KI-generierte Illustration: Collage unter der Schlagzeile „Deep State: Trump räumt auf – Berlin schützt seinen“, links der Supreme Court in Washington, rechts das Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn mit Strommasten; davor Donald Trump, Klaus Müller, Robert Habeck und Katherina Reiche, jeweils mit Namensschild.
Trump, Müller, Habeck, Reiche – Tiefer Staat und Bundesnetzagentur

Trump darf seit dem 29. Juni 2026 die Chefs unabhängiger Behörden entlassen; Klaus Müller (Grüne), seit März 2022 Präsident der Bundesnetzagentur und von Robert Habeck ausgesucht, ist seit der EnWG-Novelle vom 10. November 2023 nur noch „aus wichtigem Grund“ absetzbar – Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) kann ihn nicht anweisen. Seine Amtszeit läuft bis Februar 2027.

Bild: KI-generierte Illustration (Loreley-Blog), keine Originalaufnahme. Collage aus Einzelporträts, kein gemeinsames Treffen.

Veröffentlicht im Oktober 2026

Trump knackt das Schloss des Tiefen Staates. Die Ampel-Koalition sorgte 2023 erst dafür, dass dieser per Gesetz geschützt ist

Lesezeit: 9 Minuten

Der Supreme Court gibt dem Präsidenten die Behördenchefs zurück. In Bonn setzt ein grüner Ex-Minister die Netzentgelte fest, den keine gewählte Regierung mehr absetzen kann.

Am Montag, dem 19. Oktober 2026, lehnte der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) ohne Begründung die Beschwerde von Gwynne Wilcox ab, dem von Donald Trump im Januar 2025 entlassenen Mitglied des National Labor Relations Board (NLRB, Bundesbehörde für Arbeitsbeziehungen). Damit steht das Urteil des Berufungsgerichts für den District of Columbia vom Dezember 2025: Der Kongress kann dem Präsidenten die Entlassung nicht verbieten. Es ist der jüngste Schritt einer Reihe, die am 29. Juni 2026 ihren Höhepunkt hatte. An diesem Tag hob der Supreme Court mit sechs gegen drei Stimmen in der Sache Trump v. Slaughter ein Urteil aus dem Jahr 1935 auf, Humphrey’s Executor v. United States. Seit 91 Jahren hatte es dem Kongress erlaubt, die Leiter sogenannter unabhängiger Behörden vor politisch begründeter Entlassung zu schützen: Sie durften nur „for cause“ gehen, also bei Pflichtverletzung, Untätigkeit oder Amtsmissbrauch. Chief Justice John Roberts schrieb für die Mehrheit, wer Exekutivgewalt ausübe, sei dem Präsidenten unterstellt und von ihm abberufbar. Am 22. September 2026 bestätigte das Berufungsgericht des vierten Bezirks auf dieser Grundlage die Entlassung von drei Kommissaren der Consumer Product Safety Commission (CPSC, Behörde für Produktsicherheit), die Trump im Mai 2025 entlassen hatte.

Auf X kursiert dazu ein Beitrag, der die Entscheidung so liest: „Die Große Rückeroberung hat begonnen.“ Der Verfasser nennt die seit 1935 geschützten Kommissionen „die Burgen des Deep State innerhalb der Regierung“ und zieht die Bilanz: „Der ungewählte Staat überragt den gewählten nicht länger.“ Das ist Meinung, und sie ist in der Sache nachvollziehbar – auch wenn der Beitrag die Details durcheinanderbringt: Er beschreibt den Eilbeschluss vom Juli 2025, hält ihn für das Grundsatzurteil, nennt eine Zahl von „fast 700 Positionen“, die sich in keiner Quelle findet, und zählt Behörden wie die Lebensmittelaufsicht FDA dazu, deren Chefs der Präsident schon immer entlassen konnte. Betroffen sind rund zwei Dutzend Kommissionen mit mehrköpfiger Leitung: Handelskommission, Börsenaufsicht, Arbeitsbehörde, Energieregulierer, Produktsicherheit. Die Notenbank Federal Reserve hat das Gericht am selben Tag ausdrücklich ausgenommen.

Der Grundsatz, den der Supreme Court jetzt für die USA festschreibt, gilt in Deutschland seit 1959. Und Berlin ist dabei, ihn Stück für Stück aufzugeben.

