
Veröffentlicht im Mai 2026
Kritik, Blind von Hass und Hetze
Was der „Spiegel“ am Podcast „ungeskriptet“ scharf und substanzlos kritisiert, lässt er bei „Caren Miosga“ durchgehen. Das ist keine Inkonsequenz. Das ist Methode.
Der Anlass ist schnell erzählt. Der YouTuber Ben Berndt hat in seinem Podcast „ungeskriptet“ den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke viereinhalb Stunden lang reden lassen. In vier Tagen drei Millionen Aufrufe, Stand heute (19. Mai 2026) mittlerweile 5,4 Mio. Aufrufe. Der „Spiegel“ widmet dem Vorgang ein langes Stück und kommt zu dem Befund: zu lang, zu freundlich, zu unkritisch. Berndt nicke viel, unterbreche selten, stelle keine kritischen Fragen. Höcke bekomme so „viel Zeit, um sich selbst und sein rechtsextremes Weltbild auszubreiten“.
Das mag man so sehen. Nur fehlt im Text genau das, was die Behauptung tragen müsste.
Hass und Hetze: zwei Begriffe, die ihre Bedeutung verloren haben
Bevor die Spiegel-Kritik im Einzelnen zu prüfen ist, lohnt der Blick auf das Vokabular, in dem solche Verfahren heute geführt werden. „Hass und Hetze“ — das ist die Routineformel, mit der inzwischen jede Meinungsäußerung etikettiert wird, die sich der Mehrheitslinie verweigert. Konservative Migrationskritik wird zu Hass. Skepsis gegenüber dem Heizungsgesetz wird zu Hetze. Eine Frage zum Verhältnis von Staat und Bürger im Pandemiemanagement wird zur Bedrohung der Demokratie.
Was viele nicht wissen: Die Formel „Hass und Hetze“ ist kein Straftatbestand. Sie steht in keinem Paragraphen des Strafgesetzbuchs. Sie ist eine politische Floskel, die juristisch nichts trägt. Strafbar sind konkrete Tatbestände mit klar definierten Voraussetzungen: Volksverhetzung nach § 130 StGB (Aufstacheln zum Hass gegen bestimmte Gruppen, wenn geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören), Beleidigung nach § 185 StGB, üble Nachrede nach § 186 StGB, Bedrohung nach § 241 StGB. Diese Vorschriften haben definierte Tatbestandsmerkmale, die im Einzelfall zu prüfen sind. Sie heißen aber nicht „Hass und Hetze“. Selbst das im April 2021 in Kraft getretene Gesetzespaket, das umgangssprachlich „Gesetz gegen Hass und Hetze“ genannt wird, schafft keinen eigenen Tatbestand dieses Namens — es verschärft bestehende Strafvorschriften.
Das ist nicht die Position einer Außenseiter-Strömung. Tatjana Hörnle, geschäftsführende Direktorin der Abteilung Strafrecht am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, hat im August 2025 auf dem Verfassungsblog geschrieben, der „pauschale Rückgriff auf ‚Hass und Hetze‘ mit der Schlussfolgerung, dies erfordere automatisch Strafrechtsverbote, ist zu undifferenziert“. Wer solche Forderungen infrage stelle, laufe nach Hörnle „schnell Gefahr, selbst als demokratiefeindlich zu gelten“. Die starke normative Aufladung vernebele die Notwendigkeit sorgfältiger Abwägungen. Wenn die erste Stimme der deutschen Strafrechtswissenschaft die Formel als zu unpräzise verwirft, dann ist die inflationäre öffentliche Verwendung des Begriffspaars das, was sie ist: ein Totschlagargument, das die Auseinandersetzung ersetzt.
Das Verheerende: Wenn jede unbequeme Meinung Hass ist, wird der Begriff für die wirkliche Sache stumpf. Wenn jede zugespitzte Polemik Hetze ist, verliert die Volksverhetzung ihre Kontur. Die Inflation der Begriffe entwertet sie und schützt am Ende gerade nicht das, was sie schützen sollen. Es gibt Hass im Netz. Es gibt Hetze gegen Minderheiten. Es gibt strafbare Volksverhetzung. Genau deshalb ist die routinemäßige Etikettierung jeder unbequemen Meinung mit dieser Formel kein Schutz, sondern Schaden.
Dieser Befund ist die Voraussetzung für alles Weitere. Denn die Spiegel-Kritik an „ungeskriptet“ arbeitet mit demselben Operator: „rechtsextremes Weltbild“ wird behauptet, nicht entfaltet. Das Etikett ersetzt die Prüfung.
