
Veröffentlicht im Juni 2026
Im Zweifel nicht hinsehen
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Es gibt einen Beruf, dessen einzige Aufgabe es ist, die Todesursache zu klären: den des Pathologen. Arne Burkhardt war ein solcher — über Jahrzehnte hatte er Gewebeproben begutachtet, Lehrbücher mitverfasst, ein Institut geleitet. Als kurz nach den ersten Corona-Impfungen Menschen starben und Angehörige wissen wollten, woran, begann er zu obduzieren: die Körper zu öffnen und das Gewebe unter dem Mikroskop zu prüfen.
Das Bemerkenswerte daran ist nicht, dass er es tat. Bemerkenswert ist, dass er es allein tat — auf Bitten von Hinterbliebenen, ohne staatlichen Auftrag, ohne öffentliche Finanzierung. Denn die naheliegende Frage, ob eine neue, milliardenfach verabreichte Substanz in seltenen Fällen zum Tod führen kann, lässt sich nur auf eine Weise verlässlich beantworten: indem man die Verstorbenen untersucht. Ein Bluttest am Lebenden zeigt das nicht. Eine Statistik zeigt es nicht. Nur der Blick ins Gewebe zeigt, was im Körper geschehen ist.
Genau dieser Blick blieb weitgehend aus. Nicht, weil er unmöglich gewesen wäre, sondern weil ihn niemand organisierte, der es gekonnt hätte: kein Ministerium, kein Institut, keine Behörde. Wer verstehen will, warum die Frage nach möglichen Impfschäden bis heute im Ungefähren hängt, muss zuerst verstehen, dass die Werkzeuge zur Klärung bereitlagen — und nicht benutzt wurden. Dieser Artikel zeichnet nach, an welchen Stellen das geschah, und überlässt die Schlüsse dem Leser.
Die Empfehlung, nicht zu öffnen
Schon im Frühjahr 2020, lange vor der ersten Impfung, gab das Robert-Koch-Institut — die zentrale Gesundheitsbehörde des Bundes — eine Empfehlung heraus, die rückblickend den Ton vorgab. In einem Papier vom 24. März 2020 hieß es, innere Leichenschauen und Obduktionen an Corona-Verstorbenen sollten vermieden werden. Die Begründung war der Infektionsschutz: Beim Öffnen eines Körpers könnten Viruspartikel in die Luft gelangen und das Personal gefährden.
Die Fachleute, die es betraf, widersprachen umgehend. Nur zwei Wochen später, am 7. April 2020, forderten der Bundesverband Deutscher Pathologen und die Deutsche Gesellschaft für Pathologie das Gegenteil: möglichst viele Obduktionen. Ihr Argument war einfach und alt. Bei jeder neuen Krankheit — von HIV über SARS bis BSE — habe erst die Untersuchung der Verstorbenen verstanden, was im Körper geschah, und damit überhaupt Behandlungen möglich gemacht. Wer nicht hineinschaue, bleibe blind. Der Schutz des Personals lasse sich mit den üblichen Vorkehrungen sicherstellen; er sei kein Grund, ganz auf Erkenntnis zu verzichten.
Dasselbe Muster zeigte sich international. Die Weltgesundheitsorganisation riet zur Zurückhaltung — und hielt zugleich selbst fest, dass kein einziger Fall bekannt war, in dem sich jemand an einem Verstorbenen angesteckt hätte. Italien schrieb für solche Obduktionen Hochsicherheitslabore vor, wie sie kaum eine Klinik besitzt — was sie praktisch unmöglich machte. In Irland hieß es, bei bestätigter Corona-Diagnose sei eine Obduktion gar nicht nötig.
Hier ist Redlichkeit geboten, denn das Bild hat eine zweite Seite. Deutschland baute parallel ein Obduktionsregister auf, das größte der Welt — ein Netzwerk von über 35 Zentren, das Hunderte Verstorbene untersuchte und Dutzende wissenschaftliche Arbeiten hervorbrachte. Wer hätte vertuschen wollen, hätte das nicht getan. Entscheidend ist aber: Dieses Register erfasste Menschen, die an Corona gestorben waren. Für die später drängende Frage — sterben Menschen durch die Impfung? — wurde nie ein vergleichbares, staatlich finanziertes Programm aufgelegt. Die eine Lücke wurde geschlossen. Die andere blieb offen.
Was die Obduktionen zeigen — und was nicht
Was fand Burkhardt? In den von ihm untersuchten Geweben stieß er auf Entzündungszeichen und auf das sogenannte Spike-Protein — jenes Eiweiß, das der Impfstoff die Körperzellen herstellen lässt, damit das Immunsystem es als Feindmerkmal erkennen lernt. Burkhardt wies es mit einem Färbeverfahren nach, der Immunhistochemie: Dabei werden Gewebeschnitte mit Stoffen behandelt, die sich gezielt an ein bestimmtes Eiweiß heften und es unter dem Mikroskop sichtbar machen. Er folgerte, das Eiweiß und die begleitende Entzündung könnten zum Tod beigetragen haben.
