
Reichsbürger
Kurzdefinition
«Reichsbürger» bezeichnet im heutigen amtlichen Sprachgebrauch ein heterogenes Spektrum von Personen und Gruppen, die die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen, eigene staatliche Konstrukte behaupten oder die Existenz der Bundesrepublik als Staat bestreiten. Der Begriff stammt nicht aus der Staatsrechtslehre, sondern aus dem Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 — einem der drei Nürnberger Gesetze. Seine Wiederbelebung als sicherheitsbehördliche Sammelkategorie geht auf den Verfassungsschutzbericht 2016 zurück.
Historischer Ursprung
Der Begriff hat zwei deutlich getrennte Geschichten. Die ursprüngliche stammt aus dem nationalsozialistischen Rassenrecht: Das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 unterschied zwischen Reichsbürgern und bloßen Staatsangehörigen. § 2 Absatz 1 lautete: «Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.» Das Gesetz schuf damit eine rassisch qualifizierte Vollbürgerschaft als Privileg der «Arier» und entrechtete jüdische Deutsche zu Staatsangehörigen minderen Rechts. Das Reichsbürgergesetz wurde 1945 durch den Alliierten Kontrollrat aufgehoben.
Die zweite Geschichte beginnt 2016, also über siebzig Jahre nach Aufhebung des ursprünglichen Gesetzes. Der Verfassungsschutzbericht 2016 führte die Sammelkategorie «Reichsbürger und Selbstverwalter» als eigenes Beobachtungsfeld ein. Davor sprachen Behörden und Medien überwiegend von «Selbstverwaltern», «BRD-Verweigerern» oder «Reichsideologen». Mit der amtlichen Begriffswahl 2016 wurde ein Wort aus dem NS-Rassenrecht zum sicherheitsbehördlichen Sammelbegriff für ein heterogenes Spektrum, dessen Mitglieder sich selbst überwiegend nicht so nennen und dessen Anliegen mit dem ursprünglichen Reichsbürgergesetz keinerlei Zusammenhang haben. Zur Sache, die unter dem Etikett verhandelt wird, gehören sehr unterschiedliche Akteure: Konstrukte vom Typ «BRD-GmbH» oder Strohmann-Lehre, Anhänger phantasievoller Eigenstaaten wie das «Königreich Deutschland», kommerzielle Geschäftemacher mit Phantasiepässen, einzelne rechtsextreme Akteure mit gewaltbereiten Tendenzen — und Personen, die sich auf die staatsrechtlich anerkannte Identitätsthese des Bundesverfassungsgerichts berufen, ohne mit den genannten Konstrukten irgendetwas zu tun zu haben.
Loreley-Einordnung
Der Begriff erfüllt im heutigen Diskurs eine Funktion, die mit seiner ursprünglichen Bedeutung nicht zu tun hat — und die analytisch problematisch ist.
Die Etikettierungs-Mechanik. «Reichsbürger» funktioniert im öffentlichen Diskurs als Diskursverkürzer: Wer so etikettiert wird, ist erledigt, ohne dass sein Argument geprüft werden muss. Die staatsrechtliche Frage nach der Identitätsthese, die das Bundesverfassungsgericht 1973 in BVerfGE 36, 1 als herrschende Lehre etabliert hat (siehe Enzyklopädie-Eintrag «Subjektidentität»), wird durch das Etikett mit pseudojuristischen Konstrukten in einen Topf geworfen, mit denen sie nichts zu tun hat. Diese Verschmelzung ist nicht juristisch begründbar, sondern diskursfunktional: Sie schließt eine bestimmte Frage aus dem zulässigen Debattenraum aus, ohne sie inhaltlich beantworten zu müssen.
Die Begriffswahl ist nicht zufällig. Es gibt im Deutschen zahlreiche neutrale Bezeichnungen für das Spektrum, das seit 2016 unter «Reichsbürger» zusammengefasst wird — «Selbstverwalter», «BRD-Verweigerer», «Reichsideologen» waren vorher gebräuchlich. Die Wahl eines NS-Lehnworts statt einer dieser neutralen Alternativen ist eine begriffspolitische Entscheidung mit klarer Funktion: Sie kontaminiert vorab jede staatsrechtliche Position, die unter das Etikett gerät, durch die historische Belastung des Wortes selbst. Die Etymologie ersetzt das Argument. Legitime Verfassungsanliegen — etwa die Berufung auf die Identitätsthese des Bundesverfassungsgerichts — sind damit ungleich schwerer aus der so erzeugten moralischen Kontaminationszone herauszulösen, selbst wenn sie mit den unhaltbaren Konstrukten, die das Etikett ebenfalls abdeckt, sachlich nichts zu tun haben.
