Veröffentlicht im August 2026

Zwei Gruppenvergewaltigung täglich

Lesezeit: 11 Minuten

Barbarische Verbrechen in Deutschland – und der sonst so lautstarke Feminismus schweigt

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Juli 2026 eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vorgelegt: 751 Gruppenvergewaltigungen registrierte die Polizei 2025 in Deutschland, mehr als zwei am Tag. 53 Prozent der Tatverdächtigen waren nichtdeutsche Staatsangehörige – bei einem Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung von 15 bis 16 Prozent.

Diese Zahl allein erklärt wenig. Sie öffnet eine Reihe von Fragen, die die Statistik selbst nicht beantwortet – über ihre eigenen Grenzen, über das, was als „deutsch“ gilt, und über ein Delikt, das juristisch gar nicht als solches existiert.

Die Zahlen im Überblick

„Gruppenvergewaltigung“ ist kein Straftatbestand des Strafgesetzbuchs. Die PKS bildet ihn über eine Sonderauswertung ab: Straftatenschlüssel § 177 Abs. 6-8 StGB, kombiniert mit dem Filter „Tatverdächtige alleinhandelnd: nein“. Auf dieser Basis meldet das Bundesinnenministerium für die Jahre 2014 bis 2025 folgende Fallzahlen: 593 (2014), 400 (2015), 749 (2016), 659 (2018), 710 (2019), 704 (2020), 677 (2021), 789 (2022), 761 (2023), 788 (2024), 751 (2025).

Die Reihe verläuft nicht geradlinig. Ein Tiefstand 2015, ein Sprung 2016: Das Bundeskriminalamt (BKA) führt diesen Anstieg auf die Zuwanderungsbewegung 2015/16 zurück. Seither schwankt die Zahl zwischen 650 und 790 Fällen jährlich, ohne klaren Trend nach oben oder unten.

Wer sind die Tatverdächtigen?

Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger lag zwischen 2018 und 2025 konstant zwischen 46 und 53 Prozent. Für 2025 nennt die Bundesregierung die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten: Deutschland (509 Tatverdächtige), Syrien (110), Afghanistan (64), Irak (46), Türkei (44). Regional liegen Nordrhein-Westfalen und Berlin mit je 118 Fällen vorn, gefolgt von Niedersachsen (113) und Bayern (91). Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete drei Fälle.

Das Bundeskriminalamt selbst mahnt zur Vorsicht bei der Deutung dieser Verteilung. Sein Forschungsbericht „Gemeinschaftlich begangene Vergewaltigungen“ von Mathias Weber, Johanna Wührl und Sabine Spalding (2019) verweist auf ein hohes Dunkelfeld bei Sexualdelikten: Tatverdächtigenzahlen aus der PKS bilden nicht automatisch tatsächliches Täterverhalten ab, weil sich Anzeigewahrscheinlichkeiten je nach Konstellation unterscheiden können.

Die Kategorie „deutsch“ – und was sie verdeckt

Hier beginnt die eigentliche Systemfrage. Die PKS unterscheidet ausschließlich nach Staatsangehörigkeit, nicht nach Migrationshintergrund. Das Bundesinnenministerium bestätigt es in der Begleitdokumentation zur PKS 2024 ausdrücklich: Ein Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Eingebürgerte, in Deutschland geborene Nachkommen von Zuwanderern und Spätaussiedler zählen vollständig als „deutsch“ – ihre Herkunftsgeschichte verschwindet in der Statistik.

Das verzerrt die Zahlen in zwei gegenläufige Richtungen zugleich. Zum einen unterschätzt die 53-Prozent-Quote den tatsächlichen Anteil von Personen mit Migrationshintergrund, weil ein Teil von ihnen unter „deutsch“ firmiert. Zum anderen wirkt ein Einbürgerungs-Selektionseffekt in die andere Richtung: Wer eingebürgert wird, braucht ein sauberes Führungszeugnis. Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) verweist gegenüber Bundesinnenminister Alexander Dobrindt genau darauf – die Einbürgerungspraxis siebt vorab jene aus, die ein erhöhtes statistisches Risikoprofil hätten, und schiebt die „deutsche“ Kategorie damit systematisch nach unten.