Seit 1959 darf der Minister durchgreifen – bis Luxemburg Ausnahmen verlangt

Das Bundesverfassungsgericht hat 1959 entschieden, dass es Aufgaben der Regierung gibt, „die wegen ihrer politischen Tragweite nicht generell der Regierungsverantwortung entzogen“ werden dürfen. Weisungsfreie Behörden, in der Juristensprache „ministerialfreie Räume“, sind nur dort zulässig, wo die Aufgabe keine parlamentarische Kontrolle erfordert. Der Grund ist die Legitimationskette: Das Volk wählt den Bundestag, der Bundestag den Kanzler, der Kanzler ernennt die Minister, der Minister weist seine Behörden an. Wer in dieser Kette ein Glied herausnimmt, trennt die Behörde vom Wähler. Dazu kommt § 54 des Bundesbeamtengesetzes: Staatssekretäre und Ministerialdirektoren sind politische Beamte, die jede Regierung jederzeit in den einstweiligen Ruhestand schicken kann. Was Trump sich 2026 erstritten hat, hatte Konrad Adenauer von Anfang an.

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Die Ausnahmen kommen fast alle aus Luxemburg, vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). 2010 verurteilte er Deutschland, weil der Datenschutzbeauftragte dem Innenministerium unterstand; seit 2016 ist er eine eigene oberste Bundesbehörde, nur noch Parlament und Gerichten unterworfen. 2019 sprach der EuGH den deutschen Staatsanwaltschaften das Recht ab, Europäische Haftbefehle auszustellen, weil die Justizminister ihnen Weisungen erteilen dürfen. Und am 2. September 2021 entschied er in der Sache C-718/18, dass der Bundesnetzagentur die nach EU-Recht nötige Unabhängigkeit fehle: Die Bundesregierung legte per Rechtsverordnung fest, nach welcher Methode die Netzentgelte berechnet werden, und das verstoße gegen die Strom- und Gasrichtlinien der EU.

Der Bundestag beschloss die Weisungsfreiheit am 10. November 2023 gegen die Union

Die Ampel setzte das Urteil um. Am 10. November 2023 nahm der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben an, mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP gegen CDU/CSU und AfD. Die Union begründete ihr Nein in einem Entschließungsantrag: Der Entwurf „schießt zugleich hinsichtlich der Unabhängigkeit der für diese Fragen zentralen Bundesnetzagentur über die Vorgaben des EuGH hinaus“. Die politischen Spielräume, die das Urteil gelassen habe, seien ungenutzt geblieben. Seit dem 29. Dezember 2023 ist die Verordnungsermächtigung des Wirtschaftsministeriums gestrichen. Netzentgelte, Netzzugang und die Anreizregulierung, also die Vorgabe, wie viel die Netzbetreiber verdienen dürfen, legt seither eine weisungsfreie Beschlusskammer der Bundesnetzagentur fest. Der Bundesgerichtshof hat im September 2025 bestätigt, dass nicht einmal der Beirat der Behörde, in dem Bundestag und Bundesrat mit je 16 Mitgliedern sitzen, auf diese Entscheidungen einwirken darf.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben im Juni 2026 untersucht, welche Kontrollinstrumente dem Parlament gegenüber der Behörde überhaupt noch bleiben. Das Ergebnis passt auf einen Satz: Berichtspflichten ja, Weisungen nein.

Ein grüner Ex-Minister setzt die Netzentgelte fest, bis Februar 2027

Präsident der Bundesnetzagentur ist seit dem 1. März 2022 Klaus Müller. Er war von 1998 bis 2000 Bundestagsabgeordneter der Grünen, von 2000 bis 2005 Umweltminister in Schleswig-Holstein, danach Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Kabinett benannte ihn am 23. Februar 2022 auf Vorschlag des Beirats, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannte ihn am 28. Februar. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begründete die Wahl öffentlich damit, die Bundesnetzagentur sei eine ganz wichtige Regulierungsbehörde für die Umsetzung der Energiewende, beim Netzausbau wie bei der Netzregulierung.

Die Reihenfolge ist der Kern der Sache. Das EuGH-Urteil kam im September 2021. Müller trat sein Amt im März 2022 an, als die Behörde noch unter der Verordnungskompetenz seines Ministers stand. Das Gesetz, das die Behörde von jeder Regierung abkoppelt, beschloss die Ampel im November 2023, zwanzig Monate nach seiner Ernennung. Müllers Amtszeit beträgt fünf Jahre, sie endet im Februar 2027 und kann einmal verlängert werden. Eine vorzeitige Entlassung ist nach § 4 des Bundesnetzagentur-Gesetzes nur „aus wichtigem Grund“ möglich, auf Antrag des Wirtschaftsministeriums nach Anhörung des Beirats durch Kabinettsbeschluss. Politische Differenzen sind kein wichtiger Grund. Katherina Reiche (CDU), seit Mai 2025 Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, hat damit gegenüber der Behörde, die 25 Prozent des Strompreises festsetzt, die Stellung, die der Supreme Court dem amerikanischen Präsidenten im Juni abgenommen hat: Sie darf zuschauen.

