14 September 2026

9/11

Akten zur Anschlagsaufarbeitung wurden vorenthalten

New York – Am 28. Mai 2026 stellte Richter James G. Clynes am New York Supreme Court fest, dass die Stadt New York bei der Ablehnung eines Akteneinsichtsantrags willkürlich gehandelt hat. Verfahren: Chevat gegen das New Yorker Umweltamt, Aktenzeichen 155678/2024.

Geklagt hatte die Organisation 911 Health Watch. Gegenstand waren Unterlagen zum Einsturz des World Trade Center und zu den dabei freigesetzten Stäuben.

Die Behörde hatte erklärt, solche Unterlagen existierten nicht. Im Archiv lagerten 68 Kisten. Das Gericht ordnete an, dass Mitarbeiter aussagen, wie es dazu kam.

Die Akte, die nicht existierte

Der Befund liegt nicht im Inhalt der Kisten – der ist unbekannt. Er liegt im Verfahren. Eine Behörde erklärte für nicht vorhanden, was vorhanden war. Ein Gericht musste das feststellen, 25 Jahre nach dem Ereignis und zwei Jahre nach dem Antrag.

Ob Versehen oder Absicht, ist offen. Das Gericht bezeichnete die Ablehnung als unvernünftig und im Widerspruch zu geltendem Recht und bekannten Tatsachen.

Im Januar 2026 hatte das Public Interest Declassification Board im US-Kapitol eine vollständige Prüfung aller noch eingestuften 9/11-Unterlagen gefordert, mit dem Ziel größtmöglicher Veröffentlichung. An der Sitzung nahmen unter anderem die Senatoren Wyden und Slotkin sowie ein Vertreter der Angehörigen teil.

Der Weg über die Frist

Behörden müssen Akten nicht vernichten, um sie unzugänglich zu halten. Es genügt, einen Antrag zu verneinen und die Klage abzuwarten. Wer klagt, braucht Jahre und Geld. Die meisten klagen nicht.

Damit entscheidet nicht das Informationsfreiheitsrecht über den Zugang, sondern die Ausdauer des Antragstellers.