber die Bürger eines Staates.
Seehofer: Diejenigen, die gewählt werden, haben nicht zu entscheiden.
Politiker zu werden, verhält sich oftmals so, wie die Redewendung „der Jungfrau, die zum Kind kommt“. Es kommt plötzlich und unerwartet und die alte Lebenswelt wird durch eine neue Lebenswelt abgelöst. Moral und Ethik können bei der Berufsausübung des Politikers mitunter hinderlich sein. Es liegt in der Natur des politischen Betriebes, sehr flexibel auf politische Situationen zu reagieren. Politiker stehen stets in einem Gewissenskonflikt zwischen ihrer Meinung und der ihrer Partei. Schon die französisch-jüdische Philosophin Simone Weil wusste, „dass die Zugehörigkeit zu einer Partei jedenfalls immer zum Lügen zwingt“ und dass daher „politische Parteien ein Übel ohne Wenn und Aber“ sind (aus ihrem Buch: Notizen zur Abschaffung der politischen Parteien, S. 39). Ein gefestigtes Weltbild, Prinzipien aus Überzeugungen und tatsächliche Werte, sind im Beruf des Politikers eher hinderlich. Betrachten wir in diesem Zusammenhang den Stellenwert der Verantwortlichkeit der gewählten Mandatsträger (Abgeordnete des Bundes-, Landes- und Kreistage): Politiker mit Direktmandat sollten somit als allererstes ihren Wählern verantwortlich sein und erst in zweiter Linie ihrer Partei. Dummerweise entscheidet jedoch die Partei sowohl über die Aufstellung der Wahlkreiskandidaten als auch der Listenkandidaten, die über das Kreuz bei der Partei auf dem Wahlzettel gewählt werden. Somit sind beide rundum vom Wohlwollen der Parteiführung und der Parteigremien abhängig. Denn je höher die Platzierung auf dem Stimmzettel, desto wahrscheinlicher ihre Wahl. Sieht hier jemand Abhängigkeit oder einen Fehler im System? Hier gibt es nichts zu sehen, bitte lesen Sie weiter. Die Wahrheitsbombe platzen ließ bereits vor einiger Zeit Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer in der Kabarettsendung des BR mit dem Titel „Pelzig unterhält sich“. Dort gab er zum Besten, dass „diejenigen, die gewählt sind, nicht zu entscheiden haben, und diejenigen, die entscheiden, nicht gewählt“ sind. Der Gastgeber und Moderator Frank Markus Barwasser war sichtlich irritiert, Seehofer hingegen jedoch meinte seine Aussage todernst. Dem Publikum blieb das Lachen im Hals stecken.
„Die Parteien“ – und das klingt wahnsinnig gut, „wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“ (vergl. Artikel 21 GG) und diese Willensbildung ist ausschließlich und exklusiv. Parteien dulden keine nicht parteiische Konkurrenz. Daher gibt es auch keine Volksbegehren oder Volksentscheide auf der Bundesebene. Ausnahme: Gebietsneugliederung mit einer hohen Hürde von 10 Prozent der Wahlberechtigten. Dieses spezielle Verfahren hat in der Geschichte der Bundesrepublik jedoch noch nie Anwendung gefunden. Daneben gibt es solche auf Bundesländerebene, die, oh Wunder, strengen Vorschriften unterliegen und mit thematischen Ausschlüssen (!) versehen sind. So viel zum Vertrauen in den „mündigen Bürger“. Die Väter des Grundgesetzes misstrauten offensichtlich dem Volk – wobei streng genommen sie nur das umsetzen, was ihnen vorgegeben war (die Rede von Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat, v.a. ab Minute 42, gibt darüber Zeugnis ab).