Fünf Mängel, die selbst Mängel sind
Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat in einem Welt-Gastbeitrag fünf handwerkliche Verfehlungen am Spiegel-Text aufgelistet. Sie sind nicht nur dort interessant, wo sie zutreffen, sondern weil sie zusammen ein Verfahren beschreiben, das in deutschen Leitmedien zur Routine geworden ist.
Erstens: Der Beschuldigte — Berndt, nicht Höcke — kommt nicht zu Wort. Eine Stellungnahme zu den zentralen Vorwürfen ist im Text nicht dokumentiert. Audiatur et altera pars, der älteste journalistische Grundsatz, wird übergangen.
Zweitens: Der Kernvorwurf — Höcke breite sein „rechtsextremes Weltbild“ aus — wird behauptet, nicht belegt. Drei Schlagworte aus vier Stunden Material müssen genügen. Was Höcke sonst gesagt hat, in welchen Kontexten, mit welchen Begründungen, bleibt im Dunkeln. Der Leser soll das Etikett akzeptieren, ohne das Material zu kennen, an dem es zu prüfen wäre.
Drittens: Das Framing durch Reihenfolge. Berndts früheres Geschäftsmodell sei vom Landgericht Berlin als „rechtsmissbräuchlich“ eingestuft worden, schreibt der „Spiegel“. Ein Halbsatz später folgt, dass das Kammergericht diese Entscheidung aufgehoben hat. Wer den Text quer liest, behält den Vorwurf, nicht die Rehabilitierung.
Viertens: Die suggestive Mikro-Diskreditierung. Eine Höflichkeitsfloskel Berndts wird zum „Herrenwitz“ umgeschrieben. Ein früher Fight-Club-Kampf, K.o., Blut, wird ausführlich nachgereicht. Beides hat mit der Frage, ob ein Höcke-Interview sinnvoll geführt wurde, exakt nichts zu tun. Es soll den Leser disponieren.
Fünftens: Die rhetorische Schlusspointe. „Was er von Höcke gelernt hat, behält er für sich.“ Eine Andeutung, kein Befund. Die Methode kennt man.
Der Maßstab, der nicht für alle gilt
Bis hierhin könnte man sagen: Ein einzelnes Stück ist handwerklich misslungen, das kommt vor. Interessant wird die Diagnose erst durch das, was im Text fehlt.
Caren Miosga führte den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Ersten durch eine Sendung, in der die Mängel der Gesprächsführung nicht zu übersehen waren. Statt nach der Bilanz seines Hauses — Energiepreise, Wirtschaftsentwicklung, Heizungsgesetz — zu fragen, lenkte sie das Gespräch auf den „privaten Habeck“, den Schreibtisch, das Buchprojekt. Nachfragen zu unangenehmen Antworten unterblieben. An den Stellen, an denen Konfrontation geboten gewesen wäre, kam stattdessen ein neues Thema. Hinzu kam eine Körpersprache — Lächeln, Zugewandtheit, Nicken im Takt der Antworten —, die das Gegenteil journalistischer Distanz signalisierte.
Es gab keinen Distanzierungstext im „Spiegel“. Keine Recherche zu Werdegang und Vita der Moderatorin. Keine Charakterstudie. Eine Sendung mit gebührenfinanzierter Reichweite und gesetzlichem Auftrag zur Ausgewogenheit wurde zum freundlichen Nebenton. Ein Podcaster, der ausdrücklich nicht beansprucht, Journalist zu sein, wurde zum Politikum.
Der modus operandi heißt Doppelmoral
Was hier passiert, ist nicht Medienkritik. Medienkritik wäre, den Maßstab — zu freundlich, zu lang, ohne Konfrontation — überall anzulegen, wo er trifft. Was hier passiert, ist Doppelmoral in Form einer asymmetrischen Medienkritik: die selektive Anwendung journalistischer Standards, um das eigene Lager zu schonen und das andere zu disziplinieren.
Der Begriff trägt, weil er präziser ist als die üblichen Verlegenheitsformeln. „Gleichschaltung“ ist historisch belastet und greift zu hoch. „Mainstream-Konformität“ ist vage. „Haltungsjournalismus“ klingt nach Selbstbeschreibung. Doppelmoral in Form einer asymmetrischen Medienkritik benennt die Funktion: Der Distanzierungstext erscheint dort, wo distanziert werden soll. Er bleibt aus, wo der eigene Stamm sitzt. Was der „Spiegel“ am Podcast „ungeskriptet“ abarbeitet, ist nicht die freundliche Gesprächsführung als solche, sondern die Tatsache, dass die freundliche Gesprächsführung dem falschen Gast galt.
Dieses Verfahren ist mit der Etikettenpolitik eng verwandt. Es ist dasselbe Verfahren, nur auf einer anderen Ebene: Wo dort das Etikett die Auseinandersetzung ersetzt, ersetzt hier die selektive Distanzforderung die Sachprüfung. Beide Male wird der Eindruck professioneller Strenge erzeugt — und beide Male trifft die Strenge nur eine Seite.
