Veröffentlicht im August 2026

Viele Festnahmen im Vereinigten Königreich

Ist das Mutterland der modernen Demokratie seinen Werten noch verpflichtet?

Am 20. Juni 2025 drangen Aktivisten der Gruppe Palestine Action auf den Luftwaffenstützpunkt RAF Brize Norton ein und besprühten die Triebwerke zweier Tankflugzeuge mit Farbe. Zwei Wochen später, am 2. Juli 2025, stimmte das Unterhaus mit 385 zu 26 Stimmen dafür, Palestine Action nach Section 3 des Terrorism Act 2000 zu verbieten. Seit dem 5. Juli 2025 ist das Verbot in Kraft.

Ein Detail des Verfahrens verdient Beachtung: Palestine Action wurde den Abgeordneten nicht einzeln zur Abstimmung vorgelegt, sondern im selben Verordnungspaket mit zwei rechtsextremen Gruppierungen — dem akzelerationistischen Maniacs Murder Cult und der russisch-ultranationalistischen Russian Imperial Movement. Wer gegen das Verbot von Palestine Action stimmen wollte, musste auch gegen das Verbot der beiden anderen stimmen. Rechtsverordnungen dieser Art sind nicht teilbar und nicht änderbar. Das ist parlamentarisch zulässig. Es ist auch eine Methode, eine Abstimmung zu gewinnen, ohne sie führen zu müssen.

Die Folge ergibt sich aus Section 13 des Terrorism Act 2000. Wer Kleidung trägt oder einen Gegenstand zeigt, der Unterstützung für eine verbotene Organisation vermuten lässt, macht sich strafbar. Bis zu sechs Monate Haft. Das Hochhalten eines Schildes genügt.

Die Kampagne „Defend Our Juries“ reagierte, indem sie Menschen mit einem Pappschild auf öffentliche Plätze schickte. Aufschrift: „I oppose genocide. I support Palestine Action.“

Nun die Zahlen — und diesmal sind sie amtlich.

Das britische Innenministerium führt seit dem 11. September 2001 Quartalsstatistiken über die Anwendung der Terrorismusgesetze. Zwischen diesem Datum und dem Verbot im Juli 2025 — in knapp vierundzwanzig Jahren also, die den gesamten sogenannten Krieg gegen den Terror umfassen — wurden nach Section 13 insgesamt 34 Personen angeklagt.

Im Jahr 2025 allein waren es 237.

Die Metropolitan Police hat auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz die dazugehörigen Festnahmezahlen offengelegt: Im gesamten Jahr 2024 nahm sie 13 Menschen nach Section 13 fest. Zwischen Januar und dem 22. November 2025 waren es 2.146.

Allein am 6. September 2025 waren es an einem einzigen Tag auf dem Parliament Square 857 — Amnesty International hat die Zahl unabhängig dokumentiert. Am 4. Oktober 2025 rund 500 auf dem Trafalgar Square. Im April 2026 noch einmal über 520.

Die Festgenommenen waren zwischen 18 und 87 Jahre alt. Ein auffälliger Teil von ihnen waren Rentnerinnen, Geistliche, Menschen, die nie zuvor mit der Polizei zu tun hatten.

Man muss Palestine Action nicht sympathisch finden, um zu sehen, was hier geschehen ist. Ein Instrument, das für die Bekämpfung bewaffneter Netzwerke geschaffen wurde, wurde auf eine Protestbewegung angewandt — und hat binnen eines Jahres siebenmal so viele Anklagen wegen Unterstützungsbekundung erzeugt wie knapp vierundzwanzig Jahre Terrorismusbekämpfung zusammen.

Der Rechtsweg dazu hat sich dreimal gedreht. Am 13. Februar 2026 erklärte der High Court das Verbot für rechtswidrig: unverhältnismäßiger Eingriff in die Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Verbot blieb trotzdem in Kraft. Im Juni 2026 hob der Court of Appeal die Entscheidung auf und erklärte das Verbot für rechtmäßig, unter Verweis auf die Einschätzungsprärogative der Innenministerin in Sicherheitsfragen. Am 30. Juli 2026 ließ der Supreme Court die Revision zu. Verhandelt wird am 4. und 5. November 2026.

In der Zwischenzeit gilt das Verbot. Es galt auch in den vier Monaten, in denen es formal für rechtswidrig erklärt war.