Beide Effekte heben sich nicht auf. Sie beschreiben zwei verschiedene Verzerrungen, die in derselben Zahl übereinanderliegen, ohne dass die PKS sie trennen könnte.

Was das Dunkelfeld zeigt

Eine bundesweite Studie, die Migrationshintergrund und Gruppenvergewaltigung als eigenständiges Delikt zusammenführt, existiert nicht. Am nächsten kommt der Niedersachsensurvey des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), eine Dunkelfeldbefragung von über 9.000 Neuntklässlern. Er bildet allerdings Gewaltdelikte insgesamt ab, nicht Sexualdelikte gesondert.

Sein Befund ist doppelt – und beide Hälften gehören zusammen. Bereits im Dunkelfeld, also in der anonymen Selbstauskunft und damit vor jeder Anzeige, treten Jugendliche mit Migrationsgeschichte häufiger als Gewalttäter in Erscheinung als Gleichaltrige ohne. Diese erhöhte Beteiligung ist real und lässt sich nicht als bloßer Statistik-Effekt wegdeuten. Zugleich werden dieselben Jugendlichen bei gleichem Verhalten deutlich häufiger angezeigt. In der amtlichen Statistik überlagern sich beide Effekte, ohne dass die PKS sie trennen könnte.

„Es ist daher möglich, dass ausländische Tatverdächtige sich in der PKS deswegen besonders häufig finden, weil sie beispielsweise wesentlich wahrscheinlicher angezeigt werden.“

Bundeskriminalamt, Forschungsbericht „Gemeinschaftlich begangene Vergewaltigungen“, 2019

Dieser Vorbehalt erklärt einen Teil der hohen Quote – er entlastet aber keinen einzigen Täter. Anzeigeverhalten, Einbürgerungsselektion und Dunkelfeld markieren, was die Zahl belegen kann und was nicht; an der Tat selbst ändern sie nichts. Wer sich an einer Vergewaltigung beteiligt, bleibt dafür voll verantwortlich – unabhängig von Herkunft, Pass und davon, wie sauber die Statistik ihn erfasst. Statistische Vorsicht ist kein Freispruch.

Dimension im Vergleich: Rotherham und die deutschen Zahlen

Ein Vergleich mit dem britischen Fall liegt nahe, verlangt aber zunächst eine Warnung vor der eigenen Verlockung. Rotherham und die deutsche PKS-Kategorie „Gruppenvergewaltigung“ messen nicht dasselbe.

Der Jay-Report zählte für Rotherham 1.400 betroffene Kinder über 16 Jahre (1997-2013) in einer Stadt mit 257.000 Einwohnern – organisierte, wiederholte Ausbeutung derselben Opfer über Monate und Jahre durch ein Netzwerk. Die deutsche PKS-Kategorie erfasst dagegen Einzeltaten: eine Vergewaltigung, an der mehrere Täter gleichzeitig beteiligt waren, ohne Bezug zu einem fortlaufenden Ausbeutungssystem.

Rechnet man beide Größen dennoch in eine gemeinsame Einheit um, um die Größenordnung sichtbar zu machen, ergibt sich für Rotherham eine Rate von rund 34 Betroffenen pro 100.000 Einwohner und Jahr. Für Deutschland liegt die PKS-Fallzahl bei etwa 0,9 pro 100.000 Einwohner und Jahr (751 Fälle auf rund 84 Millionen Einwohner). Der Abstand ist groß – er sagt aber vor allem etwas über die Art des Vergleichs, nicht zwingend über die tatsächliche Verbreitung des Phänomens.

