
Veröffentlicht im Juni 2026
17 Jahre Vertrag von Lissabon
Das Elitenprojekt EU-Verfassungsvertrag scheiterte — und wurde abgeschwächt doch umgesetzt
Der Verfassungsvertrag fiel 2005 in zwei Volksabstimmungen durch. Zwei Jahre später wurde derselbe Inhalt unter anderem Namen so verpackt, dass die Abstimmungen entfielen. Die Verantwortlichen haben den Zweck dieser Verpackung selbst benannt — und am 30. Juni 2009 zog Karlsruhe eine Grenze, die heute schärfer wirkt als damals.
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Am 29. Mai 2005 lehnten 54,7 Prozent der Franzosen den Vertrag über eine Verfassung für Europa ab. Drei Tage später taten es ihnen 61,5 Prozent der Niederländer gleich. Zwei Gründungsstaaten der Gemeinschaft, beide einst Motor der Integration, sagten Nein zu einem Text, den ihre eigenen Regierungen unterschrieben hatten. Damit war das Vorhaben erledigt: Der Verfassungsvertrag konnte nur in Kraft treten, wenn ihn alle 25 Mitgliedstaaten ratifizierten.
Was in den vier folgenden Jahren geschah, lässt sich auf zwei Ebenen verfolgen. Auf der einen wurde aus dem abgelehnten Verfassungsvertrag der Vertrag von Lissabon. Auf der anderen klagten deutsche Abgeordnete in Karlsruhe. Beide Wege endeten am selben Tag, dem 30. Juni 2009 — der eine mit einem Vertrag, der in Kraft treten durfte, der andere mit einem Urteil, das die Bedingungen neu vermaß. Wer beide nebeneinanderlegt, erkennt ein Muster, das sich nicht mehr als Zufall lesen lässt.
Wer 2005 gefragt wurde und wer nicht
Das Verfahren der Ratifikation (die verbindliche Bestätigung eines Vertrags durch die Staaten) überließ das Unionsrecht den Staaten. Fünfzehn Regierungen wählten die reine Parlamentsentscheidung, darunter Deutschland: Bundestag und Bundesrat stimmten im Mai 2005 mit großen Mehrheiten zu, ohne die Bürger zu fragen. Zehn Regierungen kündigten ein Referendum (eine Volksabstimmung) an — nicht weil ihre Verfassungen es verlangten, sondern aus politischer Entscheidung, um dem Vertrag das Gewicht einer Bürgerzustimmung zu geben.
Dieser Umstand macht den späteren Vorwurf erst genau. Keines der angekündigten Referenden war rechtlich zwingend. Auch in Frankreich hätte ein Parlamentsbeschluss genügt; Staatspräsident Jacques Chirac wählte die Volksabstimmung freiwillig, um dem Vertrag zusätzliche Legitimität zu verschaffen. Was die Regierungen versprachen, war ein zugesagtes, kein geschuldetes Mitspracherecht. Der Bruch, um den es geht, liegt im gebrochenen Versprechen, nicht in einer übergangenen Rechtspflicht.
Durchgeführt wurden am Ende nur vier dieser Abstimmungen. Spanien stimmte am 20. Februar 2005 mit 76,7 Prozent zu, bei einer Wahlbeteiligung von 42,3 Prozent. Dann kamen die beiden Nein. Luxemburg hielt am 10. Juli 2005 als einziges Land nach den Ablehnungen noch an seiner Abstimmung fest; Premierminister Jean-Claude Juncker hatte seinen Verbleib im Amt an ein Ja gekoppelt und bekam es mit 56,5 Prozent. Die übrigen angekündigten Referenden — in Dänemark, Irland, Polen, Portugal, dem Vereinigten Königreich und weiteren — wurden abgesagt.
