Veröffentlicht im Juni 2026

Der Schlüssel über Krieg oder Frieden lag in St. Petersburg

Warum die alleinige deutsche Kriegsschuldthese von 1914 nicht hält

Lesezeit: etwa 22 Minuten

Zwölf Jahre sind vergangen, seit Christopher Clark mit den „Schlafwandlern“ eine der lebhaftesten geschichtswissenschaftlichen Debatten der letzten Jahrzehnte auslöste. Sein Befund — keine einzelne Macht trage die Schuld am Ausbruch des Ersten Weltkrieges, sondern alle Großmächte gemeinsam eine abgestufte Verantwortung — prägte das Gedenkjahr 2014 und hat sich seither weitgehend durchgesetzt. Der Begriff der „Schlafwandler“ ist zum geflügelten Wort geworden, längst über die Geschichtswissenschaft hinaus.

Nun hat der Rechtsphilosoph und Historiker Joachim Dolezik, Dr. iur. und Habilitand am Institut für Osteuropäische Geschichte der Universität Wien, in der „Zeitschrift für Geschichtswissenschaft“ (Heft 11/2025) das seit über hundert Jahren laufende „blame game“ — so die Formel der britischen Historikerin Annika Mombauer — noch einmal bilanziert. Dolezik nimmt Clarks These auf und schärft sie, „mit einem Akzent auf den völkerrechtlichen Implikationen“ der Eskalation des Sommers 1914. Sein Ergebnis ist unbequem: Deutschland und Österreich-Ungarn trügen zwar eine beträchtliche Mitverantwortung, die Hauptverantwortung aber liege bei Russland und Frankreich.

Dieser Artikel folgt der differenzierten Linie von Clark und Dolezik. Er widerspricht damit ausdrücklich der berühmtesten deutschen Gegenposition — jener von Fritz Fischer, der 1961 die These einer deutschen Hauptschuld begründete und damit die nach ihm benannte Kontroverse entfachte. Vorab sei die Frage offengelegt, die jeder Analyse vorausgeht: Wessen Perspektive trägt das überlieferte Narrativ der „deutschen Schuld“ — und welche Vereinfachung diente wem?

Vertrag von Versailles: zunächst unkritisch übernommen, später als historisch unhaltbar eingeordnet

Am Anfang stand kein historisches Urteil, sondern ein politisches. Artikel 231 des Versailler Vertrages und die begleitende Mantelnote bürdeten Deutschland und seinen Verbündeten die Verantwortung für den Krieg auf — nicht als Ergebnis quellenkritischer Prüfung, sondern als Setzung der Sieger. Der französische Schriftsteller Victor Margueritte, kein deutscher Apologet, sprach im Blick auf diesen Artikel von einem „Attentat auf die Wahrheit“ und einem „Hohn auf die Gerechtigkeit“.

In der Zwischenkriegszeit war die Forschung sich darin weitgehend einig. Der amerikanische Historiker Sidney Bradshaw Fay kam Ende der 1920er Jahre zu dem Schluss, der Schuldspruch des Vertrages sei „angesichts des heute zur Verfügung stehenden Beweismaterials historisch unhaltbar“. Es setzte sich die Einsicht durch, dass von einer deutschen Alleinschuld kaum die Rede sein konnte. David Lloyd George, britischer Premier während des Krieges, fasste die herrschende Meinung in ein Bild, das bis zu Clark nachhallt: Die Nationen seien über den Rand in den brodelnden Kessel des Krieges geglitten — ohne jede Vorahnung, ohne Bestürzung. Selbst im Lager der Sieger regte sich Widerspruch: Der britische Ökonom John Maynard Keynes, der als Vertreter des Schatzamts der britischen Delegation angehörte, trat am 7. Juni 1919 aus Protest gegen die Bedingungen von seinem Posten zurück. In seiner Streitschrift „Die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages“ geißelte er die Reparationen als unerfüllbar und den Vertrag als Saat künftigen Unheils.