Ein „Staat“, der immer noch ein Grundgesetz, als seine Verfassung bezeichnet, leidet unter einem schweren Mangel. Dieser Umstand deutet an, dass dieses Konstrukt bis jetzt nicht souverän ist, bestenfalls als souverän erscheint (s. Drei-Elemente-Lehre nach Georg Jelinek). Zudem ist ein Grundgesetz ein Provisorium, welches die alliierten Siegermächte den Deutschen gaben. In Creifeld’s Rechtswörterbuch, 17. Auflage; Verlag C.H.Beck, München 2002 ist die Definition nachzulesen: „Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten) für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan“. Das erklärt auch, warum Bodo Ramelow und Petra Pau (beide Die Linke) darauf drängen, das Grundgesetz per Volksentscheid zur Verfassung erklären zu lassen. Dabei handelt es sich jedoch um einen Taschenspielertrick. Artikel 146 GG sagt zur Thematik Folgendes:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Der Haken daran: Volksentscheide sind im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik nur für wenig relevante Verwaltungsangelegenheiten vorgesehen. Zunächst müsste also entweder ein neuer Artikel für das Grundgesetz mit einer zweidrittel Mehrheit im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, der Entscheidungen von nationaler Tragweite mittels und durch einen Volksentscheid vorsieht. Oder alternativ könnte z. B. der Artikel 29 GG geändert werden.
Gefährliches Halbwissen
Einer der Väter des Grundgesetzes, der Freimaurer Carlo Schmidt war zwar in seiner Zeit und in den Vorgaben des Auftrags gefangen. Seine Rede zur Abfassung des Grundgesetzes zeugt jedoch davon, dass er sehr genau wusste, was damals verabschiedet wurde. Er war im Vergleich zu den heutigen, leichtgewichtigen Politikern à la Scholz, Habeck, Baerbock und Konsorten, die primär durch überschaubare Kompetenz, Vergesslichkeit, Lebenslauf frisieren und gefährliches Halbwissen (Stichwort: Insolvenz) glänzen, wenigstens ein universal gebildetes Schwergewicht. Da der politische Betrieb ohne Mindeststandards auskommt, ist es also kein Wunder, dass dies dazu führte, dass eine Politikergeneration, in den Bundestag einzog, die mitunter durch fachliche Unwissenheit und Naivität glänzt.
Je unwissender, ungebildeter Politiker sind, desto leichter ist das Spiel derjenigen, die, um mit Host Seehofer zu sprechen, „nicht gewählt“ worden sind. Fairerweise sei angemerkt, dass auch im politischen Betrieb gilt, was gelegentlich in der Wirtschaft ebenfalls vorzufinden ist: Der „Fisch stinkt immer vom Kopf her“. Als Ehrenrettung des politischen Betriebes könnte man noch anzumerken, dass es scheinbar wenige sind, die das Große und Ganze ruinieren. Exemplarischen sehen wir das bei den Grünen, wenn Annalena Baerbock, die die Bundesaußenministerin gibt, durch Wortverhaspler auffällt, die damit begannen, dass sie „dieses Europa gemeinsam verenden“ wollte, über Wortschöpfungen wie „Fressefreiheit“ anstatt Pressefreiheit, hin zu „gefanzerten Parzeugen“ anstatt gepanzerte Fahrzeuge. Obendrein erklärt sie unbedacht Russland im Europarat den Krieg und erklärte im Ausland, dass es ihr egal ist, was ihre deutschen Wähler denken. Auch Robert Habeck hat mehrfach schon unter Beweis gestellt, dass er dem Amt des Bundeswirtschaftsministers kaum gewachsen ist. Nicht zuletzt zeigte die „Trauzeugenaffäre“ seine schlechte Menschenkenntnis, in dem er sich auf einen Lobby-Vertreter der „erneuerbaren Energien“-Lobby als Staatssekretär verließ. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Präsenz von Habeck und Baerbock das Ergebnis des langen „Marsches durch die Institutionen“ sind, der in den 1960er-Jahren begonnen wurde und das Ergebnis kommunistisch-sozialistischer Ideologien ist.