Die Absage ist das erste stille Eingeständnis. Man stellte die Befragungen nicht ein, weil sie überflüssig geworden wären, sondern weil zwei Neins genügten, um zu wissen, wie weitere ausgehen könnten. Wo das Ergebnis offen war, wurde nicht mehr gefragt.
Juncker und sein Zitat über den Konvent als Dunkelkammer
Wie ein Teil der politischen Führung über das Verfahren dachte, dem sie die Verfassung verdankte, hat Jean-Claude Juncker selbst gesagt. Über den Konvent — die Versammlung, die den Verfassungsentwurf erarbeitete — urteilte der luxemburgische Premier und damalige Vorsitzende im Rat der Europäischen Union:
„Der Konvent ist angekündigt worden als die große Demokratie-Show. Ich habe noch keine dunklere Dunkelkammer gesehen als den Konvent.“
Jean-Claude Juncker über den Verfassungskonvent, dokumentiert bei Wikipedia
Es ist der Vorsitzende des Gremiums, der das Gremium so beschreibt — und der den Text, der dort entstand, anschließend gegen zwei Volksabstimmungen durchsetzen wollte. Wie er das Verhältnis von Beschluss und Bürger grundsätzlich sah, hatte er bereits 1999 im Spiegel formuliert, in einem Satz, der seither zu den meistzitierten der europäischen Integrationsgeschichte gehört:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter — Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Jean-Claude Juncker, Der Spiegel 52/1999, über die Methode der europäischen Vertiefung
Der Satz fiel sechs Jahre vor dem Verfassungsvertrag und bezog sich auf die Integration allgemein, nicht auf Lissabon; er beschreibt eine Haltung, kein Tatprotokoll. Als die beiden Neins gefallen waren, stellte Juncker Mitte Juni 2005 in seiner Funktion als Ratsvorsitzender fest, die geplante Bestandsaufnahme zur Ratifizierung sei nicht mehr haltbar, weil die Länder, die noch nicht ratifiziert hätten, vor Mitte 2007 keine gute Antwort geben könnten. Der Grund war nicht inhaltlich: Man wollte die französische Präsidentschaftswahl im Mai 2007 abwarten, also Chiracs Abgang. Die „Denkpause“, die der Europäische Rat verordnete, war ein Zeitkauf. Nachgedacht wurde nicht über das Ob, sondern über den günstigen Moment.
Wie wenig das Ergebnis einer Abstimmung am Fortgang ändern würde, hatte Juncker schon vor dem französischen Referendum durchblicken lassen:
„Wenn es ein Ja wird, sagen wir ‚weiter so‘, und wenn es ein Nein wird, sagen wir ‚wir machen weiter‘.“
„If it’s a Yes, we will say ‚on we go‘, and if it’s a No we will say ‚we continue‘.“
Jean-Claude Juncker, zitiert nach David Rennie, The Telegraph, 26.5.2005. Übersetzung Loreley-Blog. Der Wortlaut ist bislang nur über Sekundärquellen belegt; Primärbeleg ausstehend.
Der Redlichkeit halber gehört die andere Seite Junckers in dasselbe Bild: Er ließ das Luxemburger Referendum trotz der vorangegangenen Neins stattfinden und band seinen Rücktritt daran. Im eigenen Land nahm er die Volksabstimmung ernst. Die Geringschätzung galt dem Verfahren im Großen, nicht der Abstimmung daheim.
Der Umbau
Anfang 2007 übernahm Deutschland die Ratspräsidentschaft, und Bundeskanzlerin Angela Merkel erhielt den Auftrag, einen Ausweg zu finden. Was als deutsche Verhandlungslinie galt, ist kein Geheimnis und auch keine Unterstellung von Kritikern. Die Stiftung Wissenschaft und Politik, ein regierungsnaher außenpolitischer Thinktank, hält fest: Die mehrfach verdeutlichte „rote Linie“ Deutschlands habe darin bestanden, eine Vertragsrevision zu erreichen, deren Ergebnis sehr eng am bereits in achtzehn Staaten ratifizierten Verfassungsvertrag bleiben sollte. Und weiter: Obwohl der Ratsvorsitz zur Neutralität verpflichtet war, hätten deutsche Regierungsvertreter von Anfang an für diese Linie Partei ergriffen; die Bundesrepublik habe offen zum Verfassungsvertrag gestanden und ihn „in seiner politischen Substanz erhalten“ wollen.