Bemerkenswert ist, wer dazu Bedenken angemeldet hat. Nicht nur Amnesty und Liberty. Sondern Jonathan Hall KC, der von der Regierung selbst bestellte unabhängige Prüfer der Terrorismusgesetzgebung. In seinem Bericht vom 29. April 2026 warnt er vor der niedrigen Schwelle von Section 13 und schreibt einen Satz, den man sich merken sollte: Es müsse rechtmäßig sein, öffentlich Widerspruch gegen die Entscheidung der Innenministerin zu äußern.

Das ist kein Aktivist. Das ist der Terrorismusbeauftragte der britischen Regierung.

Die Bestrafung ist die Festnahme, nicht die richterliche Verurteilung

Wer nach Verurteilungen sucht, findet in Großbritannien wenig. Wer nach Verfahren sucht, findet das eigentliche Problem.

Die niedrige Verurteilungsquote wird immer wieder als Entwarnung vorgebracht. Sie ist das Gegenteil. Sie zeigt, dass in großem Umfang festgenommen wird, wo es nicht hätte festgenommen werden dürfen. Die eigentliche Strafe ist nicht das Urteil. Die eigentliche Strafe ist die Festnahme selbst.

Eine Festnahme zu Hause oder auf der Straße, Handschellen, die Beschlagnahme von Telefon und Computer, Stunden im Gewahrsam — sechs, acht, elf Stunden oder länger —, die Ungewissheit, ob daraus eine Anklage wird, die monatelange Unsicherheit: Das hinterlässt Spuren. Es ist eine Einschüchterung, die wirkt, auch wenn am Ende keine Verurteilung steht. Genau das ist der Punkt, den die Statistik der Verurteilungen systematisch ausblendet.

Julian Foulkes, pensionierter Special Constable in Kent, schrieb im Oktober 2023 eine Antwort auf einen Beitrag zu Nahost. Wenige Tage später standen sechs Beamte vor seiner Tür. Handschellen, Beschlagnahme der Geräte, Hausdurchsuchung. Die Bodycam-Aufnahmen, die später öffentlich wurden, zeigen Polizisten, die durch seine Bücherregale gehen und den Inhalt kommentieren — „very Brexity things“. Foulkes akzeptierte eine Verwarnung. Im Mai 2025 löschte Kent Police die Verwarnung; der Chief Constable entschuldigte sich persönlich am Telefon. Es floss eine Entschädigung.

Maxie Allen und Rosalind Levine aus Borehamwood kritisierten in einer Eltern-WhatsApp-Gruppe das Auswahlverfahren für die Leitung der Grundschule ihrer Tochter. Am 29. Januar 2025 erschienen sechs Beamte der Hertfordshire Constabulary. Elf Stunden Gewahrsam. Das Verfahren wurde mangels Beweisen eingestellt. Im November 2025 räumte die Polizei ein, die Festnahme sei rechtswidrig gewesen, und zahlte 20.000 Pfund. Der zuständige Police and Crime Commissioner erklärte, der Vorgang „hätte gar nicht erst eine Polizeisache werden dürfen“.

Graham Linehan, der Autor von Father Ted, wurde am 1. September 2025 bei der Ankunft in Heathrow von fünf bewaffneten Beamten festgenommen. Anlass waren drei Beiträge auf X. Er musste anschließend wegen einer Blutdruckkrise in eine Klinik. Im Oktober 2025 stellte die Met das Verfahren ein, im Mai 2026 entschuldigte sie sich vorbehaltlos, am 9. Juli 2026 wurde ein Vergleich über 25.000 Pfund bekannt. Vier Beamte durchliefen ein Verfahren namens „learning through reflection“. Es ist ausdrücklich kein Disziplinarverfahren.

Allison Pearson, Kolumnistin des Telegraph, öffnete am Remembrance Sunday 2024 die Tür und fand Beamte der Essex Police vor, die einen Vernehmungstermin wegen eines ein Jahr alten Beitrags vereinbaren wollten. Das Verfahren wurde siebzehn Tage später eingestellt. Am 30. Juli 2026 erkannte der Essex Police, Fire and Crime Commissioner persönliche Haftung an, entschuldigte sich öffentlich und zahlte eine fünfstellige Summe.