Es war Fritz Fischer, der diese Einigkeit 1961 mit „Griff nach der Weltmacht“ zerschlug. Fischer behauptete, das Deutsche Reich habe den Krieg planmäßig und in hegemonialer Absicht herbeigeführt. In seiner Lesart gab es

„nicht ein einziges Dokument in der Welt, das die zentrale Wahrheit entkräften könnte, dass im Juli 1914 ein Kriegswille einzig und allein auf deutscher Seite bestand.“

Fritz Fischer, „Vom Zaun gebrochen. Nicht hineingeschlittert“, in: Die Zeit, Nr. 36, 3. September 1965

Damit erneuerte Fischer, der den Begriff der Kriegsschuld bewusst vermied, faktisch die Anklage des Versailler Vertrages — nur unter neuem, nun selbstkritisch gewendetem Vorzeichen. Sein Befund wurde zur Quasi-Orthodoxie der bundesdeutschen Geschichtsschreibung. Doch sein „Fähnlein“, wie der amerikanische Historiker Samuel R. Williamson Jr. trocken bemerkt, wird heute nur noch von wenigen hochgehalten. Wer einzelne Regierungen für mehr oder weniger schuldlos erkläre und meine, einseitige Erklärungen genügten, vertrete keine herrschende Meinung mehr.

Vier Denkschulen

Um die Positionen zu ordnen, schlägt Dolezik eine idealtypische Einteilung in vier Lager vor. Die erste ist die Fischer-Schule im engeren Sinne: Das Kaiserreich habe den österreichisch-serbischen Konflikt gezielt instrumentalisiert, um ein langfristig geplantes Kriegszielprogramm durchzusetzen — ein Angriffskrieg zur Erlangung der Hegemonie über Europa. Die zweite, heute der Mainstream, ist die Post-Fischer-Orthodoxie, gestützt auf Andreas Hillgrubers „Theorie des kalkulierten Risikos“: Berlin habe den großen Krieg nicht angestrebt, ihn aber bewusst in Kauf genommen. Der Reichsleitung wird eine „initiierende Verantwortung“ zugeschrieben — für den Blankoscheck an Wien und für die Kriegserklärungen an Russland und Frankreich. Die dritte Schule, in der Tradition Fays, verbucht die deutsche Politik als defensives Handeln: Es sei bis heute kein überzeugender Beweis erbracht worden, dass die Reichsleitung 1914 einen Präventivkrieg in Gang gesetzt habe. Deutschlands Ziel sei nicht Hegemonie, sondern machtpolitische Selbsterhaltung gewesen. Die vierte schließlich, von Harry Elmer Barnes bis zu Dolezik, kehrt das Verhältnis um: Sie identifiziert die Außenpolitik Russlands und Frankreichs als die offensive, jene der Mittelmächte als die defensive — und schreibt den Entente-Mächten die Hauptverantwortung zu.

Bemerkenswert ist, wie das Pendel schwingt. Was lange als „revisionistisch“ galt und nach 1945 marginalisiert wurde, kehrt zurück. Der Trend, so der Historiker Gerd Krumeich, ist im Begriff zu kippen.

Das Völkerrecht als entscheidender Maßstab historischer Beurteilung

Hier liegt Doleziks eigentlicher Beitrag. Die Debatte, so sein Vorwurf, habe ein zentrales Instrument aus dem Blick verloren: das Völkerrecht. In jüngeren Überblickswerken suche man die Schlüsselbegriffe casus foederis und casus belli vergeblich — obwohl sie für die Schuldfrage entscheidend seien. Das Völkerrecht ist seinem Kern nach ein Recht des Krieges und des Friedens, de jure belli ac pacis, wie schon der Titel von Hugo Grotius’ Werk von 1625 sagt.

Zwei Einwände wiegen schwer. Der erste betrifft den Bündnisfall, den casus foederis. Der österreichisch-serbische Konflikt war zunächst ein rein regionaler. Ein völkerrechtliches Recht Russlands, hier einzugreifen, bestand nicht: Zwischen Russland und Serbien existierte nicht einmal ein formeller Bündnisvertrag. St. Petersburg machte stattdessen eine Art panslawistisches „Exklusivrecht“ geltend — eine Berufung auf Prestige und Einflusssphäre, nicht auf vitale Sicherheitsinteressen.