Doch auch die SPD hat ähnliche Kaliber, wie einen Kevin Kühnert, aktuell Generalsekretär seiner Partei. Ihn zeichnet im Gegensatz zu Annalena Baerbock immerhin aus, dass er temporär einer steuerpflichtigen Erwerbsarbeit für vier Jahre nachging – im Callcenter von mytoys.de. Er scheiterte mehrfach an einem Studienabschluss – zunächst in Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der FU Berlin und danach an einem Studium der Politikwissenschaften an der Fernuniversität Hagen (welches offiziell „ruht“). Hinsichtlich seines gescheiterten Studienabschlusses befindet er sich in guter Gesellschaft. Seinen Spitznamen „Kommunisten Kevin“ bekam er durch seine Forderung der Kollektivierung von Großunternehmen, wie BMW und der „demokratischen Kontrolle“ der Wirtschaft – früher hieß das Planwirtschaft. Ein Großteil der Parlamentsabgeordneten im Bundestag hat sich tatsächlich akademisch und beruflich qualifiziert.
(Denk-)Verbote und Sprechverbote als Synonym des politischen Kontrollverlustes
Beeinflusst von der Ideologie der Frankfurter Schule scheinen auch zwei Bundesministerinnen der Ampel-Regierung zu sein. Ihre vielseitigen Einlassungen zu den sogenannten "Feinden der Demokratie" lässt an ihren demokratischen Qualifikationen zweifeln. Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), kündigten an „ihre Demokratie“ mittels eines Demokratiefördergesetzes (lt. dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages fehlt dem Bund dazu die Gesetzgebungskompetenz) stärken zu wollen. Begründet wird dies wie folgt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. Es geht darum, unsere offene Gesellschaft gegen ihre Feinde zu verteidigen“, sagte Nancy Faeser auf der Bundespressekonferenz am 13. Februar 2024, anlässlich der Vorstellung des Demokratiefördergesetzes. Der Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU) wendet sich bei NiUS vehement gegen dieses Ansinnen und kritisiert es scharf: „Ich habe das Recht, den Staat auch zu verhöhnen. Ich kann meinen Staat lieben, ich kann ihn achten, ich kann ihn respektieren, ich kann ihn auch ablehnen, bis hin auch zum Spott. Das liegt alles in meiner Meinungsfreiheit, alles im Rahmen einer pluralistischen Demokratie. Und wenn Offizielle und Politiker, die im Grunde über diese Wähler-Freiheit, über diese Meinungsfreiheit überhaupt erst in ihr Amt gekommen sind, meinen, sie dürften nicht verhöhnt oder abgelehnt werden – dann ist das Anmaßung und verfassungsmäßig jenseits der Meinungsfreiheit!“
Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus schwang sich bekanntlich dazu auf, Meinungsäußerungen auch „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ verfolgen zu wollen. Damit wolle sie „Hass“ u. a. im digitalen Raum verfolgen. Faeser & Co. haben ihren Ankündigungen mittlerweile Taten folgen lassen: Insgesamt 108 Anzeigen wegen vermeintlich strafrechtlich relevanter Meinungsäußerungen im Internet hat die Bundesregierung in der bisherigen Legislaturperiode erstattet. Das geht aus einer Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Joana Cotar hervor, die dem Onlineportal NiUS vorliegt: „Demnach gehen auf Nancy Faesers (SPD) Innenministerium 51 Anzeigen zurück, gefolgt von Annalena Baerbocks Auswärtiges Amt (38). Auf den weiteren Plätzen folgen Bettina Stark-Watzingers (FDP) Bildungsministerium (10 Anzeigen) sowie Cem Özdemirs (Grüne) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (8 Anzeigen). Eine Anzeige geht zudem auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurück. Insgesamt erstattete die Bundesregierung also 108 Anzeigen in zweieinhalb Jahren.“ Besonders hervorgetan hat sich jedoch die ehemalige Bundestagsabgeordnete und EU-Parlamentarierin Agnes Strack-Zimmermann. Sie stellt Hunderte Strafanzeigen im Monat, wie das Onlineportal NiUS zu berichten weiß. Der äußerst profilierte Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel stellt dazu in seinem gleichnamigen Online-Portal fest: „Auf dem Vorstehenden beruht mein Eindruck, dass Frau Strack-Zimmermann die Geltendmachung angeblicher oder tatsächlicher Unterlassungsansprüche und das massenhafte Verlangen von Geldentschädigungen in schon gewerblicher Weise betreibt.“