Das ist der Kern des Vorgangs, in den Worten einer Quelle, die der Regierung nahesteht. Die Aufgabe war nicht, das Nein zu verarbeiten, sondern die Substanz des Abgelehnten über die Neutralitätspflicht hinweg zu retten. Auf dem Brüsseler Gipfel am 21. und 22. Juni 2007 beschlossen die Staats- und Regierungschefs das Mandat für einen neuen Vertrag, der am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet wurde und am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.
Der Unterschied lag in der Konstruktion. Der Verfassungsvertrag hatte alle bestehenden Verträge aufheben und durch einen einzigen Text ersetzen wollen; sein Artikel IV-437 sah das ausdrücklich vor. Der Vertrag von Lissabon gab dieses Ersetzungskonzept auf. Er ließ die beiden Grundverträge bestehen und änderte sie nur: den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), der dabei in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umbenannt wurde; der Euratom-Vertrag (über die Atomgemeinschaft) wurde durch das beigefügte Protokoll Nr. 2 angepasst. Ein Änderungsvertrag also, wie zuvor Amsterdam und Nizza — kein Neuanfang, sondern eine Revision.
Diese Form hatte einen Zweck, und der wurde offen benannt. Die Konstruktion, die bestehenden Verträge zu belassen und die weitgehend unveränderte Substanz der gescheiterten Verfassung in sie einzuarbeiten, sollte der Forderung nach nationalen Referenden die rechtliche Grundlage entziehen und die Ratifikation erleichtern. Was wie eine Verfassung aussah, hätte vielerorts eine Volksabstimmung ausgelöst. Was wie ein gewöhnlicher Änderungsvertrag aussah, ließ sich parlamentarisch ratifizieren. Der Deutsche Bundestag beschreibt den Vorgang in seinem eigenen Rückblick ohne Beschönigung: Damit die Arbeit nicht umsonst gewesen sei, habe man wesentliche Teile der Verfassung 2007 übernommen; statt die Grundlagenverträge durch eine Verfassung zu ersetzen, habe der Lissabon-Vertrag sie nur abgeändert und umbenannt.
Mit der Verfassung verschwanden auch ihre Symbole. Das Wort „Verfassung“ fiel weg — die Staats- und Regierungschefs waren sich einig, dass der Begriff nicht mehr zu verwenden sei, weil die Ablehnung in Frankreich und den Niederlanden als Angst vor einem europäischen Superstaat gedeutet wurde und dieser Angst zu begegnen war. Der vorgesehene „Außenminister der Union“ wurde zum „Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“. Flagge, Hymne und Motto, im Verfassungsvertrag noch ausdrücklich als Symbole der Union benannt, fehlten im neuen Text. Selbst der Vorrang des Unionsrechts, im Verfassungsvertrag als Artikel festgeschrieben, wanderte aus dem Vertrag in eine beigefügte Erklärung Nr. 17, die nur noch auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verweist. Die Sache blieb, ihre Sichtbarkeit sank.
Zufriedenheit der Befürworter über den gelungenen Coup
Dass es beim Umbau um die Form ging und nicht um die Substanz, haben die Beteiligten im Juni 2007 mehrfach und unabhängig voneinander ausgesprochen.
Jean-Claude Juncker, am 23. Juni 2007 zum fertigen Verhandlungsergebnis:
„Der Verfassungsvertrag war ein leicht verständlicher Vertrag. Dies ist ein vereinfachter Vertrag, der sehr kompliziert ist.“
„The constitutional treaty was an easily understandable treaty. This is a simplified treaty which is very complicated.“
Jean-Claude Juncker, 23.6.2007, zitiert nach Swissinfo/Neue Zürcher Zeitung. Übersetzung Loreley-Blog.