Der zweite betrifft den Kriegsfall, den casus belli. Eine russische Generalmobilmachung war für Deutschland erklärtermaßen Kriegsfall, und dies wurde St. Petersburg in der Krise unmissverständlich mitgeteilt. Die deutsche Kriegserklärung erfolgte als Reaktion auf die Mobilmachung und den Aufmarsch russischer Truppen an der ostpreußischen Grenze — auf eine, in den Worten Doleziks, „unmittelbare Bedrohungslage“. Der Nachweis, weshalb Russland das Recht zugestanden haben soll, sich über den deklarierten Kriegsfall hinwegzusetzen, sei bis heute nicht geführt.

Entscheidend ist: Die Mobilmachung war nicht alternativlos. Eine Teilmobilmachung allein gegen Österreich-Ungarn war technisch möglich; Zar Nikolaus II. hatte sie am 29. Juli zunächst befohlen, ehe er am 30. Juli die Generalmobilmachung genehmigte. Noch am 29. Juli legte ihm sein Hausminister Fredericks dar, bei einer Mobilmachung allein gegen Österreich-Ungarn „wäre alles gut“. Hätte St. Petersburg darauf verzichtet, gegen Deutschland zu mobilisieren, wäre es wahrscheinlich zu einer vorübergehenden Besetzung Belgrads und einer Vermittlung unter den Großmächten gekommen — nicht zum Weltkrieg.

Die Blankoschecks

Damit zerfällt die Vorstellung vom einen, dem deutschen Blankoscheck. Als Blankoscheck bezeichnet man eine vorbehaltlose Zusage — die Verpflichtung, einen Bündnispartner zu decken, ohne zu wissen, wozu man sich damit verpflichtet. Tatsächlich, so Clark und Dolezik übereinstimmend, war nicht einer im Umlauf, sondern mehrere. Berlin stellte einen für Wien aus — das ist unbestritten. Doch auch Paris stellte einen aus: Unter der Politik der Stärke (auf Französisch fermeté, „Festigkeit“) sicherte der französische Präsident Raymond Poincaré Russland zu, es selbst bei einer militärischen Aktion gegen Österreich-Ungarn zu unterstützen. Und St. Petersburg stellte einen für Belgrad aus — ein Hilfsversprechen ohne vertragliche Grundlage, abgegeben, noch bevor die serbische Antwort auf das österreichische Ultimatum überhaupt vorlag.

„Es gibt in dieser Geschichte keinen rauchenden Colt; oder vielmehr: einen in der Hand jeder einzelnen Hauptfigur.“

„There is no smoking gun in this story; or, rather, there is one in the hands of every major character.“

Christopher Clark, The Sleepwalkers, London 2012, S. 561 — Übersetzung Loreley-Blog

Der Politikwissenschaftler Herfried Münkler bringt es auf die Formel, der Schlüssel zum Krieg habe „in der russischen Hauptstadt“ gelegen. Und Thomas Nipperdey, gewiss kein Apologet, urteilte, die russische Mobilmachung sei „so entscheidend wie der Blankoscheck“. Dazu kommt ein Befund, der die übliche Gewichtung vollends ins Wanken bringt: Ende Juli, als der Frieden noch zu retten war, übte Deutschland auf seinen Bündnispartner in Wien einen Mäßigungsdruck aus wie keine andere Großmacht auf St. Petersburg. Hätten London und Paris in gleicher Weise auf Russland eingewirkt — der Friede wäre wohl erhalten geblieben.

Der sich selbst widersprechende Kronzeuge der Alleinschuldthese

An dieser Stelle betritt ein unerwarteter Zeuge die Bühne: Fritz Fischer selbst. In seinem 1969 erschienenen Werk „Krieg der Illusionen“ hielt ausgerechnet der Begründer der deutschen Hauptschuldthese fest, dass die

„Hauptstoßrichtung der russischen Expansionsbestrebungen auf die Meerengen von Konstantinopel zielte.“

Fritz Fischer, Krieg der Illusionen. Die deutsche Politik von 1911 bis 1914, Düsseldorf 1969, S. 681

Eben in diesem Grundsatz der russischen Politik liege, so Fischer weiter, „der Anteil Rußlands am Kriegsausbruch im Sommer 1914“. Der Historiker Konrad Canis urteilte Jahrzehnte später nicht anders: Russland habe dem großen Krieg den Weg eröffnet, als es Serbien beisprang — und zwar im Verfolg eines Eroberungsziels, das, anders als die österreichisch-deutsche Absicht, nicht aus Sicherheitsinteressen legitimiert gewesen sei. Schon Bernhard von Bülow hatte den Kern benannt: Der Dreiverband habe territorialen Gewinn angestrebt — Frankreich die Rückgewinnung Elsass-Lothringens, Russland die Kontrolle über den Bosporus —, während die Mittelmächte den Status quo zu erhalten suchten. Die Erreichung jener Ziele aber setzte einen europäischen Krieg voraus.