Vier Fälle, vier Einstellungen, vier Entschuldigungen, vier Zahlungen. Kein einziger dieser Menschen wurde je verurteilt. In der Statistik erscheinen sie als das, was sie sind: unbegründete Verfahren. Für die Betroffenen war die Strafe dennoch real: die Festnahme, der Gewahrsam, die beschlagnahmten Geräte, die öffentliche Bloßstellung, die Monate der Ungewissheit.

Und genau das ist die Logik, die sich durchzieht. Die Verurteilungsquote von zweieinhalb Prozent ist keine Entwarnung. Sie ist der Beleg dafür, dass das System weit über das Ziel hinausschießt — und dass der eigentliche Schaden bereits bei der Festnahme entsteht.

Auch nach den Reformen geht die Einschüchterung weiter

Am 31. März 2026 schaffte Innenministerin Shabana Mahmood die Non-Crime Hate Incidents ab — jene Kategorie, unter der die Polizei jahrelang straflose Äußerungen erfasste, allein aufgrund der Wahrnehmung eines Beschwerdeführers, eingetragen gegen den Namen des Beschuldigten und potenziell sichtbar im erweiterten Führungszeugnis. Vorausgegangen war ein Prüfbericht von College of Policing und Polizeiführungsrat; die Regierung erklärte, die uneinheitliche Praxis habe dazu geführt, dass die Erfassung „no longer fit for purpose“ sei. Mahmoods Satz zur Reform: Die Polizei werde künftig „keine vollkommen legalen Tweets mehr überwachen“.

Zwei Monate zuvor, im Februar 2026, rief die Metropolitan Police einen Journalisten an.

Jack Grove, Redakteur bei Times Higher Education, recherchierte seit September 2025 zu Plagiatsvorwürfen gegen Jason Arday, den jüngsten schwarzen Professor in der Geschichte der Universität Cambridge. Ardays Anwaltskanzlei hatte die journalistischen Anfragen bereits als „harassment“ bezeichnet. Die Polizei forderte Grove nun auf, Arday nicht mehr zu kontaktieren — obwohl Grove seit Monaten keinen Kontakt gesucht hatte.

Grove stellte die Recherche ein. Eine Verteidigung, schrieb er später, wäre ruinös teuer gewesen.

Im August 2026 trat Arday von seiner Professur zurück. Die Vorwürfe wurden öffentlich. Der Commissioner der Metropolitan Police, Sir Mark Rowley, räumte ein, seine Beamten hätten „den Ball fallen lassen“.

Hier wurde niemand festgenommen, niemand angeklagt, niemand verurteilt. Es gibt keinen Eintrag in irgendeiner Statistik. Es gibt nur eine Recherche, die nicht erschien, obwohl sie stimmte. Das ist die reine Form dessen, was Juristen chilling effect nennen — und sie ereignete sich nach allen Reformversprechen.

Wie weit das trägt, hat die britische Regierung selbst erhoben. Eine Studie des Kulturministeriums, veröffentlicht am 24. Juli 2026, befragte 531 Journalistinnen und Journalisten. 72 Prozent hatten Belästigung, Drohungen oder juristische Einschüchterung erlebt. Zwei Drittel gaben an, Sicherheitssorgen seien inzwischen „normalisiert und als Teil des Jobs“ akzeptiert.

48 Prozent gaben an, dies beeinflusse, worüber sie berichten.

Fast die Hälfte. Erhoben von der Regierung, deren Behörden das Problem mitverursachen.

30 Festnahmen pro Tag, nicht nur wegen Meinungsäußerungen

Seit anderthalb Jahren kursiert die Zahl von dreißig Festnahmen am Tag wegen Beiträgen im Internet. Sie stammt aus einer Times-Recherche von 2025 und ist keine amtliche Statistik. Das Innenministerium führt dazu keine Daten.

Die zugrunde liegenden Vorschriften erfassen den gesamten elektronischen Nachrichtenverkehr – SMS, E-Mails, Messenger und Anrufe. Ein erheblicher Teil betrifft Stalking, häusliche Gewalt und Drohungen, nicht politische Äußerungen. Die Verurteilungsquote liegt bei etwa zweieinhalb Prozent. Für 2024 ist die Zahl zudem bereits deutlich gesunken.

Wer diese Zahl als Beleg für politische Verfolgung anführt, vermischt unterschiedliche Sachverhalte und lenkt vom eigentlichen Problem ab.

Großbritannien im internationalen Vergleich

An dieser Stelle ist der Text eigentlich zu Ende, und genau deshalb sollte er nicht enden. Denn die Geschichte hat eine zweite Hälfte, und wer sie unterschlägt, macht sich angreifbar.

