
Veröffentlicht im Juni 2026
Aufarbeitung — oder die Inszenierung von Aufarbeitung
Die Enquete-Kommission dokumentiert lediglich – sie untersucht nicht. Perspektivisch könnte das sogar ihre Stärke sein.
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Stellen Sie sich vor, ein Mensch soll seine eigenen Entscheidungen überprüfen – und darf sich dabei selbst das Werkzeug aussuchen. Er wählt einen weichen Pinsel statt eines Skalpells und erklärt, das sei schonender für alle Beteiligten. Genau das ist am 10. Juli 2025 im Deutschen Bundestag geschehen, nur dass es dort nicht um einen Menschen ging, sondern um die gesamte politische Klasse, die Deutschland durch die Corona-Jahre regiert hat.
An jenem Tag standen zwei Anträge zur Abstimmung. Der eine, getragen von CDU/CSU und SPD, verlangte eine Enquete-Kommission. Der andere, eingebracht von der AfD, forderte einen Untersuchungsausschuss. Der erste gewann mit breiter Mehrheit aus Union, SPD, Grünen und Linken. Der zweite fiel durch. Und damit war die wichtigste Entscheidung über die Corona-Aufarbeitung bereits getroffen – bevor ein einziger Sachverständiger geladen, eine einzige Akte gesichtet war. Es war die Entscheidung, mit dem weichen Pinsel zu arbeiten.
Wer hier aufarbeitet, arbeitet sich selbst auf
Halten wir einen Moment fest, wer da eigentlich aufklärt. Die Abgeordneten des Bundestages, die heute über das Aufarbeitungsinstrument bestimmen, sind in großer Mehrheit dieselben, die in den Jahren 2020 bis 2022 die Maßnahmen mitgetragen, beschlossen oder gefordert haben. Dasselbe gilt für die Landesparlamente, deren Vertreter sich in den Anhörungen äußern. Es gibt kaum einen Parlamentarier dieser Republik, der nicht auf die eine oder andere Weise an den Entscheidungen der Corona-Zeit beteiligt war – durch Zustimmung, durch Schweigen, durch das Mittragen der Fraktionslinie.
Wer so aufklärt, klärt über sich selbst auf. Und damit ist die naheliegendste Erwartung an menschliches Verhalten ausgesprochen: dass niemand mit großem Eifer das Instrument wählt, das ihm selbst gefährlich werden könnte. Man muss dafür keine Verschwörung annehmen, keine Absprache im Hinterzimmer. Es genügt die schlichte Logik der Interessenlage. Wer über die Aufklärung der eigenen Rolle entscheidet, dürfte das Verfahren bevorzugen, das die eigene Rolle am wenigsten belichtet. Das ist kein Vorwurf an einzelne Personen. Es ist eine Beobachtung zur Funktionsweise einer Konstellation, in der diejenigen, die das Verfahren bestimmen, von seinem Ergebnis selbst betroffen sind.
Was die Enquete-Kommission nicht kann
Die Unterscheidung zwischen den beiden Instrumenten klingt nach Verfahrensrecht, nach einer Fußnote für Staatsrechtler. Sie ist in Wahrheit der ganze Unterschied zwischen Aufklärung und ihrer Darstellung.
Eine Enquete-Kommission arbeitet nach § 56 der Geschäftsordnung des Bundestages. Ihre Aufgabe ist die „Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“. Sie versammelt Abgeordnete und Sachverständige, sie lädt Gäste, sie hört zu, sie schreibt Berichte. Was sie nicht hat, ist Zwang. Sie kann keine Aktenherausgabe erzwingen, keine Zeugen unter Wahrheitspflicht laden, niemanden zur Aussage verpflichten, der lieber schweigt.
Ein Untersuchungsausschuss kann genau das. Er arbeitet nach dem Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz, das ihm strafprozessähnliche Befugnisse gibt: Beweiserhebung, Zeugenladung mit Erscheinens- und Aussagepflicht, Aktenvorlage. Wer vor ihm falsch aussagt, macht sich strafbar. Wer einer Enquete-Kommission gegenüber schweigt, riskiert nichts.
Diesen Unterschied kannte jeder, der am 10. Juli abstimmte. Die Mehrheit wählte das Instrument ohne Biss – und sie sagte sogar, warum.
Die ehrlichste Begründung war die verräterischste
Der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt brachte die Haltung der Mehrheit auf den Punkt: Mit Untersuchungsausschüssen würden, so seine im Plenum protokollierten Worte, „keine Lösungen gesucht und erst recht kein Konsens, sondern es ist Kampf, es ist Streit“. Man brauche „keine zwei Gremien“. Die Kommission solle „Gräben überwinden“.
Lesen Sie diesen Satz ein zweites Mal, und Sie hören, was darin mitschwingt. „Kampf“ und „Streit“ sind hier nicht etwa Beschreibungen eines schlechten Verfahrens – sie sind Beschreibungen eines Verfahrens, das Druck erzeugt. Ein Untersuchungsausschuss ist unbequem, weil er Antworten erzwingt, die man freiwillig nicht gäbe. Wer das vermeiden will, weil er „Konsens“ und das „Überwinden von Gräben“ vorzieht, wählt die Variante, in der niemand etwas sagen muss, was er nicht sagen will. Die Vermeidung von Konflikt wird zum Argument – und übersehen wird dabei, dass der Konflikt das Mittel der Aufklärung gewesen wäre. Wo kein Zwang ist, ist kein Streit. Aber auch keine erzwungene Wahrheit.