Mitverantwortung ja — Hauptschuld nein

Es wäre unredlich, die deutsche Verantwortung wegzudeuten. Die deutsche Mitverantwortung steht außer Frage. Der Blankoscheck an Wien, das unbekümmerte Vertrauen auf eine Lokalisierung des Konflikts, der durch den Schlieffenplan erzeugte Zeitdruck, das zu späte Umschwenken Ende Juli — all das wiegt schwer. Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg hat sich zu dieser Mitverantwortung selbst klar bekannt. Doch zwischen Mit- und Hauptverantwortung liegt eine Welt. Wer die völkerrechtliche von der realpolitischen Ebene trennt — und beide führen zum selben Ergebnis —, kommt nicht umhin, die Schwerpunktverschiebung Richtung St. Petersburg und Paris anzuerkennen. Nicht die österreichische Kriegserklärung an Belgrad und nicht die deutsche Bündnistreue, sondern der russische Entschluss, in den regionalen Konflikt einzugreifen und gegen Österreich-Ungarn zu mobilisieren, hob die Streitigkeit auf die geopolitische Ebene und ließ die Bündnisverpflichtungen unter den Großmächten virulent werden.

Die Gegenstimmen

Dass die Schuldfrage nie bloß akademisch war, zeigte sich im Gedenkjahr 2014 selbst. Zu Jahresbeginn veröffentlichten drei Historiker — Dominik Geppert, Sönke Neitzel und Thomas Weber — gemeinsam mit der Publizistin Cora Stephan in der „Welt“ eine Art Manifest gegen die These von Deutschlands Sonderschuld. Sie beriefen sich ausdrücklich auf Clark und die Arbeiten, die den Alleinschuld-Mythos längst widerlegt hätten, und warnten zugleich davor, historische Schuldzuschreibungen mit gegenwärtiger europäischer Politik zu vermengen. Die wissenschaftliche Zeitschrift OSTEUROPA ordnete den Text als Versuch ein, aus dem revidierten Geschichtsbild auch gegenwartspolitische Schlüsse zu ziehen — ein Beleg dafür, wie eng Kriegsschuld-Deutung und Tagespolitik bis heute verflochten sind.

Pointierter noch fasste es der Publizist Michael Klonovsky in einer Focus-Kolumne, der hundert Jahre nach Kriegsbeginn feststellte, von der These eines deutschen Hauptaggressors sei „wenig übrig“. Klonovsky, kein Historiker, sondern streitbarer Kommentator, deutet die Durchsetzung der Alleinschuld-These nach 1961 ausdrücklich machtpolitisch: Den Alliierten habe an deren Bestätigung gelegen, weil ein Wanken der Schuldfrage Versailles selbst zu einer Ursache des Zweiten Weltkriegs gemacht und damit die moralische Grundlage der Nachkriegsordnung beschädigt hätte. Auch Fischers Eifer bringt er — das sei als seine Lesart kenntlich gemacht, nicht als belegter Befund — mit dessen NS-Vergangenheit als früheres SA- und NSDAP-Mitglied in Verbindung. Solche Zuspitzungen reichen über das quellenkritisch Gesicherte hinaus; die nüchterne Spur zur Person Fischers und zur Rolle der Sieger bei der Deutungshoheit verdient eine eigene Betrachtung.

Diese Lesart hat gewichtige Kritiker, und Redlichkeit verlangt, sie zu hören. Annika Mombauer, deren Begriff des „blame game“ Dolezik aufgreift, hält Clarks Serbien-Fokus für verdienstvoll, widerspricht aber der Entlastung Deutschlands: Dem Reich komme weiterhin eine „Schlüsselrolle“ zu, Fischer sei keineswegs einfach „überholt“. Der 2014 verstorbene Hans-Ulrich Wehler witterte bei Clark einen „Hauch von Entlastung“ — und damit die Gefahr, dass aus der Differenzierung eine nationale Entlastungserzählung werde. Auch Clarks Quellenauswahl, sein Akzent auf Serbien und Russland, ist methodisch bestritten worden.