Die Eskalationsstufe: Wenn Etikettierung in Sanktion mündet
Wenige Tage nach dem Spiegel-Text trat Saskia Esken, Bundestagsabgeordnete und ehemalige SPD-Vorsitzende, vor laufender Kamera im Deutschen Bundestag ans Mikrofon und rief Unternehmen dazu auf, ihre Werbung bei „ungeskriptet“ einzustellen: „Unternehmen, deren Werbung in einem solchen Podcast ausgespielt wird, sollten mal schauen, wie sich das abstellen lässt.“ Ihre Empfehlung formulierte sie unmissverständlich: „Blacklisting hilft.“ Das Video wurde anschließend über ihren eigenen Instagram-Kanal verbreitet.
Eine Bundestagsabgeordnete fordert vor laufender Kamera im Parlament den wirtschaftlichen Boykott eines Mediums, dessen Inhalte ihr nicht passen. Das ist nicht mehr Medienkritik. Das ist nicht einmal mehr Doppelmoral im rein publizistischen Sinne. Das ist der Übergang von der Etikettierung zur Sanktion — der Versuch, einen unliebsamen Wettbewerber nicht mit besseren Argumenten, sondern durch Entzug der Geschäftsgrundlage zum Schweigen zu bringen. Was Esken nicht zufällig „Blacklisting“ nennt — ein Begriff aus dem Repertoire der McCarthy-Ära —, beschreibt das Verfahren präzise: Wer mit den Falschen redet, soll wirtschaftlich ruiniert werden.
Berndt selbst sprach von einem „Riesenangriff auf die Pressefreiheit“ und wies darauf hin, dass Esken nicht einen großen Konzern wie den Springer-Verlag ins Visier nahm, sondern „ein kleines Unternehmen“. Bemerkenswert ist die Reaktion aus anderen politischen Lagern. Wolfgang Kubicki, stellvertretender Vorsitzender der FDP, nannte den Vorgang öffentlich eine „Entgleisung“ und stellte auf X klar: In einer liberalen Demokratie hätten Politiker nicht zu entscheiden, was Medien senden oder drucken dürften. Damit kommt der Befund auch aus dem klassisch-liberalen Lager.
Mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind die heftigen Reaktionen, die Spiegel und Esken zur Schau tragen, kaum mehr vereinbar. Damit schließt sich der Kreis. Der Spiegel-Text liefert die mediale Etikettierung — „rechtsextremes Weltbild“, „Bühne bieten“, „Charakterstudie“. Esken liefert die politisch-ökonomische Konsequenz — „Blacklisting hilft“. Beides folgt derselben Logik: Wer dem falschen Mann das Mikrofon hinhält, gehört diszipliniert. Im einen Fall publizistisch, im anderen ökonomisch. Es ist dieselbe Doppelmoral, nur auf einer höheren Eskalationsstufe — und sie kommt aus demselben Lager. Der Spiegel kritisiert. Die Sozialdemokratie sanktioniert. Was als Medienkritik begann, endet als parlamentarischer Boykottaufruf.
Die Debatte, die der „Spiegel“ nicht führt
Damit ist die eigentlich interessante Frage immer noch nicht gestellt. Sie steht am Ende von Steinhöfels Text, und sie ist es wert, sie hier zu zitieren — nicht als Erklärung, sondern als Ausgangspunkt.
Nützt es politischen Akteuren wie Höcke, wenn Langformate sie ohne Konfrontation reden lassen? Oder hat umgekehrt die Konfrontationslogik der letzten zehn Jahre — die Brandmauer, das Interview-Embargo, die Etikettenroutine — Höcke so groß gemacht, wie er heute ist? Drei Millionen Aufrufe in vier Tagen kommen nicht aus dem Nichts. Sie kommen daher, dass eine bestimmte Stimme im Mainstream nicht stattfindet — und Nachfrage, die im einen Markt unterdrückt wird, sucht sich einen anderen.
Diese Debatte zu führen wäre Journalismus. Sie nicht zu führen, sondern den ersten Versuch einen medialen Wettbewerber eines erfolgreichen noch relativ jungen Genres mit einer Charakterstudie zu beantworten, ist bestenfalls Doppelmoral, aber kaum Journalismus.
Aufklärerisch ist es nicht.
Hinweis: Der zitierte Welt-Gastautor Joachim Steinhöfel war selbst bei Berndt zu Gast. Der Beitrag wurde am Sonntag, 17. Mai 2026 auf YouTube veröffentlicht. Das schmälert die handwerkliche Diagnose nicht — sie wäre auch ohne diese Offenlegung dieselbe. Aber es gehört dazu.

