
Veröffentlicht im August 2023
Zurück in die Zukunft
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Vom Ende einer Ordnung — und der Frage, was an ihre Stelle tritt
„Die alte Welt muss sterben, damit die neue Welt leben kann.“ Diese Zeile, eine Abwandlung eines Satzes der Figur Optimus Prime aus dem Film Transformers – The Last Knight, fasst zu, was sich gegenwärtig im Großen beobachten lässt: Eine internationale Ordnung verliert an Bindekraft, eine neue ist noch nicht geboren. Wer die Gegenwart verstehen will, kommt an dieser Beobachtung nicht vorbei: Die unipolare Welt, in der ein Machtzentrum die Regeln setzte, weicht einer Konstellation mehrerer konkurrierender Pole.
Die Anzeichen sind konkret. Internationale Foren wie die G20 verlieren an Steuerungskraft; aus den G8 wurden nach dem Ausschluss Russlands 2014 die G7. Der UN-Sicherheitsrat erweist sich in den großen Konflikten der Gegenwart — Russland und Ukraine, die Spannungen um Taiwan, die koreanische Halbinsel — als blockiert. Gleichzeitig entstehen neue Zusammenschlüsse: Die BRICS-Gruppe bietet Schwellen- und Entwicklungsländern eine wirtschaftliche und politische Alternative zur westlich dominierten Ordnung, und die Zahl der beitrittsinteressierten Staaten wächst.
Auch das westliche Finanzgefüge gerät unter Druck. Die Vormachtstellung des US-Dollars als Leitwährung wird zunehmend hinterfragt; mehrere ölproduzierende Staaten prüfen die Fakturierung in anderen Währungen. Die Vereinigten Staaten selbst, lange das unangefochtene Zentrum dieser Ordnung, sind von tiefen innenpolitischen Verwerfungen gezeichnet. Rekordverschuldung, Inflation und gestiegene Lebenshaltungskosten erhöhen den Druck auf die westlichen Regierungen.
Zusammengefasst: Die Ordnung, die sich selbst als „regelbasiert“ bezeichnet, verliert ihre Selbstverständlichkeit. Ein Blick auf das Ordnungsprinzip dieser Welt hilft, den Wandel zu verstehen.
Was „regelbasierte Ordnung“ bedeutet
Der Begriff „Regel“ bezeichnet eine in Übereinkunft festgelegte, für einen bestimmten Bereich als verbindlich geltende Richtlinie. Anders als ein Gesetz ist eine Regel nicht zwingend verbindlich; sie kann formlos geändert werden. Eine Gesetzesänderung dagegen folgt klar definierten Verfahren, die ein Gesetzgeber — in der Demokratie das Parlament — festgelegt hat.
Worin der Unterschied politisch besteht, machte die Bundesregierung 2019 auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) im Bundestag selbst deutlich. Sinngemäß: Die Begriffe Völkerrecht und regelbasierte Weltordnung ergänzten sich; „regelbasierte Ordnung“ sei ein politischer, „Völkerrecht“ ein juristischer Begriff. Die regelbasierte Ordnung umfasse neben den rechtlich verbindlichen Normen des Völkerrechts auch rechtlich nicht bindende Normen, Standards und Verhaltensregeln.
Diese Antwort ist aufschlussreich. Sie zeigt: Ausgehend vom Völkerrecht wird eine erweiterte, „regelbasierte“ Ordnung angestrebt, deren Normen sich nicht auf das verbindliche Recht beschränken. Wer solche Regeln setzt und ändern kann, gewinnt damit Gestaltungsmacht jenseits der völkerrechtlichen Verfahren. Genau hier liegt der berechtigte Einwand: Eine Ordnung, die wesentliche Normen nicht mehr im verbindlichen Recht verankert, verschiebt Entscheidungsgewalt von den dafür vorgesehenen Institutionen weg — ohne dass die Öffentlichkeit darüber befunden hätte.
Machtnetzwerke jenseits der Regierungen
Mit dem Begriff des „Deep State“ oder „Tiefen Staates“ wurde in den vergangenen Jahren eine These populär, die älter ist als ihre heutige Verwendung: dass dauerhafte Verwaltungs-, Geheimdienst- und Wirtschaftsstrukturen Politik unabhängig von gewählten Regierungen mitbestimmen. Der damalige US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump nutzte den Begriff im US-Wahlkampf prominent. Wissenschaftlich ist „Deep State“ als Kampfbegriff umstritten — als Beschreibung informeller, demokratisch nur schwach kontrollierter Einflussstrukturen verweist er jedoch auf ein reales Phänomen.