Drei Gründe tragen diesen Abstand. Rotherham ist eine auffällige lokale Häufung, kein landesweiter Durchschnitt: Die britische Gesamtrate über alle Regionen liegt darunter. Das ist trotzdem bedenklich – denn es weist auf strukturelles Versagen der Sicherheitsbehörden hin. Die Fallkategorien unterscheiden sich im Kern: organisierte Langzeit-Ausbeutung derselben Opfer gegen singuläre Tatgelegenheiten mit wechselnden Beteiligten. Und Baroness Louise Casey hielt in ihrem nationalen Prüfbericht 2025 ausdrücklich fest, dass die britische Datenlage selbst keine landesweite Aussage zur Größenordnung zulasse – dieselbe Unschärfe, die auch die deutsche PKS bei der Frage nach Migrationshintergrund kennzeichnet, nur an einer anderen Stelle der Statistik.

Was sich vergleichen lässt, ist nicht die Zahl, sondern das Muster dahinter: in beiden Ländern eine Behördenpraxis, die Ethnizitäts- bzw. Migrationsdaten über Jahre nur unvollständig erhoben hat, und in beiden Ländern ein öffentlicher Streit darüber, ob diese Lücke Zufall oder Vorsicht war.

Warum der Feminismus schweigt

Bei diesen Zahlen fällt ein Schweigen auf. Dieselben Stimmen, die bei jedem sexistischen Werbeplakat und jeder #MeToo-Enthüllung lautstark Alarm schlagen, werden auffällig leise, sobald die Tatverdächtigen mehrheitlich nichtdeutsche Staatsangehörige sind. Zwei Gruppenvergewaltigungen am Tag – eine Zahl, die jede feministische Kampagne tragen könnte – lösen keinen vergleichbaren Aufschrei aus.

Das hat einen Grund, und er ist kein Zufall. Spätestens seit der Kölner Silvesternacht 2015/16 steht ein Teil der feministischen Öffentlichkeit vor einem Dilemma: Wer die Herkunft der Täter benennt, fürchtet, der politischen Rechten Munition zu liefern und selbst in die rassistische Ecke gestellt zu werden. Im Zweifel fällt die Entscheidung dann eher fürs Schweigen als für das Risiko, instrumentalisiert zu werden. Das intersektionale Denken verstärkt den Effekt: Trifft das Opfer – eine Frau – auf einen Täter, der selbst einer marginalisierten Gruppe zugerechnet wird, verheddert sich die Solidarität in ihren eigenen konkurrierenden Kategorien.

Der Preis dieses Schweigens ist hoch – und er wird nicht von denen bezahlt, die es aus Rücksicht wählen, sondern von den Frauen, die real zu Opfern werden. Ein Feminismus, der ausgerechnet bei der Herkunft der Täter den Ton senkt, lässt genau die Frauen im Stich, die er zu schützen vorgibt.

Was bleibt

Die Datenlücke selbst ist kein Zufall. Sie ist eine Entscheidung, getroffen von einer Verwaltung, die seit Jahrzehnten weiß, dass die Kategorie Staatsangehörigkeit zur Beschreibung eines Migrationsphänomens ungeeignet ist, und trotzdem an ihr festhält. Wechselt die Innenministerin, bleibt die Erfassungssystematik. Wer verlässliche Zahlen zu Migrationshintergrund und Gewaltkriminalität will, bekommt heute nur Näherungswerte – und muss sich fragen, wem eine Statistik dient, die genau an der Stelle unscharf bleibt, an der es politisch am meisten wehtäte, scharf zu sein.

Die Fakten auf einen Blick

Gruppenvergewaltigung 2025: 751 Fälle


Anteil nichtdeutsche Tatverdächtige: 53%


Häufigste Staatsangehörigkeiten: Deutschland (509), Syrien (110), Afghanistan (64)


BKA-Forschungsbericht: 2019, Datenbasis bis 2017


KFN-Niedersachsensurvey: 2024, 9.202 Befragte


Rate Deutschland: ca. 0,9 Fälle/100.000 Einwohner/Jahr


Rate Rotherham: ca. 34 Betroffene/100.000 Einwohner/Jahr (1997-2013)


Rotherham gesamt: 1.400 Betroffene, 257.000 Einwohner

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