Westfälisches System

Kurzdefinition

Das Westfälische System ist die nach den Friedensverträgen von Münster und Osnabrück 1648 entstandene Ordnung der souveränen Nationalstaaten. Sein Kern besteht aus drei miteinander verbundenen Annahmen: Staaten sind die zentralen Akteure der internationalen Politik; sie sind in ihrer territorialen Integrität und in ihrer inneren Verfassung souverän — niemand darf sich in ihre inneren Angelegenheiten einmischen; sie sind grundsätzlich gleichberechtigt, unabhängig von ihrer Größe, Macht oder politischen Form. Diese drei Prinzipien bilden die Grundlage des modernen Völkerrechts und wurden bis ins 20. Jahrhundert zur weltweit dominierenden Ordnungsform.

Historischer Ursprung

Die Friedensverträge von Münster und Osnabrück, abgeschlossen zwischen Mai und Oktober 1648, beendeten den Dreißigjährigen Krieg in Mitteleuropa und den Achtzigjährigen Krieg zwischen Spanien und den Niederlanden. Was 1648 ausgehandelt wurde, war zunächst eine konkrete politische Lösung: Anerkennung der Konfessionsfreiheit der Reichsstände, Regelung der Territorialfragen, Beendigung der habsburgischen Vorherrschaftsansprüche im Reich, Aufnahme Schwedens und Frankreichs als Garantiemächte. Aus dieser konkreten Lösung wurde im Lauf der Jahrhunderte ein abstraktes Prinzip — das Westfälische System.
Der Begriff selbst ist eine retrospektive Konstruktion. Die Vertragsparteien von 1648 hätten ihre Ordnung nicht so genannt; sie kodifizierten Pragmatik, kein System. Die Konzeption des Westfälischen Systems als geschlossene Ordnung souveräner Nationalstaaten geht auf die Jurisprudenz und Politikwissenschaft des 19. und frühen 20. Jahrhunderts zurück — Leo Gross prägte den Begriff in seinem einflussreichen Aufsatz „The Peace of Westphalia, 1648–1948“ (1948). Diese rückwirkende Konstruktion ist analytisch tragfähig, historisch aber nicht ohne Verkürzung: Die tatsächliche Ordnung Europas im 17. und 18. Jahrhundert war komplexer und durchsetzt mit Resten älterer Ordnungsformen.
Das System hat sich in den drei Jahrhunderten nach 1648 ausdifferenziert, ohne in seinem Kern verändert zu werden. Die UN-Charta von 1945 ist im Wesentlichen eine Kodifikation westfälischer Prinzipien — souveräne Gleichheit der Mitglieder, territoriale Integrität, Nichteinmischungspflicht, Gewaltverbot. Die KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975 hat dieselbe Logik in der Ost-West-Konfrontation bekräftigt. Heute steht das Westfälische System unter Druck — von supranationalen Institutionen, Menschenrechtsregimen, transnationalen Akteuren, der Globalisierung, der digitalen Plattformökonomie. Wie weit dieser Druck reicht und ob er die westfälische Grundordnung ablöst, ist die zentrale Streitfrage der gegenwärtigen Ordnungsdebatte.