Großbritannien ist in der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen nicht gefallen. Es ist gestiegen — von Platz 26 im Jahr 2023 auf Platz 18 im Jahr 2026. Damit liegt es vor Frankreich (Platz 25) und 46 Plätze vor den Vereinigten Staaten (Platz 64). Bei Freedom House steht das Vereinigte Königreich bei 92 von 100 Punkten und damit auf „frei“; die Medienfreiheit erhält durchgehend die volle Punktzahl.

Beim Index „Freedom on the Net“ verlor Großbritannien 2025 zwei Punkte. Deutschland verlor drei. Freedom House nennt ausdrücklich Georgien, Deutschland und die USA als die Länder mit den größten Rückgängen innerhalb der Gruppe der freien Staaten. Großbritannien steht nicht auf dieser Liste. Es liegt mit 76 Punkten über Deutschland (74) und über den Vereinigten Staaten (73).

Auch der Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums vom August 2025, der Großbritannien „schwerwiegende Beschränkungen der Meinungsfreiheit“ bescheinigt, hält der Prüfung nicht stand. Eine Recherche von NPR zeigte, dass die Länderkapitel massiv gekürzt wurden und ausgerechnet die Kategorie „Meinungsfreiheit der einfachen Bürger“ für alle Länder gestrichen wurde — während sie im britischen Kapitel ausführlich ausgeführt blieb. Das ist kein Ländervergleich. Das ist ein Kampagnendokument.

Die härteste Kritik kommt ohnehin nicht aus Washington, sondern von Liberty, Big Brother Watch, Index on Censorship, Open Rights Group und ARTICLE 19. Diese Organisationen bestreiten nicht, dass Großbritannien ein freies Land ist. Sie bestreiten, dass es frei genug bleibt, wenn man so weitermacht.

Die britischen Gerichte funktionieren. Sie haben in den vergangenen zwei Jahren die Erfassungspraxis der Polizei für rechtswidrig erklärt, Durchsuchungsbeschlüsse verworfen, Rechtsverordnungen kassiert und den Freispruch eines Mannes bestätigt, der vor der türkischen Botschaft einen Koran verbrannt hatte. In der Begründung griff der High Court auf einen Satz aus dem Jahr 2011 zurück: „legitimate protest can be offensive at least to some – and on occasions must be, if it is to have impact.“

Was Großbritannien zeigt, ist also nicht der Zusammenbruch einer Demokratie. Es ist etwas Unauffälligeres und deshalb Lehrreicheres: ein System, in dem Exekutive und Polizei permanent über die Stränge schlagen und in dem Gerichte, Presse und Beschwerdeinstanzen das zuverlässig korrigieren — Jahre später, für die Betroffenen zu spät, mit Entschädigungen im niedrigen fünfstelligen Bereich und ohne dass ein einziger Beamter je disziplinarisch belangt worden wäre.

Die Korrektur kommt, aber sie kommt zu spät. Die Festnahme, der Gewahrsam und die Monate der Ungewissheit bleiben. Genau dort entsteht der eigentliche Schaden.

Was daraus folgt

Die deutsche Debatte über britische Meinungsfreiheit ist zu einem Stellvertreterkrieg geworden. Die eine Seite zitiert eine Zahl, die nicht amtlich, nicht aktuell und nicht das ist, wofür sie ausgegeben wird. Die andere Seite antwortet mit Indexplätzen und hält damit die Fälle für erledigt, in denen Hunderte Menschen wegen eines Pappschilds festgenommen werden oder sechs Beamte wegen einer WhatsApp-Nachricht an eine Schule anrücken.

Beide haben Zahlen. Keine der beiden Seiten hat die Sache.

Die Sache ist nicht die Verurteilungsquote. Die Sache ist die Festnahme. Sie ist das Instrument, das wirkt — unabhängig davon, ob am Ende eine Verurteilung steht oder eine Entschuldigung. Eine Festnahme zu Hause oder in der Öffentlichkeit, Stunden im Gewahrsam, die Beschlagnahme der Geräte und die öffentliche Bloßstellung hinterlassen Spuren. Das ist Einschüchterung, auch wenn sie später als Fehler eingestuft wird.

