
Veröffentlicht im Februar 2021
Die Impfpflicht wird zum Debakel und Fallbeil für die politische Kaste
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Im Herbst 2021 erregte eine Nachricht in den alternativen Medien für Aufsehen, die das ganze Corona-Narrativ und somit die sogenannten Schutzmaßnahmen hätte ad absurdum führen können. Jedoch schaffte es diese Nachricht nicht in den medialen Mainstream. Wohlweislich, dass dies das Ende der Marionettenregierungen in ganz Europa, ja sogar in der ganzen Welt, bedeutet hätte. Eine öffentliche Anfrage kritischer Bürger, darunter die spanische Vereinigung Asociación Liberum und Biólogos por la Verdad (Biologen für die Wahrheit) vom 22. Juli 2021, brachte ans Licht, was bislang nur als Verschwörungstheorie abgetan wurde: „Das spanische Gesundheitsministerium verfügt nicht über SARS-CoV-2-Kulturen für Versuche und hat kein Verzeichnis von Laboratorien, die über Isolationskulturen für Versuche verfügen.“
Aus der Auskunft lässt sich allerdings nicht ableiten, was ihr in Teilen der alternativen Medien angedichtet wurde – nämlich dass das Virus gar nicht existiere. Dass ein Ministerium keine eigenen Viruskulturen vorhält, sagt über die Existenz des Erregers nichts aus: Die Isolierung und vollständige Sequenzierung von SARS-CoV-2 wurde seit Januar 2020 in zahlreichen Laboren weltweit dokumentiert und unabhängig bestätigt. Wer hier den Existenzbeweis verlangt, verwechselt eine Verwaltungsauskunft mit einem virologischen Befund.
Was hingegen tatsächlich Fragen aufwirft, ist die Geschwindigkeit der Zulassung. Noch nie zuvor wurde ein Impfstoff mit bedingter Notzulassung in so kurzer Zeit so millionenfach verabreicht. Eine breite, ergebnisoffene Debatte über Nutzen, Risiken und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen fand kaum statt – kritische Stimmen wurden früh als „Verschwörungstheoretiker“ etikettiert, ein Mechanismus, der die Diskussion verengte, statt sie zu führen.
Jedenfalls ist bislang Österreich das einzige Land der Welt, welches eine allgemeine Impfpflicht gesetzlich festgeschrieben hat und nach einer Übergangsfrist umsetzen will. Gleichwohl mehren sich in Österreich bereits Stimmen, die die erst kürzlich verabschiedete Impfpflicht infrage stellen. In Deutschland werden drei Gruppenanträge im Bundestag von parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen vorbereitet – soviel Einigkeit gab es noch nie. Auffällig ist, dass von der Ampelregierung kein Gesetzesvorschlag eingebracht wird. Insgesamt fällt auf, dass insbesondere Bundeskanzler Scholz kein großes Engagement bei dem Thema an den Tag legt. Lediglich der apokalyptische Bote, Gesundheitsminister Lauterbach, wird nicht müde, von der angeblich andauernden Gefahr zu krakeelen und davon, dass das Virus die nächsten 30 Jahre das menschliche Leben beeinträchtigen werde. Es bleibt abzuwarten, ob die Impfpflicht kommt oder ob sie aufgrund der milden Variante Omikron nicht mehr notwendig sein wird. Scheinbar dämmert es dem einen oder anderen Politiker in Regierung und Parlament, dass sie sich einem Haftungsrisiko ungeahnten Ausmaßes aussetzen. Als Lehre aus den Menschenversuchen unter dem Nationalsozialismus wurde 1947 der Nürnberger Kodex formuliert. Dessen erster Grundsatz verlangt die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson – unter Zwang durchgeführte medizinische Experimente sind danach unzulässig.
Wenn der Arbeitgeber zur Impfung drängt: die Verantwortungsfrage zurückspielen
Während die allgemeine Impfpflicht noch trügerisch fern scheint, fragt sich der Bürger, was er tun kann, sich dieser zu entziehen. Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht verlautete, dass gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“ bestünden, ist davon auszugehen, dass diese Position auch im Hauptverfahren nicht umgestoßen wird. Dabei zeigte sich im Verlauf, insbesondere mit den Omikron-Varianten, dass der Schutz der Impfung vor Infektion und Weitergabe des Virus deutlich geringer und kürzer war als anfänglich angenommen; auch Geimpfte konnten sich infizieren und das Virus übertragen. Damit verlor das zentrale Argument für eine allgemeine Impfpflicht – der Fremdschutz durch Unterbrechung der Infektionsketten – weitgehend seine Grundlage.