Loreley-Einordnung

Souveränität ist nicht nur eine Rechtsformel. Sie ist die Grundkonstante einer Ordnung, deren Auflösung nichts Geringeres bedeutet als den Übergang in ein anderes politisches System. Wer die Souveränitätsfrage als bloß juristische Detailfrage behandelt, übersieht ihre fundamentale Tragweite. Die Konsequenzen einer Erosion staatlicher Souveränität — durch supranationale Institutionen, durch transnationale Akteure, durch Menschenrechtsregime mit Eingriffsbefugnis — reichen weit über das Verfassungsrecht hinaus. Sie betreffen die Frage, wer in welcher politischen Form über zentrale Lebensbereiche entscheidet.
Der Streit um die westfälische Ordnung ist die zentrale Streitfrage der Gegenwart. Die Verteidiger des Westfälischen Systems — von Russland und China bis zu Teilen der amerikanischen Rechten und der europäischen souveränistischen Bewegungen — argumentieren, dass jede Aushöhlung staatlicher Souveränität letztlich der Hegemonialmacht zugute kommt, die die supranationalen Institutionen kontrolliert. Die Befürworter eines post-westfälischen Modells halten dagegen, dass globale Probleme — Klima, Migration, Pandemien — in nationalstaatlichen Kategorien nicht mehr lösbar seien. Beide Positionen sind in sich konsistent. Die Frage ist, welche Konstruktion stabilere und legitimere Ordnungen erzeugt.
Die deutsche Verfassungsfrage als westfälisches Problem. Die in einem eigenen Loreley-Dossier untersuchte deutsche Verfassungsfrage hat eine westfälische Dimension, die in der publizistischen Debatte oft übersehen wird. Die Frage, in welchem Maße die Bundesrepublik Deutschland souverän ist, in welchem Maße sie 1990 ihre vollständige staatsrechtliche Selbstbestimmung wiedererlangt hat, in welchem Maße supranationale Strukturen — EU, NATO, Vier-Mächte-Vorbehalte — diese Souveränität überlagern, ist im Kern eine westfälische Frage. Wer sie ohne den Begriffsapparat des Westfälischen Systems verhandelt, kann ihre Tiefenstruktur nicht erfassen. Das gilt auch im umgekehrten Fall: Wer das Westfälische System ohne Bezug auf konkrete Souveränitätskonflikte diskutiert, betreibt Begriffsmythologie statt Analyse.

Fazit

Das Westfälische System ist seit dreieinhalb Jahrhunderten die Grundstruktur der internationalen Politik. Es hat zwei Weltkriege überstanden, das Ende der Kolonialzeit, den Kalten Krieg, die unipolare Phase. Ob es die multipolare Übergangsphase überstehen wird, ist eine offene Frage. Wer die internationalen Konflikte der Gegenwart — Ukraine, Taiwan, Naher Osten, Souveränitätsstreitigkeiten in der EU — verstehen will, muss erkennen, dass sie alle zugleich westfälische Konflikte sind: Konflikte über die Geltung des Souveränitätsprinzips. Wer die Wahl zwischen einer westfälischen und einer post-westfälischen Ordnung trifft, trifft eine Grundsatzentscheidung über die Form politischer Selbstbestimmung. Diese Entscheidung steht heute zur Disposition wie zuletzt 1648.

Quellen

– Friedensverträge von Münster und Osnabrück, 24. Oktober 1648
– Leo Gross: The Peace of Westphalia, 1648–1948, in: American Journal of International Law, Vol. 42, 1948
– Stephen D. Krasner: Sovereignty. Organized Hypocrisy, Princeton 1999
– Hedley Bull: The Anarchical Society. A Study of Order in World Politics, London 1977
– Andreas Osiander: Sovereignty, International Relations, and the Westphalian Myth, in: International Organization 55, 2001
– Charta der Vereinten Nationen, 26. Juni 1945

Wo dieser Begriff trägt

Schwerpunkt der Anwendung in der Loreley-Hauptanalyse zur Weltordnung:

– Das Ende des Schachbretts — Trumps Neuverhandlung der Brzezinski-Doktrin
– Stiftungen und private Macht in der Weltordnung (in Vorbereitung)

Auch relevant in:

– Verbindung zum Enzyklopädie-Eintrag Hegemonie
– Verbindung zum Enzyklopädie-Eintrag Multipolarität
– Verbindung zum Loreley-Dossier zur Verfassungsfrage

Die Loreley-Hauptanalysen sind Loreley+ vorbehalten.

Zahlen, Daten, Fakten

Begründungsdokumente: Friedensverträge von Münster und Osnabrück, 24. Oktober 1648

Dauer der Verhandlungen: Mai 1643 bis Oktober 1648

Beendete Konflikte: Dreißigjähriger Krieg (1618–1648), Achtzigjähriger Krieg (1568–1648)

Begriffsprägung (modern): Leo Gross, „The Peace of Westphalia, 1648–1948“, 1948

Drei Grundprinzipien: Souveräne Gleichheit, territoriale Integrität, Nichteinmischung in innere Angelegenheiten

Kodifikation im 20. Jahrhundert: UN-Charta 1945, KSZE-Schlussakte Helsinki 1975

Wichtigste Kritiker: Andreas Osiander (Mythos-These, 2001), Stephen Krasner (organisierte Heuchelei, 1999)

Begriffsfeld: Völkerrecht, Souveränität, Staatensystem, Internationale Beziehungen, Verfassungstheorie

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