Das zunehmende Versenden von Anzeigen und auch Abmahnungen scheint dazu zu führen, dass gezielt ein Klima der Unsicherheit geschaffen werden soll, um unliebsame Meinungsäußerungen zu unterdrücken. Meinungsäußerungen haben Grenzen, die beachtet werden müssen – die Schmähkritik gehört unter anderem dazu. Gleichwohl legt das Bundesverfassungsgericht für die Einordnung einer persönlichen Kritik strenge Maßstäbe an. In einer Pressemitteilung vom 14. Juni 2019 schreiben die obersten Richter unter anderem: „Nur wenn eine Äußerung der Sache nach allein auf die Diffamierung einer Person als solche, etwa im Rahmen einer Privatfehde zielt, kommt eine Beurteilung als Schmähung in Betracht;“ Ist es den anzeigenden Politikern, Ministern und ihren Ministerien egal, dass sie damit das Fundament der Demokratie nicht nur beschädigen, sondern es einreißen. Wer Drohung und Einschüchterung als legitimes Mittel demokratischer Politik versteht, dem ist, so bleibt festzuhalten, die Demokratie herzlich egal.
Ungeschwärzte RKI-Files widerlegen Delegitimierungsbehauptung
Vorausgegangen waren dieser Einengung der Meinungsfreiheit eine Maßnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Jahr 2021. Als Reaktion auf die mittlerweile als berechtigte Kritik an den sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen (siehe Veröffentlichung der Teil geschwärzten durch das Magazin Multipolar) hatte dieses einen neuen Phänomenbereich „relevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet. Zudem benennt das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht u. a. Gegner der Corona- und Klimapolitik als mögliche Zielobjekte der Überwachung. Mittlerweile sind die RKI-Protokolle komplett ungeschwärzt durch die Journalistin Aya Velasquez veröffentlicht worden. Ein RKI-Mitarbeiter hatte offensichtlich genug von der Heimlichtuerei des Bundesgesundheitsministers. Die vollständigen Protokolle aus den Jahren 2020 bis 2023 strafen dem Handeln der Bundesregierung Lügen. Wider besseres Wissen wurden Menschen unter dem Kampfbegriff „Pandemie der Ungeimpften“ diffamiert, ausgegrenzt und stigmatisiert. Herbe Kritik an der Nonchalance der beiden Ministerinnen teilt er mit Gerhard Baum (FDP), der sich ebenfalls gegen das Ministerinnen-Ansinnen wehrt: „Eine allgemeine Gesinnungsschnüffelei darf es nicht geben. (…) Wir müssen dem Staat nicht beweisen, dass wir Demokraten sind, auch dann nicht, wenn wir staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.“ Interessant ist, was die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) auf ihrer Website u. a. zur Meinungsfreiheit kommuniziert: „Die Meinungsfreiheit ist ein Schutzrecht gegenüber dem Staat. Es ist also der Staat, der die Meinungsfreiheit aller Menschen auf seinem Territorium zu achten hat. Der Staat darf die Meinungsfreiheit grundsätzlich nicht einschränken. Er darf primär nicht bestimmte Meinungen, etwa kritische Stimmen, verbieten. Die Meinungsfreiheit gilt also ‚vertikal‘ zwischen dem Menschen und dem Staat.“
Die Ministerinnen erweisen der Demokratie bundesrepublikanischer Bauart mit ihrem forschen Vorpreschen in Richtung „Demokratieförderung“ einen Bärendienst. „Gut gemeint, aber schlecht gemacht“, titelte die Nachrichtenwebsite t-online am 26.03.2024 zu dem Vorhaben von Paus und Faeser nach der Vorstellung des Demokratiefördergesetzes. Statt ihres Ansinnens, ihre Demokratie fördern zu wollen, haben die beiden Damen übermotiviert das Gegenteil bewirkt. Insbesondere Bundesinnenministerin Faeser hat mit Ihrer Drohungen, dass „diejenigen, die den Staat verhöhnen, es mit einem starken Staat zu tun bekommen“ müssen, die Abrissbirne gegen den demokratischen Grundpfeiler der Demokratie donnern lassen. Die durch die Erschütterungen hervorgerufenen Risse sind kaum zu reparieren. Damit ist sie Teil und ihre „Schwester im Geiste“, Lisa Paus, das Abrisskommandos der Bundesrepublik Deutschland.