Valéry Giscard d’Estaing, ehemaliger französischer Staatspräsident und Vorsitzender des Konvents, schrieb am 25. Juni 2007:
„Ein großer Teil des Inhalts der Europäischen Verfassung findet sich in den neuen Verträgen wieder.“
„This text is, in fact, a rerun of a great part of the substance of the constitutional treaty.“
Valéry Giscard d’Estaing, eigener Blog / Le Monde, 25.6.2007. Übersetzung Loreley-Blog.
Der spanische Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero sah es in El País vom 25. Juni 2007 ebenso: Ein großer Teil des Inhalts der Europäischen Verfassung sei in den neuen Verträgen aufgehoben; alle hätten ein wenig nachgegeben, damit alle viel gewännen.
Für Deutschland ist die Linie nicht nur durch ein Zeitungszitat belegt, sondern durch die Verhandlungsführung selbst. Die Stiftung Wissenschaft und Politik hält fest, dass die Bundesrepublik den Verfassungsvertrag „in seiner politischen Substanz erhalten“ wollte und trotz Neutralitätspflicht des Ratsvorsitzes für diese Linie Partei ergriff. In dieselbe Richtung weist eine Äußerung, die Bundeskanzlerin Angela Merkel der spanischen Tageszeitung El País vom 25. Juni 2007 zugeschrieben wird — die Substanz der Verfassung sei erhalten, man habe lediglich auf alles verzichtet, was an einen Staat denken lasse, etwa Flagge und Hymne. Dieses Zitat ist allerdings nur über die Zusammenstellung des Vertragskritikers Jens-Peter Bonde belegt; die Originalfundstelle in El País ließ sich nicht verifizieren. Tragfähig ist die Aussage daher nur in dem, was die regierungsnahe SWP unabhängig bestätigt: Der Substanzerhalt war erklärtes deutsches Ziel.
In Dänemark, wo eine Volksabstimmung bei Souveränitätsübertragung verfassungsrechtlich zwingend ist, stand offen der Verdacht im Raum, mit dem neuen Vertragsentwurf gezielt ein Referendum zu verhindern. Die Stiftung Wissenschaft und Politik hält fest, dass aus dem Verfassungstext neun problematische Punkte gestrichen wurden, die nach Einschätzung des dänischen Justizministeriums eine Änderung der nationalen Verfassung — und damit ein obligatorisches Referendum — nötig gemacht hätten. Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen, von Beginn an entschiedener Befürworter, hielt die Tür für eine Volksabstimmung erst offen und schloss sie, sobald ein Gutachten des Justizministeriums Anfang Dezember 2007 feststellte, der Vertrag übertrage keine neuen Souveränitätsrechte. Ratifiziert wurde im April 2008 rein parlamentarisch. Der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier ließ wissen, das Mandat werde die Substanz des Verfassungsvertrags bewahren — eine Aussage, die sich mit dem von der Stiftung Wissenschaft und Politik belegten deutschen Verhandlungsziel deckt.
Spitzenpolitiker und Regierungen mehrerer Länder, im selben Sommer, mit derselben Botschaft: Die Symbole gehen, der Kern bleibt. Das ist keine Deutung von außen, sondern die übereinstimmende Selbstauskunft derer, die den Vertrag gemacht haben. Wer das als Elitenprojekt bezeichnet, legt ihnen nichts in den Mund — er fasst zusammen, was sie öffentlich sagten.