Besonders heikel wird es, wenn nicht der Staat, sondern der Arbeitgeber Druck ausübt – etwa mit der Andeutung, eine fehlende Impfung könne den Arbeitsplatz kosten. Hier ist es weder nötig noch ratsam, die Impfung pauschal zu verweigern. Wirksamer ist es, die Aufklärungs- und Verantwortungsfrage dorthin zurückzugeben, wo sie hingehört: zu dem, der den Druck ausübt. Das folgende Schreiben ist ausdrücklich keine Rechtsberatung und entfaltet keine juristische Schutzwirkung – wer arbeitsrechtlich unter Druck steht, sollte anwaltlichen Rat einholen. Als Mittel, die Beweislast und Haftungsfrage sichtbar zu machen, kann es dennoch dienen:
„Ich schreibe Ihnen in Bezug auf eine mögliche COVID-19-Impfung und meinen Wunsch, umfassend über ALLE Fakten informiert zu sein, damit ich diese bewerten kann. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen folgende Informationen zur Verfügung stellen:
- Können Sie bitte den zugelassenen Rechtsstatus des Impfstoffs mitteilen und mir sagen, ob dieser experimentell ist?
- Können Sie mir bitte Einzelheiten und Zusicherungen geben, dass der Impfstoff vollständig, unabhängig und streng mit einer Kontrollgruppe überprüft wurde?
- Können Sie mir bitte die gesamte Inhaltsliste des Impfstoffs mitteilen, den ich erhalten soll, und mir ggf. mitteilen, ob darin eine für den Körper giftige Substanz enthalten ist?
- Können Sie mir bitte alle Nebenwirkungen dieses Impfstoffs, die seit seiner Einführung bekannt sind, vollständig mitteilen?
- Können Sie mir die Wirkweise des Impfstoffs erläutern – insbesondere, ob es sich um einen neuartigen mRNA- oder Vektorimpfstoff handelt, wie lange die zugehörige Studienlage zum Zeitpunkt der Zulassung reichte und welche Langzeitdaten vorliegen?
- Können Sie mir bitte bestätigen, dass ich gemäß dem Nürnberger Kodex von Ihnen als Arbeitgeber nicht unter Druck gesetzt werde?
- Können Sie mir bitte das wahrscheinliche Todesrisiko mitteilen, sollte ich das Pech haben, an Covid-19 zu erkranken, und wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Genesung ist?
- Können Sie mir bitte mitteilen, ob bei Nebenwirkungen der Hersteller des Impfstoffs haftbar ist? Wenn der Hersteller nicht haftet, ist dann das Unternehmen, bei dem ich derzeit angestellt bin, verantwortlich und haftbar zu machen, da es sein Interesse ist, dass ich die Impfung akzeptiere, um weiterhin beschäftigt zu bleiben?
Nachdem ich die Informationen vollständig erhalten habe und überzeugt bin, dass KEINE Gesundheitsgefährdung besteht, nehme ich Ihr Angebot zur Impfung gerne an, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen – nämlich, dass:
- Sie mir schriftlich bestätigen, dass mir durch die COVID-19-Impfung kein Schaden zugefügt wird.
- Wenn ich Ihrer Aufforderung, mich impfen zu lassen, nachkomme, dann bestehe ich darauf, dass ein zugelassener Arzt, der die Impfung durchführt, mir schriftlich zusichert, dass er die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung für alle mir zugefügten Verletzungen bzw. Folgeerkrankungen übernimmt, auch wenn er die Impfung nicht selbst, sondern durch seine dafür qualifizierten Mitarbeiter durchführen lässt.
- Für den Fall, dass ich das Impfangebot ablehnen muss, bestätigen Sie mir bitte, dass dadurch mein Arbeitsplatz und meine Position nicht beeinträchtigt werden und ich dadurch keine Nachteile und/oder Diskriminierung erleide.
Mit diesen Fragen und Bedingungen wird die Verantwortung und ggf. die Haftung an den Arbeitgeber zurückgespielt. Berechtigterweise kann die Impfung abgelehnt werden, wenn diese Informationen im Rahmen einer (Patienten-)Aufklärung NICHT zur Verfügung gestellt werden.“