Die Drucksachen halten den Vorgang nüchtern fest: der Koalitionsantrag (21/562), der AfD-Antrag auf einen Untersuchungsausschuss (21/573), die Beschlussempfehlung (21/805). Am 10. Juli 2025 fiel die Entscheidung, am 8. September konstituierte sich die Kommission. Vierzehn Abgeordnete, vierzehn Sachverständige, acht Themenfelder, dreiundvierzig Unterthemen, Abschlussbericht bis zum 30. Juni 2027. Der Auftrag lautet, all das zu „beleuchten“. Beleuchten kann man nur, was zugänglich ist. Und damit sind wir beim Punkt, an dem die Theorie auf die Wirklichkeit trifft.
Wenn’s um Geld geht – der Fall Spahn
Während die Enquete-Kommission tagt, läuft im selben Parlament ein zweiter Vorgang, der vorführt, was der Kommission fehlt. Es geht um die Beschaffung von Schutzmasken in der Frühphase der Pandemie und um die Rolle des damaligen Gesundheitsministers und heutigen Unionsfraktionsvorsitzenden Jens Spahn.
Die Dimensionen sind, selbst nüchtern aufgezählt, schwer zu fassen. Der Bund beschaffte in der Frühphase der Pandemie rund 5,7 Milliarden Schutzmasken für etwa 5,9 Milliarden Euro – im Open-House-Verfahren zu einem Durchschnittspreis von rund fünf Euro pro Maske. Der Bundesrechnungshof rügte daran eine „massive Überbeschaffung“: Es fehlte jegliche Mengensteuerung, mehr als zwei Drittel der Masken wurden nie verwendet. Nur etwa 1,7 Milliarden wurden im Inland verteilt. Der überwiegende Teil war, so der Rechnungshof, „im Ergebnis ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung“.
Was nicht gebraucht wurde, wird seither vernichtet. Nach Auskunft der Bundesregierung wurden bis Anfang 2026 rund 3 Milliarden Masken „verwertet“ – in der Regel verbrannt; weitere 800 Millionen lagerten Ende 2024 ohne Verteilungskonzept ein. Was die Vernichtung selbst kostet, ist dabei fast die kleinere Zahl – und gerade deshalb aufschlussreich. Für die Verbrennung der rund 3 Milliarden Masken fielen bislang etwa 7,5 bis 8 Millionen Euro an. Doch das ist nur das sichtbare Ende einer weit teureren Kette. Der Bundesrechnungshof rechnet für die Lagerung der noch nicht abgelaufenen Bestände und deren spätere Vernichtung mit einer weiteren dreistelligen Millionensumme; die letzte ungenutzte Pandemiemaske, so die Schätzung der Prüfer, werde voraussichtlich erst 2029 entsorgt sein. Die eigentlichen Kosten entstehen also nicht beim Verbrennen, sondern beim Verwalten dessen, was nie gebraucht wurde – Lagerung, Logistik, Qualitätsprüfung, Rechtsberatung. Diese Folgekosten der „Überbeschaffung“ bezifferte der Rechnungshof bis Ende 2023 auf 460 Millionen Euro, für 2024 auf bis zu 534 Millionen weitere. Rechnet man die für 2026 eingeplanten Mittel hinzu, überschreitet allein die Verwaltung des Maskenüberschusses die Grenze von einer Milliarde Euro.
Und die Rechnung läuft weiter. Weil das Open-House-Verfahren mengenmäßig nicht steuerbar war, zog es eine Flut von Klagen nach sich: rund 100 Verfahren von Maskenherstellern mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro, teils ausgelöst durch nachträglich hochgestufte Qualitätsanforderungen. Zwei Urteile des Oberlandesgerichts Köln verpflichteten das Ministerium bereits zu Schadensersatz. Die Linken-Vorsitzende Ines Schwerdtner bezifferte den Gesamtschaden im Plenum auf „schätzungsweise 3,5 Milliarden Euro“.
Über dieses Geschehen legte die von der Bundesregierung eingesetzte Sonderermittlerin Margaretha Sudhof einen rund 170 Seiten starken Bericht vor. Darin wirft sie Spahn vor, gegen den ausdrücklichen Rat der eigenen Fachabteilungen zu überhöhten Preisen beschafft zu haben. Aus einer zunächst geschwärzten Passage des Berichts ging eine Mail Spahns vom 9. März 2020 hervor, mit der er eine Beschaffung ohne formale Haushaltsermächtigung freigab: „Ausdrücklich einverstanden. Bitte so zügig vorgehen.“ Spahn hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.