Die Gegenstimme gehört dazu, weil sie ernst zu nehmen ist. Richard Corbett, britischer Europaabgeordneter und Berichterstatter des Parlaments zum Lissabon-Vertrag, hielt der Rede von der inhaltlichen Gleichheit entgegen: Auch Maus und Mensch teilten neunzig Prozent ihrer DNA, die restlichen zehn seien das Entscheidende. Der Verzicht auf das Ersetzungskonzept sei ein realer Unterschied — souverän bleibende Staaten, die einen Vertrag ändern, seien etwas anderes als ein Gemeinwesen, das sich eine Verfassung gibt. Auch Giscard selbst wandte sich 2008 dagegen, dass die irische Nein-Kampagne seine Worte benutzte; sie seien aus dem Zusammenhang gerissen. Der Streit hängt an dieser einen Frage: ob die Rücknahme der staatsähnlichen Form den Eingriff in die Sache rechtfertigte oder ihn verdeckte.
Volksbefragungen: Es wird so lange abgestimmt, bis das Ergebnis passt
Beim Verfassungsvertrag hatten 2005 vier Länder ihre Bürger befragt. Beim Vertrag von Lissabon war es ein einziges: Irland, dessen Verfassung eine Volksabstimmung zwingend vorschrieb. Überall sonst genügte das Parlament.
Frankreich führt vor, wie aus einem Volk, das Nein gesagt hatte, ein Parlament wurde, das Ja sagte. Am 4. Februar 2008 änderten beide Kammern in Versailles die französische Verfassung, um die Ratifikation auf rein parlamentarischem Weg zu ermöglichen. Zehn Tage später, am 14. Februar 2008, ratifizierte das Parlament den Vertrag. Dasselbe Land, in der Substanz dasselbe Vertragswerk, drei Jahre später — nur ohne die Frage an die Wähler, die beim ersten Mal das Falsche geantwortet hatten. In Deutschland stimmte der Bundestag am 24. April 2008 mit 515 zu 58 Stimmen zu, der Bundesrat am 23. Mai.
Und Irland? Am 12. Juni 2008 lehnten 53,4 Prozent der Iren ab. Genau der Vorgang, den die Konstruktion vermeiden sollte, trat doch ein — ein Volk sagte Nein. Die Antwort war nicht, das hinzunehmen, sondern erneut zu fragen. Auf dem Gipfel im Dezember 2008 erhielt Irland rechtliche Garantien zu Kommissionssitz, Steuerhoheit, Neutralität und Familienrecht, die kein Komma am Vertrag änderten. Am 2. Oktober 2009 stimmten die Iren noch einmal ab, diesmal mit 67,1 Prozent Ja. Das Muster war eingeübt: Schon die Iren beim Vertrag von Nizza 2001 und die Dänen bei Maastricht 1992 hatten beim zweiten Anlauf zugestimmt. Beim ersten Nein wird nachverhandelt und wiederholt, bis das Ergebnis stimmt.
Karlsruhe macht den Weg frei — mit kleinen Einschränkungen
Während der Vertrag durch die Parlamente ging, lag er auch in Karlsruhe. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, der schon 2005 gegen den Verfassungsvertrag geklagt hatte, reichte am Tag der Bundesrats-Ratifikation Klage ein; daneben klagten die Fraktion Die Linke, der ÖDP-Vorsitzende Klaus Buchner und Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg. Ihr Vorwurf: Der Vertrag übertrage so viele Hoheitsrechte auf die Union, dass das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip verletzt sei.
Das Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 gab ihnen halb recht. Das Zustimmungsgesetz zum Vertrag erklärte das Gericht für vereinbar mit dem Grundgesetz. Verfassungswidrig war das Begleitgesetz, das die Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat regelte — es räumte dem Parlament zu wenig Beteiligung an europäischen Entscheidungen ein. Der Vertrag durfte also in Kraft treten, aber erst, nachdem der Bundestag seine eigenen Rechte nachgebessert hatte. Genau das geschah: Am 8. September 2009 verabschiedete er vier Begleitgesetze, darunter das Integrationsverantwortungsgesetz.