Konkret und belegbar wird die Frage dort, wo Interessengruppen über Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen Einfluss auf Gesetzgebung nehmen. Ein vieldiskutiertes Beispiel ist die Rolle des früheren Wirtschaftsstaatssekretärs Patrick Graichen und seiner Verbindungen zur Denkfabrik Agora Energiewende im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz 2023. Ein weiteres ist der Einfluss großer philanthropischer Stiftungen auf globale Gesundheitspolitik, etwa der Bill & Melinda Gates Foundation und der von ihr mitfinanzierten Impfallianz Gavi. Solche Strukturen sind keine Verschwörung; sie sind dokumentierte, offen agierende Akteure. Die berechtigte analytische Frage lautet nicht, ob es sie gibt, sondern wie demokratisch legitimiert ihr Einfluss ist — und das ist genau die Frage, die der Loreley-Methode entspricht: Es geht um Machtwirkung und Netzwerkeffekte, nicht um die Herkunft einzelner Personen.
Auch das Weltwirtschaftsforum (WEF) und seine „Great Reset“-Agenda gehören in diesen Zusammenhang. Das von Klaus Schwab gegründete Forum versammelt politische und wirtschaftliche Eliten und formuliert Gestaltungsansprüche, die demokratisch nicht rückgebunden sind. Diese Ansprüche sind kritikwürdig — aber die Kritik trägt nur, solange sie sich an dem festmacht, was das Forum tatsächlich sagt und tut, nicht an Spekulationen über die Person seines Gründers.
Der Fall Kennedy und die Karriere eines Begriffs
In die öffentliche Wahrnehmung gelangte die Vorstellung verdeckter Machtstrukturen in besonderer Weise mit der Ermordung von US-Präsident John F. Kennedy 1963. In diesem Zusammenhang erlangte auch der Begriff „Verschwörungstheorie“ seine heutige, abwertende Bedeutung. Belegt ist: Ein CIA-Memorandum mit der Nummer 1035-960 vom 1. April 1967, durch eine Anfrage der New York Times 1976 freigegeben, empfahl, Kritiker des offiziellen Warren-Reports — der die Einzeltäterschaft Lee Harvey Oswalds feststellte — durch die Verwendung des Begriffs als unseriös erscheinen zu lassen. Aus einer nachrichtendienstlichen Sprachregelung wurde so ein allgemein verfügbares Instrument der Diskurssteuerung.
Die Einzeltäter-These selbst ist bis heute umstritten. Die fortlaufende Freigabe der Kennedy-Akten hat Zweifel an der offiziellen Darstellung genährt, ohne dass eine alternative Tathergangsversion als gesichert gelten könnte. Festzuhalten bleibt das Methodische: Dass eine Frage als „Verschwörungstheorie“ abgestempelt wird, sagt für sich genommen nichts über ihren Wahrheitsgehalt — es verschiebt nur die Grenze dessen, was öffentlich verhandelbar ist.
„Verschwörungstheorie“ als Diskursinstrument
Genau hier liegt der analytisch belastbare Kern. Erzählungen über verborgene Machtstrukturen finden seit Jahren erhebliche Resonanz — am bekanntesten das QAnon-Phänomen, das die Forschung als modernes Verschwörungsnarrativ einordnet. Dass solche Erzählungen Zulauf haben, ist weniger ein Beleg für ihren Wahrheitsgehalt als ein Symptom: Ausdruck eines tiefen Misstrauens gegenüber etablierten Institutionen, das nicht entsteht, weil Menschen leichtgläubig wären, sondern weil Vertrauen verspielt wurde. Wer dieses Misstrauen ernst nimmt, ohne den Erzählungen aufzusitzen, trifft den eigentlichen Punkt: Die Glaubwürdigkeitskrise der Institutionen ist real, auch wenn die Antworten, die kursieren, es oft nicht sind.