So ernst diese Befunde zu nehmen sind — sie haben Grenzen, und die gehören benannt. Burkhardts Arbeiten wurden nie in einer Fachzeitschrift veröffentlicht, die sie zuvor von unabhängigen Gutachtern prüfen lässt — dem üblichen Weg, auf dem sich Forschung bewährt. Sie wurden auch von keinem unabhängigen Pathologen wiederholt. Und das Färbeverfahren selbst ist heikler, als es klingt: Die verwendeten Stoffe heften sich nicht immer nur an das gesuchte Eiweiß, sondern manchmal auch an andere — gerade in totem Gewebe entstehen leicht falsche Signale. Das ist kein politischer Einwand, sondern seit Jahrzehnten bekanntes pathologisches Grundwissen. Burkhardts Funde sind damit ein ernstes Signal, das eine Klärung verlangt — aber kein Beweis.
Diese Klärung gibt es ansatzweise, und zwar an einer Stelle, die der Kritik entzogen ist: in der regulären, geprüften Wissenschaft. Pathologen der Universität Heidelberg untersuchten 25 Menschen, die unerwartet kurz nach einer Impfung gestorben waren. Bei fünf von ihnen fanden sie eine Herzmuskelentzündung — auf Fachdeutsch Myokarditis — ohne dass eine andere Todesursache erkennbar war, und werteten die Impfung als wahrscheinliche Ursache. Die Arbeit erschien 2022 in der Fachzeitschrift Clinical Research in Cardiology; finanziert wurde sie vom Wissenschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg. Eine zweite, größere Übersichtsarbeit eines Teams um Nicolas Hulscher und den Kardiologen Peter McCullough trug 2024 im Fachblatt ESC Heart Failure 28 solcher obduzierten Fälle aus aller Welt zusammen.
Auch hier gehört die Gegenseite dazu: Andere Fachleute kritisierten die Heidelberger Arbeit scharf. Die Rechtsmediziner um Hans de Boer hielten ihr entgegen, wer eine Todesursache feststelle, indem er alle anderen ausschließe, müsse diese anderen auch wirklich ausschließen — und das sei nicht vollständig geschehen. Schirmacher und sein Kollege Thomas Longerich wiesen das zurück. Der Streit ist also nicht entschieden. Aber er zeigt zweierlei: Belastbare Hinweise auf tödliche Impffolgen existieren mitten im normalen Wissenschaftsbetrieb, nicht nur am Rand. Und die Frage, wie häufig solche Fälle sind, ließe sich beantworten — wenn man systematisch untersuchte. Genau das geschah nicht.
Ein Meldesystem, das nur hört, was man ihm sagt
Bleibt die Frage: Wenn die Obduktionen weitgehend ausblieben — wie erfasst der Staat dann überhaupt mögliche Impfschäden? Zuständig ist das Paul-Ehrlich-Institut, die Bundesbehörde für die Sicherheit von Impfstoffen. Es führt eine Datenbank der gemeldeten Verdachtsfälle. Und genau hier liegt ein eingebautes Problem.
Dieses System ist passiv. Das heißt: Es erfährt nur, was ihm jemand von sich aus meldet — ein Arzt, ein Angehöriger, ein Betroffener. Es geht keinem Fall selbst nach. Wer nicht meldet, taucht nicht auf. Fachleute wissen seit Langem, dass solche Systeme die wahre Zahl deutlich unterschätzen, weil längst nicht jeder Verdachtsfall den Weg in die Datenbank findet. Ein aktives System, das gezielt nach Fällen sucht, statt auf Meldungen zu warten, wurde nicht aufgebaut. Die Folge ist eine Zahl, die zwar existiert, aber niemand wirklich einordnen kann — weder nach oben noch nach unten.
Daran entzündete sich ein Streit, der das Grundproblem beleuchtet. Der Datenanalyst Tom Lausen, mehrfach als Sachverständiger im Bundestag geladen, wertete Abrechnungsdaten der Kassenärzte aus — also die Aufzeichnungen darüber, welche Diagnosen Ärzte abgerechnet haben. Er meldete einen auffälligen Anstieg plötzlicher, ungeklärter Todesfälle im Jahr 2021. Wichtig ist, wie vorsichtig er es selbst formulierte: Er behaupte nicht, die Impfung sei die Ursache — er sehe ein „Risikosignal“, das geprüft gehöre.
