
Veröffentlicht im August 2026
Die große Fluchtbewegung: Zuwanderung 2015 bis 2026
Lesezeit: 13 Minuten
Vom Höchststand der Asylanträge bis zur Kontroverse um Grenzöffnung, Fluchtgründe und Sozialleistungen
745.545 Erst- und Folgeanträge auf Asyl registrierte das BAMF im Jahr 2016, der höchste Stand der bundesdeutschen Statistik. Was in diesem einen Jahr kulminierte, reicht zurück zu einer Entscheidung der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel am 4. September 2015, deren rechtliche Bewertung bis heute zwischen ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten und profilierten Staatsrechtlern umstritten ist – und wirft die Frage auf, warum ein Teil der weltweiten Fluchtbewegungen überhaupt bis nach Deutschland reicht, während die große Mehrheit in unmittelbaren Nachbarländern bleibt.
2015/2016: der Höhepunkt
Haupttreiber der Fluchtmigration war der syrische Bürgerkrieg: Syrien war von 2014 bis 2024 ununterbrochen das häufigste Herkunftsland von Asylantragstellern in Deutschland. 2016 erreichte die Zahl der Asylanträge ihren historischen Höchststand.
Die Kontroverse: Rechtsbruch oder pflichtgemäße Anwendung?
Am 4./5. September 2015 entscheidet Bundeskanzlerin Angela Merkel in Absprache mit dem österreichischen Kanzler Werner Faymann, mehrere Tausend in Ungarn festsitzende Geflüchtete einreisen zu lassen. Am 13. September weist das Bundespolizeipräsidium die Grenzbehörden an, Drittstaatsangehörigen mit Asylbegehren die Einreise zu gestatten. Laut einer Bundestagsanfrage (Drucksache 19/559) soll Merkel dabei persönlich veranlasst haben, den ursprünglich vorgesehenen Passus zur Zurückweisung von Asylsuchenden zu streichen. Direkte Folge laut Bundestagsdokument: Zwischen 4. und 6. September reisen mehrere Zehntausend Menschen aus Ungarn ein, bis Mitte 2017 insgesamt rund 1,5 Millionen Asylsuchende.
Auf der einen Seite steht eine Reihe hochrangiger Kritiker. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., sprach von einem „eklatanten Politikversagen in der Flüchtlingskrise“: „Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit.“ Er forderte, die Schengen-Regeln vorübergehend außer Kraft zu setzen. Michael Bertrams, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen a.D., nannte Merkels Rechtsauffassung „schlicht falsch“: Der Gesetzgeber könne beim Asylrecht sehr wohl Grenzen ziehen, da es nicht der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes unterliege. Der Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau bezeichnete Merkels Darstellung einer rechtlichen Verpflichtung als „flagrante Irreführung der Öffentlichkeit“. Aus den eigenen Unionsreihen sprach der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer von einer „Herrschaft des Unrechts“. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam 2017 zu dem Schluss, keine eindeutige Rechtsgrundlage für die Entscheidung erkennen zu können.
Auf der anderen Seite widersprechen dem ebenso profilierte Stimmen. Die Juristen Stephan Detjen, Leiter des Hauptstadtstudios Deutschlandfunk, und Maximilian Steinbeis, Gründer des Verfassungsblogs, weisen in ihrem Buch „Die Zauberlehrlinge“ (2019) die Rechtsbruchthese als Legende zurück. Ihr Argument stützt sich auf die von Prof. Kay Hailbronner vertretene „Zuständigkeitsthese“: Die Entscheidung sei die pflichtgemäße Anwendung des bestehenden Dublin-Rechts gewesen, kein Bruch geltenden Rechts. EuGH-Entscheidungen seit 2015 tendieren nach dieser Lesart eher zur Zuständigkeitsthese als zur Rechtsbruchthese. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz nannte die Rechtsbruchthese eine „Dolchstoßlegende unserer Zeit“.
Eine gerichtliche Klärung der zugrundeliegenden Rechtsfrage steht bis heute aus. Eine Organklage von Bundestagsabgeordneten wurde als „offensichtlich unzulässig“ abgewiesen, ohne dass die Kernfrage inhaltlich entschieden wurde
Flucht nach Europa statt in die Nachbarländer?
Weltweit gilt eine Grundregel: Die überwiegende Mehrheit der Fluchtbewegungen erfolgt heimatnah. Am Beispiel Syrien lässt sich das quantifizieren: Von 2012 bis Mitte 2016 flohen 4,8 Millionen Menschen in die direkten Nachbarländer – 2,73 Millionen in die Türkei, 1,04 Millionen in den Libanon, 657.000 nach Jordanien, 250.000 in den Irak. Im selben erweiterten Zeitraum wurden in ganz Europa 429.000 Asylanträge von Syrern gestellt – ein Verhältnis von etwa 11 zu 1 zugunsten der Nachbarländer.