Und jetzt achten Sie darauf, wie dieser Bericht das Parlament erreichte. Die amtierende Gesundheitsministerin Nina Warken – wie Spahn in der CDU – übermittelte ihn dem Haushaltsausschuss nur geschwärzt, eingestuft als Verschlusssache; einzelne der rund 170 Seiten waren dadurch vollständig unlesbar. Begründet wurden die Schwärzungen mit laufenden Verfahren und Persönlichkeitsrechten. Die Opposition warf Warken vor, damit ihren Parteifreund zu schützen; Warken wies das zurück, man habe das nicht getan, „um Jens Spahn zu schützen“. Die Sonderermittlerin selbst erklärte vor ihrer Befragung, sie habe „leider keine unbeschränkte Aussagegenehmigung“. So oder so bleibt der Befund: Das eine Werkzeug, das eine ungeschwärzte Aktenvorlage und eine uneingeschränkte Aussage hätte erzwingen können – der Untersuchungsausschuss –, steht nicht zur Verfügung. Grüne und Linke fordern ihn seit Monaten zur Maskenbeschaffung. Sie können ihn nicht durchsetzen, weil ihnen gemeinsam die nötige Stimmenzahl fehlt.
Das ist kein Zufall am Rande. Es ist dieselbe Mehrheit, die dem Bundestag die Enquete-Kommission gegeben und den Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre verhindert hat. In beiden Fällen, so lässt sich aus der Interessenlage folgern, setzt sich das Bestreben durch, das eigene Lager nicht unter Aussagezwang zu stellen. Im einen Fall heißt das Mittel Enquete-Kommission, im anderen Schwärzung. Das Ergebnis ähnelt sich.
Wer die Experten beruft, kennt das Ergebnis
Bleibt die Frage, was eine Enquete-Kommission überhaupt zutage fördert, wenn sie schon nichts erzwingen kann. Vieles hängt an ihrer Besetzung. Die Sachverständigen werden von den Fraktionen benannt, nach deren Stärke. Wer die Mehrheit stellt, benennt die Mehrheit der Experten.
Das Ergebnis ließ sich besichtigen. In der Anhörung zum föderalen Krisenmanagement am 26. Februar 2026 war die deutliche Mehrzahl der geladenen Sachverständigen der Auffassung, Deutschland sei „gut durch die Pandemie gekommen“, die Maßnahmen seien „angemessen“ gewesen. Abweichende Stimmen wie der von der AfD geladene Medizinrechtler Carlos A. Gebauer blieben in der Minderheit. Ein Befund, dessen Sachverständige weitgehend von der Mehrheit benannt sind, spiegelt am Ende eher deren Sicht als ein Gegenbild. Wer die Experten beruft, beeinflusst, was sie sagen werden.
Dass die Spannung damit nicht verschwindet, zeigte dieselbe Kommission wenig später. In der Anhörung zu Impfstrategie und Forschung am 19. März 2026 saßen Sachverständige nebeneinander, deren Urteile unvereinbar waren – der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der den „Segen der Impfungen“ hervorhob, und ein von der AfD benannter Toxikologe, der der Zulassung der mRNA-Impfstoffe schwere Mängel attestierte. Die Kommission macht solche Gegensätze sichtbar. Auflösen kann sie sie nicht. Sie protokolliert den Streit, ohne die Mittel zu haben, ihn zu entscheiden. Mehr als Zuschauen ist ihr nicht gegeben.
Perspektive: Wirkung der Enquete-Kommission
Damit ist das Verfahren aber nicht abschließend beschrieben. Eine Enquete-Kommission ist nicht wertlos. Sie kann Erkenntnisse ordnen, Fachleute öffentlich streiten lassen, Protokolle hinterlassen, die nachlesbar sind. Wer wissen will, wie unterschiedlich die Pandemie heute beurteilt wird, findet in ihren Anhörungen reiches Material. Das ist nicht nichts.
Und doch wäre es zu einfach, das Verfahren mit einem Achselzucken als bloße Inszenierung abzuhaken. Denn eines tut die Enquete-Kommission selbst dann, wenn sie nichts erzwingt: Sie dokumentiert. Jede Anhörung erzeugt ein Wortprotokoll, jede Stellungnahme wird zur Akte, jede Zahl, die ein Sachverständiger nennt, steht am Ende datiert und öffentlich im Raum. Wer heute gelassen aussagt, weil ihn niemand unter Eid nimmt, unterschätzt womöglich, was er da gerade zu Protokoll gibt.
Denn Protokolle haben ein Eigenleben. Sie überdauern Wahlperioden, sie überdauern die Karrieren derer, die sie erzeugt haben. Was eine Enquete-Kommission ohne jedes Zwangsmittel zusammenträgt, kann eines Tages in einem Verfahren landen, das sehr wohl über Zwangsmittel verfügt – vor einem Gericht. Was das im Einzelnen bedeuten könnte, sei dahingestellt. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass mancher der heute Beteiligten unterschätzt, welches Potenzial in diesen Aktenbergen für die Zukunft schlummert.
Der weiche Pinsel malt also doch eine Spur. Nur sieht man heute noch nicht, wer sie eines Tages lesen wird – und mit welchem Werkzeug in der Hand.