Die Gegenseite, das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, hielt dagegen: Die Daten, die Lausen erhalten habe, seien unvollständig gewesen; in den kompletten Zahlen zeige sich kein solcher Sprung. Lausen wiederum entgegnete, sein Datensatz sei sauber ausgewertet. Wer recht hat, ist bis heute nicht abschließend geklärt — selbst eine große Zeitung, die seine Zahlen als „Horrorzahlen“ überschrieb, räumte im Text ein, es sei unklar, was genau schiefgelaufen sei.
Man muss diesen Streit nicht entscheiden, um seinen Kern zu sehen: Beide Seiten arbeiten mit Behelfsdaten — Abrechnungen, Spontanmeldungen —, weil die Daten fehlen, die Klarheit bringen würden. Niemand stritte über die Zahl der Toten, wenn es ein verlässliches System gäbe, sie zu zählen.
Das Prinzip dahinter
Legt man die Stücke nebeneinander, ergibt sich ein wiederkehrendes Muster. Die Obduktion, die Klarheit gebracht hätte, wurde nicht zur Regel gemacht. Das Meldesystem, das Schäden erfassen soll, wartet passiv, statt nachzugehen. Und die Auswertungen, die existieren, beruhen auf Behelfsdaten, weil die belastbaren fehlen. An jeder einzelnen Stelle lässt sich das erklären — mit Vorsicht, mit Aufwand, mit Zuständigkeiten. In der Summe entsteht etwas anderes: ein Zustand, in dem die entscheidenden Daten nie erhoben wurden.
Das hat eine Folge, die leicht zu übersehen ist. Wer nicht misst, findet nichts. Und wer nichts findet, kann anschließend sagen, es sei nichts da. Die Abwesenheit von Belegen wird so zum scheinbaren Beleg für die Abwesenheit von Schäden — obwohl sie in Wahrheit nur die Abwesenheit von Untersuchung ist. Das ist kein Nachweis einer Absicht; über Beweggründe sagen die hier zusammengetragenen Tatsachen nichts. Es ist die Beschreibung eines Ergebnisses.
Daraus folgt eine einfache Frage der Beweislast. Bisher lag sie bei den Bürgern: Wer einen Schaden vermutete, musste ihn belegen — gegen Behörden, die das Werkzeug zur Klärung nicht einsetzten. In der Sache müsste es umgekehrt sein. Wer eine Maßnahme empfiehlt und gesellschaftlich durchsetzt, schuldet den Nachweis, dass sie unbedenklich ist — und diesen Nachweis kann nur erbringen, wer hinsieht. Solange das unterbleibt, bleibt die Frage offen, die am Anfang stand: woran diese Menschen gestorben sind. Ein einzelner Pathologe in Reutlingen hat versucht, sie zu beantworten. Der Staat, der über alle Mittel dazu verfügt hätte, hat es nicht versucht.
Zahlen, Daten, Fakten
- COVID-Tote Deutschland: rund 183.000 (Stand 15.05.2024), aktuell ~190.000 „an oder mit Corona“. Quelle: Robert-Koch-Institut, COVID-19-Todesfälle in Deutschland
- COVID-Tote weltweit: unter 6 Mio. offiziell gezählt; geschätzte Übersterblichkeit 2020/21: 14,9 Mio. (Spanne 13,3–16,6). Quelle: Weltgesundheitsorganisation (WHO), 05.05.2022
- Impf-Verdachtsfälle mit Todesfolge: 2.255 gemeldet bis Ende 2021, davon 85 als möglich/wahrscheinlich bewertet. Quelle: Paul-Ehrlich-Institut, Sicherheitsbericht
- PEI-Meldungen gesamt (bis 31.12.2024): rund 350.000 Verdachtsfälle, davon ~64.000 als schwerwiegend eingestuft; Melderate 1,78 pro 1.000 Dosen. Quelle: Paul-Ehrlich-Institut, Pharmakovigilanzbericht 31.12.2024
- Lausen/KBV-Auswertung: rund 100.000 plötzliche/ungeklärte Todesfälle (Diagnosecodes I46, R96–R99) für 2016–2020; behaupteter Anstieg 2021 — vom Zentralinstitut bestritten, Streit offen. Quelle: Tom Lausen, Sachverständigen-Stellungnahme Deutscher Bundestag
- Obduktionsbefunde Impf-Myokarditis: Heidelberg (Schwab u.a.) 5 von 25 Fällen; internationale Übersichtsarbeit (Hulscher u.a.) 28 Fälle. Quellen: Schwab et al., Clin Res Cardiol 2022; Hulscher et al., ESC Heart Failure 2024
- Obduktions-Empfehlung des RKI: „innere Leichenschau […] vermeiden“, 24.03.2020; Gegenforderung der Pathologenverbände 07.04.2020. Quellen: RKI, Umgang mit Verstorbenen; DGP/BDP-Pressemitteilung