Ich halte das für einen Skandal. Die Union hat 2023 im Bundestag gegen genau diese Konstruktion gestimmt und sie als über das EuGH-Urteil hinausgehend bezeichnet. Jetzt regiert sie und trägt die Folgen: Die Behörde, die über die Netzkosten entscheidet, wird bis 2027 von einem grünen Ex-Minister geführt, den Habeck ausgesucht hat und den keine gewählte Regierung mehr absetzen kann. Dass die Energiewende in Bonn weiterläuft, als hätte es im Februar 2025 keine Bundestagswahl gegeben, ist die Wirkung dieses Gesetzes.

42 Prozent mehr Netzentgelt seit 2022

Was die Haushalte das kostet, zeigt eine einzige Zahlenreihe der Bundesnetzagentur. 2022 zahlte ein Haushalt im Schnitt 7,57 Cent je Kilowattstunde für die Nutzung des Stromnetzes, ohne Umsatzsteuer. 2025 waren es 10,72 Cent, ein Anstieg um 42 Prozent in drei Jahren. Wie die Stufen dazwischen zustande kamen und welche Entscheidung in Berlin oder welches Ereignis in der Welt hinter jeder Stufe steht, zeigt der Kasten am Rand. Für 2026 drückt ein einmaliger Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds die Entgelte vorübergehend nach unten, bezahlt aus Steuergeld, gültig für ein Jahr.

Die Bundesnetzagentur hat den Krieg in der Ukraine nicht begonnen und den Zuschuss für 2024 nicht gestrichen. Beides hat die Entgelte getrieben. Aber seit Ende 2023 entscheidet sie allein, nach welcher Methode die Netzbetreiber ihre Kosten umlegen, welche Rendite ihnen auf das eingesetzte Kapital zusteht und wie der Ausbau für Wind- und Solarstrom auf die Verbraucher verteilt wird. An diesen drei Stellen entscheidet sich, was der Netzausbau den Haushalt kostet. Entschieden wird das von einem Mann, dessen Partei im Bundestag in der Opposition sitzt.

Im Februar 2027 fallen zwei Entscheidungen zusammen. Der Bundestag muss entscheiden, ob er den Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro für 2027 verlängert; ohne ihn kehren die Netzentgelte auf das Niveau von 2025 zurück. Und das Kabinett muss auf Vorschlag des Beirats entscheiden, wer die Bundesnetzagentur nach Müller führt – oder ob es ihn für weitere fünf Jahre bestätigt.

Was der Haushalt zahlt, was in Berlin und der Welt geschah
Netzentgelt Haushalt, Cent je Kilowattstunde, netto (Bundesnetzagentur)


2020 – 7,10
Corona-Jahr, Vorkrisenniveau.


2021 – 7,31
Gaspreise ziehen ab Herbst an. 2. September: EuGH rügt fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur.


2022 – 7,57
24. Februar: Russland greift die Ukraine an, Gas- und Strompreise explodieren. 1. März: Klaus Müller (Grüne) tritt sein Amt an. 26. September: Nord-Stream-Leitungen gesprengt. Kosten der Netzstabilisierung steigen von 2,8 Milliarden Euro (2022) auf 14,9 Milliarden Euro (Plan 2023).


2023 – 8,84
Bund zahlt Zuschuss und hält das Übertragungsnetzentgelt bei 3,12 Cent; ohne ihn über 10 Cent. 15. April: letzte drei Kernkraftwerke abgeschaltet. 10. November: Bundestag beschließt Weisungsfreiheit der Bundesnetzagentur gegen Union und AfD. 15. November: Bundesverfassungsgericht kippt 60 Milliarden Euro im Klimafonds. 13. Dezember: Ampel streicht den Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro für 2024.


2024 – 10,95
Übertragungsnetzentgelt verdoppelt sich auf 6,43 Cent. Stärkster Anstieg der Netzentgelte seit Beginn der Erhebung: plus 23,4 Prozent.


2025 – 10,72
Übertragungsnetzentgelt 6,65 Cent. Mehrkosten des Windstrom-Ausbaus werden bundesweit umgelegt. Mai: Regierungswechsel, Reiche übernimmt das Ministerium, darf aber nicht mehr anweisen.


2026 – rund 16 Prozent weniger
Bundeszuschuss 6,5 Milliarden Euro aus dem Klimafonds, gültig nur für dieses Jahr. Übertragungsnetzentgelt sinkt um 57 Prozent auf 2,86 Cent. Februar 2027: Müllers Amtszeit endet.