Der bleibende Ertrag liegt nicht im Ergebnis, sondern in der Methode. Schon im Maastricht-Urteil von 1993 hatte sich das Gericht die Ultra-vires-Kontrolle vorbehalten — die Prüfung, ob die Union Kompetenzen überschreitet, die ihr die Staaten übertragen haben (ultra vires, lateinisch: „jenseits der Befugnisse“). In Lissabon trat die Identitätskontrolle hinzu: die Prüfung, ob ein Unionsakt den unantastbaren Kern der Verfassung berührt, jenen Bereich, den Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes auch dem verfassungsändernden Gesetzgeber entzieht (die sogenannte Ewigkeitsklausel). Beide Kontrollen können dazu führen, dass europäisches Recht in Deutschland für unanwendbar erklärt wird. Die Grenze verläuft nicht an einem einzelnen Politikfeld, sondern am Kern der Staatlichkeit.
Drei völkerrechtliche Definitionen, die entscheidend sind
Um zu verstehen, was das Gericht erlaubte und was es verschloss, braucht es drei Begriffe, die das Staatsrecht trennt, auch wenn die Alltagssprache sie verwischt.
Ein Staatenbund (Konföderation) ist der völkerrechtliche Zusammenschluss souveräner Staaten, die Herren der Verträge bleiben und ihn auflösen können. Ein Bundesstaat (Föderation) ist das Gegenteil — ein neuer Gesamtstaat mit eigener Souveränität, dem die Glieder untergeordnet sind; so steht die Bundesrepublik zu ihren Ländern. Dazwischen schob das Gericht, in der Sprache seines Berichterstatters Paul Kirchhof, eine eigene Kategorie: den Staatenverbund. Gemeint ist eine enge, dauerhafte Verbindung souverän bleibender Staaten, in der die Grundordnung zur Verfügung der Mitgliedstaaten bleibt und die Völker die Subjekte der demokratischen Legitimation sind. Der Beleg dafür ist das Austrittsrecht nach Artikel 50 EUV: Wer austreten kann, ist nicht Glied eines Bundesstaates.
Der Staatenverbund ist die für zulässig erklärte Gestalt der Union. Den Schritt darüber hinaus, zum europäischen Bundesstaat, lässt das Grundgesetz nach diesem Urteil nicht zu — nicht ohne eine neue Verfassung, die sich das deutsche Volk selbst gibt. In der Staatsrechtslehre heißt das „Bundesstaatsverbot“.
Hier schließt sich der Kreis. Der Verfassungsvertrag zielte mit Name, Symbolen und Ersetzungskonzept auf eine Annäherung an die Bundesstaatlichkeit. Dieser Schritt wurde zweimal blockiert: zuerst durch die Referenden von 2005, dann der Sache nach durch die Karlsruher Dogmatik. Der Vertrag von Lissabon nahm die Symbole zurück, behielt die Substanz und blieb innerhalb des Staatenverbunds — ratifiziert fast überall ohne Volksabstimmung.
Wurde Volkssouveränität und Demokratie tatsächlich ernst genommen?
Die Bewertung des Urteils teilt die Fächer. Die souveränitätsbejahende Schule las es als Bestätigung: Dietrich Murswiek, Staatsrechtslehrer in Freiburg und Prozessvertreter eines Teils der Kläger, hatte stets vertreten, dass souveräne Staatlichkeit zu den unabänderlichen Verfassungsgütern zählt; Klaus Ferdinand Gärditz und Christian Hillgruber feierten die Entscheidung in der Juristenzeitung unter dem Titel „Volkssouveränität und Demokratie ernst genommen“ (JZ 2009, S. 872). Die integrationsfreundliche Schule widersprach: Christoph Schönberger verglich das Gericht im German Law Journal (Bd. 10, 2009) mit einem orientierungslos treibenden Schiff; Daniel Halberstam und Christoph Möllers warfen ihm ebendort unter dem ironischen Titel „Ja zu Deutschland!“ vor, es binde Demokratie überholt an den Nationalstaat. Der Politikwissenschaftler Steven Schäller las das Urteil als an Bedingungen geknüpftes Ja zum europäischen Bundesstaat — Karlsruhe habe ihn nicht verboten, sondern an die Zustimmung des Volkes gebunden.