Die asymmetrische Diskursregel. Dieselbe Aussage — etwa «das Deutsche Reich besteht völkerrechtlich fort» — ist im Munde des Bundesverfassungsgerichts seriöse Staatslehre, im Munde eines Bürgers Anhaltspunkt für sicherheitsbehördliche Beobachtung. Diese Asymmetrie ist intellektuell unsauber. Wer staatsrechtliche Sachverhalte mit einem NS-Lehnwort sicherheitspolizeilich kontaminiert, betreibt keine Staatslehre, sondern Diskursverengung.
Worum es nicht geht. Diese Begriffskritik ist ausdrücklich keine Rehabilitierung der pseudojuristischen Konstrukte, die unter dem Etikett verhandelt werden. Konstruktionen vom Typ «BRD-GmbH», Strohmann-Lehre, Personenfiktionen oder phantasievolle Eigenstaaten sind staatsrechtlich unhaltbar — sie bestreiten die Identität von Bundesrepublik und Deutschem Reich, also genau das, was die seriöse Identitätsthese behauptet. Wer behauptet, die Bundesrepublik sei kein Staat, eine Firma oder besetztes Gebiet, hat das BVerfG-Urteil nicht gelesen. Wer behauptet, die Bundesrepublik sei der deutsche Staat in seiner heutigen Verfassungsordnung, zitiert es. Die beiden Positionen stehen einander diametral entgegen.
Die methodische Konsequenz. Der Begriff «Reichsbürger» eignet sich nicht als Beschreibungskategorie, weil er die Sache verzerrt. Wo es um pseudojuristische Konstrukte geht, ist von diesen konkret zu sprechen — Strohmann-Lehre, BRD-GmbH-Theorie, Königreich-Deutschland-Anhänger. Wo es um seriöse staatsrechtliche Fragen geht, gilt es, von Identitätsthese, Verfassungsfrage und Souveränitätsdiskussion zu sprechen. Die saubere Trennung ist die einzige Form, in der die Debatte intellektuell ehrlich geführt werden kann.
Fazit
Der Begriff «Reichsbürger» ist ein NS-Lehnwort, das 2016 als sicherheitsbehördlicher Sammelbegriff wiederbelebt wurde. Er fasst ein heterogenes Spektrum unter einem historisch belasteten Etikett zusammen und verkürzt dadurch die Debatte. Als analytische Kategorie ist der Begriff unbrauchbar. Was unter dem Etikett verhandelt wird, ist je nach Sachverhalt staatsrechtlich seriös oder unhaltbar — diese Unterscheidung ist die eigentliche journalistische Aufgabe, nicht ihre Kollabierung in einem einzigen Wort.
Quellen
– Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146) — Volltext über documentArchiv.de
– Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2016 (Erstauftreten der Sammelkategorie «Reichsbürger und Selbstverwalter»)
– BVerfGE 36, 1 — Grundlagenvertragsurteil vom 31. Juli 1973 (Identitätsthese)
– Bundesministerium des Innern: Lagebild «Reichsbürger und Selbstverwalter» (jährlich)
– Andreas Speit / Matthias Meisner (Hg.): Reichsbürger. Die unterschätzte Gefahr, Ch. Links Verlag 2017
– Dirk Wilking (Hg.): «Reichsbürger». Ein Handbuch, Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, 3. Aufl. 2020
Wo dieser Begriff trägt
Schwerpunkt der Anwendung in der Loreley-Hauptanalyse zur Verfassungsfrage:
– Ist die Bundesrepublik Deutschland überhaupt ein Staat?
– Welche Verfassung könnte das deutsche Volk beschließen?
Auch relevant in:
– Meinungsfreiheit bedeutet Staats- und Politikkritik (zur Diskursverengung)
– Verbindung zu den Enzyklopädie-Einträgen Subjektidentität und Nazikeule
Die Loreley-Hauptanalysen sind Loreley+ vorbehalten.