Das hohe Gut der Meinungsfreiheit kann sich hart und muss sich gelegentlich auch schmerzhaft äußern. Politiker unterschiedlicher Couleur zeigen jedoch durch die Stigmatisierung von Meinungsäußerungen, dass sie für eine Tätigkeit im politischen Betrieb kaum geeignet sind. Überdies messen Sie mit zweierlei Maß. Während sie es für richtig halten, selbst zu polarisieren, gar zu spalten und zu kritisieren, im Bundestag Rednern mit Zwischenrufen mitunter polemisch zu unterbrechen, ist dies anderen nicht gestattet.
Wie sagte Multiunternehmer Elon Musk mit Hinblick auf die politische motivierten Zensurbestrebungen im Internet: „Sie zensieren die Rede, dies sie hassen.“ Viel mehr noch, diejenigen, die zensieren und verbieten wollen, haben offensichtlich Angst vor (Gegen-)Argumenten, denen sie nichts Überzeugendes entgegenzusetzen haben. Dies zeigt, die bundesdeutsche Demokratie wird durch die aktuelle Ampel-Regierung massiv geschwächt. Ihre Repräsentanten misstrauen dem mündigen Bürger, der durch die grundgesetzlich bestimmte Einhegung der politischen Willensbildung ohnmächtig vor einem immer stärker ins Private vordringende Staat kapituliert und ihn schließlich ablehnt. Wasser auf die Mühlen dieser Entwicklung ist das unübersehbare sozialistische Programm, welches sich in Gesellschaft und Wirtschaft darin äußert, alles zu regulieren, zu kontrollieren, zu überwachen und zu bestimmen. Der Journalismus hingegen, der sich einst brüstete, er sei die „Vierte Gewalt“ lässt sich, bis auf wenige Ausnahmen, einem Tiger gleich von der Politik durch die Zirkusmanege führen.
Die offensichtliche Beschädigung der Meinungsfreiheit, durch eine politisch geprägte Interpretation der Bundesinnenministerin sollte es sich der Journalismus eindeutig entgegenstellen. Das Versagen der Massenmedien wurde jedoch unlängst beim Verbot des „Compact Magazins“, deutlich. Dieses wurde mittels des Umwegs über das Vereinsrecht außer Betrieb gesetzt. Die auf 88 Seiten geführte innenministeriale Begründung ist mitunter haarsträubend. Nur weil es ein „rechtes“ Medium getroffen hat, blieb die journalistische Empörung weitestgehend aus. Sollte die Bundesinnenministerin mit ihrem Verwaltungsakt vor Gericht bestehen, ist einer „Verbotsorgie“ Tür und Tor geöffnet. Immerhin gibt es Juristen, die darauf verweisen, dass dies nicht der Fall sein könnte. Dies wird letztlich vom Höchstgericht entschieden. Die Massenmedien und der Journalismus haben jedoch gezeigt, wie naiv und kurzsichtig sie agieren.
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Von : Stephan