Das Vereinigte Königreich hat keine geschriebene Verfassung und folglich kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit, das den einfachen Gesetzen vorginge. Seit dem Human Rights Act 1998 gilt Artikel 10 der Menschenrechtskonvention im innerstaatlichen Recht — aber ein britisches Gericht kann ein Parlamentsgesetz nicht verwerfen. Es kann lediglich dessen Unvereinbarkeit feststellen. Das Parlament darf die Feststellung ignorieren.

Wie das praktisch aussieht, zeigt der Fall Wikimedia. Im August 2025 wehrte sich die Stiftung hinter Wikipedia gegen die Einstufungsregeln des Online Safety Act — und verlor in allen vier Punkten. Angreifbar war ohnehin nur die Rechtsverordnung, nicht das Gesetz selbst.

Und weil die Verfassungslage so ist, fordern die Konservativen seit Oktober 2025 den Austritt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Aufhebung des Human Rights Act — als Befreiungsschlag für die freie Rede. In dem 185 Seiten starken Gutachten, auf das sie sich stützen, wird unter anderem in den Artikeln 9, 10 und 11 der Konvention ein Hindernis gesehen: weil sie pauschale Verbote störender Proteste ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung verhindern.

Man kann diesen Widerspruch nicht auflösen. Man kann ihn nur benennen: Im Mutterland der Demokratie wird der Ausstieg aus dem Menschenrechtsschutz mit dem Argument der Freiheit begründet — und in der juristischen Begründungsschrift dazu steht, dass man ihn unter anderem deshalb loswerden will, weil er die Freiheit schützt.

Wer ein Grundgesetz hat, dessen Artikel 5 ein Verfassungsgericht gegen den Gesetzgeber durchsetzen kann, sollte den britischen Fall nicht als Warnung vor der Ferne lesen, sondern als Erinnerung daran, was genau er besitzt. Und dann bei Freedom House nachschlagen, wer 2025 mehr Punkte verloren hat.

Zum Schluss eine Anmerkung, die in der Debatte oft untergeht: Es gibt erstaunliche Parallelen zwischen dem Vorgehen der Sicherheitskräfte und der Justiz in Großbritannien und in Deutschland. Weil die Gesetze zur Meinungsäußerung selbst relativ weit reichen, greift man auf andere Vorschriften zurück. In der Europäischen Union ist das zentrale Instrument dafür das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act). Auch hier gilt: Selbst wenn es am Ende keine Verurteilung gibt, reicht der Umstand aus, dass jemand Gegenstand polizeilicher Ermittlungen wird und gegebenenfalls eine Hausdurchsuchung erlebt. Die Einschüchterung wirkt bereits durch das Verfahren selbst.

Hinweise zur Quellenlage

Der Text ist einem gesonderten Faktencheck unterzogen worden. Die Zahlen zu Section 13 stammen aus den Quartalsstatistiken des Innenministeriums zur Anwendung der Terrorismusgesetze und aus einer Auskunft der Metropolitan Police nach dem Informationsfreiheitsgesetz; die Zahl 857 für den 6. September 2025 ist von Amnesty International unabhängig dokumentiert. Die kursierende Gesamtangabe von rund 3.500 Festnahmen stammt dagegen von der Kampagne „Defend Our Juries“ und wird hier bewusst nicht verwendet — die amtlichen Zahlen sind aussagekräftig genug.

Die Verurteilungszahlen zu den Kommunikationsdelikten (1.119, 1.995, 137) sind ausdrücklich als Auswertung der Times gekennzeichnet, weil sie sich in den Statistiken des Justizministeriums nicht in dieser Aufschlüsselung finden. Der Entschädigungsbetrag im Fall Foulkes ist nur über eine Sekundärquelle belegt und daher nicht beziffert. Die Aussage zum Wolfson-Gutachten stützt sich auf die Auswertung des UK Human Rights Blog; das Gutachten selbst trägt einen Vertraulichkeitsvermerk und ist nur teilweise öffentlich einsehbar.

Der Satz zum legitimen Protest im Coskun-Verfahren stammt ursprünglich aus Abdul v DPP (2011) und wird im Urteil DPP v Coskun [2026] EWHC 427 (Admin) zustimmend zitiert.

Nicht verwendet wurden die im Netz kursierenden automatisiert erzeugten „Faktenchecks“ zu diesem Thema. Weder Full Fact noch BBC Verify haben zur Zahl von 12.000 Festnahmen eine eigene Bewertung veröffentlicht; entsprechende Zuschreibungen sind falsch.