
Veröffentlicht im August 2026
Muslimische Zuwanderung nach Deutschland: das Anwerbeabkommen und seine Folgen
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Wie eine außenpolitische Randnotiz von 1961 zum Ausgangspunkt einer Migrationsgeschichte wurde
Am 27. November 1961 landen 55 türkische Bergleute auf dem Flughafen Düsseldorf. Sie sind die ersten von 400 Kumpels, die sich für ein Jahr Arbeit in deutschen Zechen verpflichtet haben. Vier Wochen zuvor, am 30. Oktober, hatten die Bundesrepublik und die Türkei in Bad Godesberg das deutsch-türkische Anwerbeabkommen unterzeichnet. Was als befristete Randvereinbarung im Schatten größerer Anwerbeabkommen mit Italien, Spanien und Griechenland begann, entwickelte sich zur Grundlage einer bis heute andauernden Migrationsgeschichte.
Kein Arbeitskräftemangel – die Anwerbung als außenpolitisches Kalkül
Anton Sabel, Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung, hielt im September 1960 gegenüber dem Arbeitsministerium fest: „Arbeitsmarktpolitisch ist eine Vereinbarung mit der Türkei in keiner Weise notwendig.“ Arbeitsminister Theodor Blank lehnte ein Abkommen ebenfalls ab, mit der Begründung, er befürchte Konflikte zwischen türkischen Gastarbeitern und Einheimischen aufgrund der religiös-kulturellen Distanz.
Die Historikerin Heike Knortz weist in ihrer Studie „Diplomatische Tauschgeschäfte“ (2008) nach, dass die eigentlichen Treiber außenpolitischer Natur waren. Die Türkei sicherte als NATO-Mitglied die Südost-Flanke des Bündnisses gegen die Sowjetunion und verwehrte ihr den Zugang zum Mittelmeer. Die türkische Regierung machte im Dezember 1960 gegenüber dem Auswärtigen Amt unmissverständlich klar, sie würde eine Ablehnung als Zurücksetzung gegenüber Griechenland werten, mit dem bereits ein Abkommen bestand. Die Verhandlungsführung wurde daraufhin vom Arbeitsministerium auf das Auswärtige Amt übertragen – ein deutliches Signal für den außenpolitischen, nicht arbeitsmarktpolitischen Charakter der Entscheidung. Verstärkt wurde dieser Druck durch die USA, die dem strategisch bedeutenden NATO-Partner Türkei zur Seite standen.
„[Es war] ein Fehler, daß wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“
Helmut Schmidt, Bundeskanzler a.D., 2004
Diese Gemengelage betrifft spezifisch das türkische Abkommen. Das allgemeine Gastarbeiter-Programm insgesamt, beginnend mit Italien 1955, war dagegen überwiegend arbeitsmarktpolitisch motiviert – Deutschland näherte sich Ende der 1950er der Vollbeschäftigung. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen rund 867.000 bis 876.000 türkische Arbeitskräfte nach Deutschland, etwa 500.000 kehrten zurück.
Von der Rotation zur Bleibe
Das ursprünglich vorgesehene Rotationsprinzip (Aufenthalt auf zwei Jahre befristet, danach Rückkehr und Ersatz durch neue Arbeitskräfte) erwies sich als unrealistisch. Unternehmen wollten ausgebildete Kräfte nicht sofort wieder verlieren. 1964 wurde die Befristung per zweitem Abkommen aufgehoben. Der Schriftsteller Max Frisch prägte für dieses Muster die Formel: „Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kommen Menschen.“
Nach dem Anwerbestopp 1973 (ausgelöst durch Ölkrise und drohende Rezession) sank die Zahl ausländischer Arbeitnehmer zunächst, die ausländische Wohnbevölkerung wuchs aber durch Familiennachzug weiter. Parallel dazu kamen ab Mitte der 1970er Jahre Muslime zunehmend als Flüchtlinge und Asylsuchende ins Land: aus dem Libanon (Bürgerkrieg 1975–1990), dem Iran (Islamische Revolution 1979, später Erster Golfkrieg), Afghanistan (sowjetischer Einmarsch 1979, später Talibanherrschaft), sowie aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo im Zuge der Jugoslawienkriege der 1990er. 1980 überstieg die Zahl der Asylbewerber erstmals die 100.000-Marke, was einen politischen Kurswechsel zur Begrenzungspolitik auslöste. Der Höhepunkt der 1990er lag 1992 bei 438.000 Asylanträgen, bevor die Drittstaatenregelung von 1993 die Zahlen deutlich senkte.
Die Bevölkerungsentwicklung bis 2015
Amtliche Zahlen zur muslimischen Bevölkerung sind über weite Strecken lückenhaft. Die einzige Volkszählung mit expliziter religiöser Erfassung fand 1987 statt: 1,65 Millionen Menschen, kategorisiert als „Islamische Religionsgemeinschaft“. Die BAMF-Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ (2009) ermittelte eine Herkunftsverteilung von rund 63 Prozent mit türkischen Wurzeln, 14 Prozent aus Südosteuropa, 8 Prozent aus dem Nahen Osten und 7 Prozent aus Nordafrika. Für 2016 – dem letzten Stand unmittelbar vor der großen Fluchtbewegung – wird die Zahl der Muslime mit Migrationshintergrund auf 4,4 bis 4,7 Millionen beziffert, das entspricht 5,1 bis 5,4 Prozent der Bevölkerung.
Was bleibt
Von den 55 Bergleuten am Düsseldorfer Flughafen 1961 bis zu den 4,4 bis 4,7 Millionen Muslimen im Deutschland des Jahres 2016 verläuft keine geradlinige Kette. Dazwischen liegt ein NATO-Kalkül, das mit Arbeitsmarktpolitik wenig zu tun hatte, ein gescheitertes Rotationsprinzip und mehrere voneinander unabhängige Fluchtwellen aus Libanon, Iran, Afghanistan und dem Balkan. Was 1960 als Randnotiz eines NATO-Bündnispartners begann, der sich gegenüber Griechenland nicht zurückgesetzt fühlen wollte, war fünfzig Jahre später eine der bevölkerungsprägendsten Entwicklungen der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte – lange bevor 2015 zum eigentlichen Wendepunkt wurde.