Dieser Einwand verdient Ernst. Denn das Risiko ist real: Wer von „geteilter Verantwortung“ spricht, kann politisch missbraucht werden — als nachträgliche Rehabilitierung deutscher Großmachtpolitik. Differenzieren heißt aber nicht entlasten. Die Schwerpunktverschiebung Richtung St. Petersburg ist ein quellen- und völkerrechtsgestützter Befund, kein Freispruch.

Was die deutsche „Weltpolitik“ angeht, lohnt allerdings ein kritischer Blick auf das Maß, mit dem gemessen wird. Flottenrüstung, Kolonialerwerb und das Streben nach „Weltgeltung“ werden dem Reich als anrüchige Anomalie ausgelegt — bei Großbritannien und Frankreich galten dieselben Praktiken seit Jahrzehnten als selbstverständliches Vorrecht einer Großmacht. Diese Doppelmoral verstellt den Blick auf den eigentlichen Mechanismus. Das Deutsche Reich holte seit der Reichsgründung 1871 ökonomisch in atemberaubendem Tempo auf: 1907 erzeugte es bereits doppelt so viel Stahl wie Großbritannien, sein Außenhandel war zwischen 1887 und 1907 um 250 Prozent gewachsen, der britische nur um 80 Prozent. Anders als die Weltreiche Großbritanniens und Frankreichs ruhte die deutsche Macht zudem nicht auf einem ausgedehnten Überseeimperium — der deutsche Kolonialbesitz war spät erworben, klein und wirtschaftlich randständig —, sondern auf industrieller und kommerzieller Dynamik in der Mitte Europas. Nicht ein nachgewiesener deutscher Kriegswille, sondern dieses Aufholen prägte das Bedrohungsempfinden der etablierten Hegemonialmacht. Der britische Außenamtsbeamte Eyre Crowe zeichnete 1907 in einer berühmten Denkschrift das alarmierende Bild eines nach „Hegemonie“ strebenden Deutschlands. Sein Ausgangspunkt aber war handfest: Anlass der Sorge war der seit 1897 forcierte deutsche Flottenbau, der Großbritanniens maritime Vormachtstellung herausforderte. Crowes Schlussfolgerung — eine engere Bindung an Frankreich, Eindämmung Deutschlands — diente der Sicherung des britischen Status quo. Wer eine bestehende Vorrangstellung verteidigt, ist deshalb nicht automatisch die friedfertigere Partei. Dass auch das Kaiserreich Weltgeltung beanspruchte, bleibt davon unberührt; nur folgt aus diesem Anspruch eben nicht der Wille zum Krieg von 1914.

Was bleibt

Der norwegisch-amerikanische Historiker Odd Arne Westad hat die angespannte Gegenwart multipler Krisen jüngst mit der Lage vor 1914 verglichen. Tatsächlich verengen sich die Problemlösungen auch heute zusehends vom Diplomatischen aufs Militärische, und wie damals zeigen sich Entscheidungsträger angesichts rasch wechselnder Lagen überfordert. Clarks beunruhigendes Resümee lautete: „So gesehen sind die Akteure von 1914 unsere Zeitgenossen.“ Die eigentliche Lehre von 1914 ist deshalb nicht die nationale Verrechnung von Schuld, sondern das Versagen der Kommunikation zwischen Mächten, die alle den Frieden nicht zu bezahlen bereit waren. Um es mit dem Bild des Historikers Jost Dülffer zu sagen: Am Pokertisch saß kein Unschuldiger. Aber nicht alle saßen gleich nah am Auslöser.


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Die Kriegsschuldfrage: zwei Lager

Hauptverantwortung Deutschland
Fischer-Schule und Post-Fischer-Orthodoxie — Fritz Fischer, John C. G. Röhl, Imanuel Geiss, Hans-Ulrich Wehler (nahestehend), Volker Ullrich. Schlagworte: „Griff nach der Weltmacht“, deutscher Sonderweg.

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