In einem Punkt aber haben die Skeptiker der Zentralisierung den Streit für sich entschieden, und nicht rhetorisch, sondern institutionell. Die Identitätskontrolle, die das Lissabon-Urteil einführte, blieb keine Theorie. Am 5. Mai 2020 erklärte derselbe Zweite Senat im PSPP-Urteil erstmals einen Akt europäischer Organe — ein Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank samt eines es billigenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs — in Deutschland für ultra vires und unanwendbar. Die Grenze, die 2009 nur beschrieben worden war, wurde elf Jahre später gezogen. Wer 2009 vor einer Kompetenzwanderung ohne Halt warnte, stand also nicht am Rand, sondern hat die Linie vorweggenommen, die das höchste deutsche Gericht später aktiv verteidigte.
Wie weit diese Kontrolle reicht, wenn die Union nicht mehr nur über Geldpolitik, sondern über die Bedingungen der öffentlichen Rede bestimmt — über den Digital Services Act und seine Verfahren —, hat der Loreley-Blog an anderer Stelle ausgeführt: Von der Leyens neue „Prawda“ ist nicht Orwells 1984 – und gerade deshalb so gefährlich.
Ein weitreichender Vertrag durch Täuschung erschlichen?
Nach 2005 standen zwei Wege offen. Der eine führte zurück vor die Wähler, mit überarbeitetem Text und neuen Abstimmungen. Der andere führte um die Abstimmungen herum — über einen Vertrag, der die Substanz behielt und die Form so änderte, dass die Befragung fast überall entfiel. Die Verantwortlichen wählten den zweiten und haben den Zweck der Konstruktion teils selbst benannt: Juncker, der den vereinfachten Vertrag als „sehr kompliziert“ lobte; Merkel und Steinmeier, die die Substanzerhaltung zur Linie machten; eine deutsche Ratspräsidentschaft, die trotz Neutralitätspflicht Partei ergriff.
Rechtlich war das alles gedeckt. Sämtliche Referenden von 2005 waren freiwillig, kein Staat war zur Volksabstimmung verpflichtet, niemand wurde im juristischen Sinn getäuscht. Und doch kam es einer Täuschung nahe: Ein Vorhaben, das vor dem Volk zweimal durchgefallen war, wurde über die parlamentarisch-exekutive Ebene durchgesetzt, weil diese Ebene es trug und die direkte Befragung es nicht getragen hatte. Genau das meint das Wort vom Elitenprojekt — nicht eine Verschwörung im Dunkeln, sondern ein Verfahren, das die eine Legitimationsquelle benutzte, nachdem die andere zweimal versiegt war, und das den anstößigen Namen tauschte, statt die anstößige Sache zu ändern.
Der zweite Weg, der nach Karlsruhe, verlief parallel und endete am selben Tag. Das Bundesverfassungsgericht ließ den Vertrag passieren und zog zugleich eine Grenze am Kern der Staatlichkeit, die es seither verteidigt. Was es nicht prüfte, war die Frage, ob der Souveränitätstransfer einer Volksabstimmung bedurft hätte. Es beanstandete das Demokratiedefizit auf der parlamentarischen Ebene und ließ die fehlende Volksbeteiligung am Übertragungsakt unberührt. So stehen zwei Vorgänge nebeneinander: In Brüssel wurde ein abgelehnter Text in einen ratifizierbaren verwandelt. In Karlsruhe wurde eine Grenze gezogen, die den europäischen Bundesstaat an die Zustimmung des Volkes bindet — eine Zustimmung, die beim Vertrag von Lissabon selbst nie eingeholt wurde.