Souveränität, Grundgesetz und die offene Frage
Souveränität bedeutet, dass ein Staat selbst entscheidet, was im Inneren und in den Beziehungen zu anderen Staaten geschieht. Der Staatsrechtler Georg Jellinek fasste sie als die Fähigkeit der Staatsgewalt, „nach allen Richtungen hin die eigene Rechtsordnung zu bestimmen“. Völkerrechtlich wird ein Staat durch die Drei-Elemente-Lehre nach Jellinek definiert — Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt.
In den Festreden bundesrepublikanischer Politik, etwa am 3. Oktober oder zum Geburtstag des Grundgesetzes, ist gern von „unserer Verfassung“ die Rede. Staatsrechtlich ist das ungenau. Das Grundgesetz selbst trägt diesen Anspruch nicht uneingeschränkt: Sein Artikel 146 sieht ausdrücklich vor, dass es seine Gültigkeit an dem Tag verliert, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Das Grundgesetz erkennt damit eine Instanz über sich an — die verfassunggebende Gewalt des Volkes — und hält die Möglichkeit einer künftigen Verfassung offen.
Hier ist eine staatsrechtliche Unterscheidung entscheidend, deren Vernachlässigung in der öffentlichen Debatte regelmäßig zu Missverständnissen führt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Grundlagenvertragsurteil von 1973 (BVerfGE 36, 1) festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches, sondern „als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘“ ist — bezogen auf die räumliche Ausdehnung „teilidentisch“. Diese Identitätsthese ist herrschende Lehre und verfassungsgerichtlicher Standard, bestätigt in mehreren Folgeentscheidungen.
Sie ist scharf zu trennen von den pseudojuristischen Konstruktionen, die unter dem Etikett „Reichsbürger“ firmieren und behaupten, die Bundesrepublik sei kein Staat, sei eine Firma oder besetztes Gebiet. Die Identitätsthese sagt das Gegenteil: Die Bundesrepublik ist der deutsche Staat in seiner heutigen Gestalt. Aus ihr folgt nicht, dass die Verfassung von 1871 oder die Weimarer Reichsverfassung noch gälte — beide wurden abgelöst — und schon gar nicht, dass eine „Reaktivierung“ alter Verfassungen geboten oder möglich wäre. Wer aus der staatsrechtlichen Kontinuität solche Schlüsse zieht, verlässt den Boden des geltenden Rechts.
Was bleibt, ist eine berechtigte, offene Frage — dieselbe, die Artikel 146 GG aufwirft: ob und wie sich das deutsche Volk eine neue Verfassung in freier Entscheidung geben könnte. Diese Frage ist deshalb bemerkenswert, weil das Grundgesetz zwar die Möglichkeit benennt, aber kein Verfahren dafür vorsieht — kein Initiativrecht, kein Quorum, keine Zuständigkeit. Die verfassunggebende Gewalt des Volkes ist im Text anerkannt und zugleich ohne Mechanismus geblieben. Das ist kein Verschwörungsbefund, sondern eine Strukturbeobachtung: Niemand hat beschlossen, diese Lücke offenzulassen — sie wurde schlicht nie geschlossen.
Wer die Vergangenheit versteht, durchschaut die Gegenwart
Die internationale Ordnung verschiebt sich, die Glaubwürdigkeit etablierter Institutionen erodiert, und alte Gewissheiten über Souveränität und Verfassung erweisen sich als weniger gefestigt, als die Festreden nahelegen. Das verbindet die drei Stränge dieses Textes. In solchen Übergangszeiten gedeihen einfache Erzählungen — die einen Schuldigen benennen, einen geheimen Plan, eine erlösende Wende. Sie sind verführerisch, weil sie Ordnung in das Unübersichtliche bringen.
Der nüchterne Blick ist anspruchsvoller. Er hält aus, dass Machtverschiebungen real sind, ohne sie einem Drehbuch zuzuschreiben; dass Institutionen Vertrauen verspielt haben, ohne dass daraus folgt, alles sei Täuschung; dass staatsrechtliche Fragen offen sind, ohne dass deren Beantwortung schon feststünde. Die alte Welt vergeht tatsächlich — aber welche neue an ihre Stelle tritt, ist nicht beschlossen, sondern wird verhandelt. Wer das versteht, ist gegen die einfachen Antworten besser gewappnet als jeder, der nur eine davon durch eine andere ersetzt.