Für die ersten beiden Fluchtwellen aus Syrien waren reine Push-Faktoren entscheidend: Gewalt des Regimes, Zerstörung der Infrastruktur, Zusammenbruch staatlicher Versorgung. Erst nach mehreren Jahren im Nachbarland verschärfte sich die Lage für viele Geflüchtete so weit, dass eine Weiterwanderung nach Europa einsetzte. UNHCR-Befragungen in Jordanien, Libanon, Ägypten und Irak identifizierten dafür sieben Hauptfaktoren, darunter den Verlust der Hoffnung auf baldige Rückkehr, fehlenden Zugang zum legalen Arbeitsmarkt und eine sich drastisch verschlechternde medizinische Versorgung: 2014 blieben 23 Prozent der chronisch kranken erwachsenen Flüchtlinge unversorgt, Mitte 2015 bereits 58,3 Prozent.
Die BAMF-Studie „Warum Deutschland?“ (Dr. Antonia Scholz) unterscheidet zwei Entscheidungsstadien: Im akuten ersten Fluchtstadium zählt allein Sicherheit, nicht ein bestimmtes Zielland. Erst bei längerfristigem Fluchtverhalten erfolgt eine bewusste Zielstaatenwahl. Der wichtigste strukturelle Einzelfaktor laut den befragten Experten: Migrantennetzwerke – die meisten Asylsuchenden gehen dorthin, wo bereits familiäre oder soziale Kontakte bestehen.
Ob dabei auch die Höhe deutscher Sozialleistungen eine Rolle spielt, ist politisch wie wissenschaftlich umstritten. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion vertreten die Position, deutsche Sozialleistungen seien ein „Migrationsmagnet“. Bei einer Bundestagsanhörung am 8. April 2024 widersprach dem die Mehrheit der geladenen Sachverständigen: Eine befragte Geflüchteten-Studie (Brücker et al.) nennt als wichtigste Gründe für die Wahl Deutschlands die Achtung der Menschenrechte (73 Prozent), das Bildungssystem (43 Prozent) und das „Gefühl, willkommen zu sein“ (42 Prozent). Der Sozialwissenschaftler Tim Müller wertete Migrationsdaten aus 160 Ländern aus und fand keinen Anziehungseffekt durch höhere Sozialleistungen; eine Studie der Australian National University (56 Herkunftsstaaten, 19 OECD-Länder, 1997–2006) fand ebenfalls keinen Effekt verschlechterter Leistungen auf die Antragszahlen, wohl aber einen Effekt von erschwertem Grenzzugang und strengeren Asylverfahren. Differenzierter äußerte sich der Konstanzer Rechtswissenschaftler Daniel Thym: Sozialleistungen seien der „nicht relevanteste Faktor“, eine Absenkung könne aber einen „symbolisch sichtbaren Effekt“ haben.
Auf und ab: 2017 bis 2026
Nach 2016 gingen die Zahlen deutlich zurück, mit einem Tiefpunkt 2020 während der Corona-Pandemie. 2021 stiegen sie wieder auf 190.816 Anträge, mitbedingt durch die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August jenes Jahres. 2022 folgten 244.132, 2023 mit 351.915 Anträgen der höchste Wert seit 2016.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine ab Februar 2022 löste eine separate, weit größere Fluchtbewegung aus (über 1,3 Millionen Schutzsuchende bis 2026), die aber wegen der EU-Massenzustromrichtlinie größtenteils nicht über reguläre Asylanträge läuft – ukrainische Erstanträge lagen zwischen 2022 und 2025 bei nur 655 bis 1.048 pro Jahr.
2024 und 2025 sanken die Zahlen erneut deutlich: 250.945 Anträge 2024, 168.543 im Jahr 2025 – der niedrigste Stand seit 2020. Seit dem 9. Dezember 2024 gilt zudem ein temporärer Verfahrensaufschub für syrische Asylanträge nach dem Sturz des Assad-Regimes, was die Schutzquote für Syrien auf teils nur 0,5 Prozent drückte – ein verfahrenstechnischer Effekt, keine inhaltliche Bewertung der Lage. Im laufenden Jahr 2026 setzt sich der Rückgang fort: Bis Mai wurden 34.925 Erstanträge gezählt, 35,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.
Die Gegenwart in Zahlen
Nach BAMF-Schätzung lebten 2025 zwischen 6,6 und 7,0 Millionen Muslime mit Migrationshintergrund aus mehrheitlich muslimischen Ländern in Deutschland, das entspricht 8,0 bis 8,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Gegenüber 2016 (4,4 bis 4,7 Millionen) ist das ein Zuwachs von etwa 2,2 bis 2,6 Millionen Menschen binnen neun Jahren. 2025 waren 72,6 Prozent der Asylerstantragstellenden jünger als 30 Jahre, 44,9 Prozent minderjährig.
Was bleibt
Eine bis heute ungeklärte Rechtsfrage um wenige Septembertage 2015, eine globale Fluchtrealität, in der Deutschland nur ein Zielland unter vielen ist und die Mehrheit ohnehin in der Herkunftsregion bleibt, und eine Debatte um Sozialleistungen als Magnet, die sich mit belastbaren Daten kaum belegen lässt: Wer 2025 auf die Zahl von 6,6 bis 7 Millionen Muslimen in Deutschland blickt, blickt auf das Ergebnis mehrerer sich überlagernder, jeweils für sich genommen unabgeschlossener Kontroversen – nicht auf eine einzige Entscheidung und schon gar nicht auf eine einzige Person.

