• Tom Lausen sagt, die Urteile gegen Ärzte in den Maskenattest-Verfahren stützten sich auf Nazirechtsprechung. Das Urteil, das er meint, existiert — und enthält einen Satz über die „Wendung zu nationalsozialistischen Grundsätzen". Nur zitiert es kaum eines der heutigen Gerichte. Was tatsächlich geschehen ist, ist nüchterner als der Vorwurf — und schwerer zu entkräften.