KI-generierte Illustration: Boris Pistorius am Rednerpult im Plenarsaal des Deutschen Bundestages, Bundesadler im Hintergrund, Nachrichtenfoto-Stil.
Boris Pistorius am Rednerpult des Bundestages

Boris Pistorius (SPD) am Rednerpult des Bundestages. Am 5. Juni 2024 sagte er dort in der Regierungsbefragung: „Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein.“ Im selben Jahr muss nach Artikel 39 des Grundgesetzes ein neuer Bundestag gewählt werden, zwischen dem 26. Januar und dem 25. März 2029.Bild: KI-generierte Illustration (Loreley-Blog), keine Originalaufnahme.

Veröffentlicht im Oktober 2026

Pistorius will Deutschland bis 2029 kriegstüchtig. Im selben Jahr muss gewählt werden – außer im Verteidigungsfall

Lesezeit: 11 Minuten

Artikel 115h des Grundgesetzes, die sieben Stimmen, die Union, SPD und Grünen zur Zweidrittelmehrheit fehlen, und ein CDU-Ausschussvorsitzender, der diese Mehrheit für entbehrlich hält

Die Wahl zum 22. Deutschen Bundestag muss zwischen dem 26. Januar und dem 25. März 2029 stattfinden. So steht es bei der Bundeswahlleiterin, abgeleitet aus Artikel 39 des Grundgesetzes: frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des 21. Bundestages am 25. März 2025. Den Wahltag bestimmt der Bundespräsident. Boris Pistorius sagte am 5. Juni 2024 im Bundestag: „Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein.“ Beide Daten stehen im selben Jahr. Im ersten Beitrag zu Prechts DDR-Vergleich habe ich beschrieben, warum ich das für keinen Zufall halte. Hier geht es um die Frage, die dort offen blieb: Was muss geschehen, damit die Wahl 2029 nicht stattfindet, wer müsste dafür stimmen, und wie oft ist das in Deutschland und anderswo schon vorgekommen?

Das Grundgesetz kennt genau einen Fall, in dem eine Bundestagswahl ausfällt. Er steht in Artikel 115h.

Im Verteidigungsfall endet die Wahlperiode erst sechs Monate nach dem Krieg

Artikel 115h Absatz 1 bestimmt: Wahlperioden des Bundestages und der Landtage, die während des Verteidigungsfalles ablaufen, enden sechs Monate nach dessen Ende. Die Amtszeit des Bundespräsidenten endet neun Monate danach. Absatz 3 schließt die Auflösung des Bundestages für die Dauer des Verteidigungsfalles aus. Ein Bundestag, dessen Wahlperiode im Januar 2029 abliefe, bliebe also so lange im Amt, wie der Verteidigungsfall dauert, und ein halbes Jahr darüber hinaus. Die Artikel 115a bis 115l hat der Bundestag am 30. Mai 1968 mit den Notstandsgesetzen in das Grundgesetz eingefügt, mit 384 gegen 100 Stimmen, nach dem Sternmarsch von mehr als 40.000 Menschen auf Bonn. Angewendet wurden sie nie.

Den Verteidigungsfall stellt nach Artikel 115a der Bundestag fest, auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates, mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Voraussetzung: Das Bundesgebiet wird mit Waffengewalt angegriffen, oder ein solcher Angriff droht unmittelbar. Zwei Dinge an dieser Vorschrift sind für 2029 wichtig. Erstens: Ein Angriff auf die deutsche Brigade in Litauen ist kein Angriff auf das Bundesgebiet; der Bündnisfall der Nato und der Verteidigungsfall des Grundgesetzes sind zwei verschiedene Dinge. Zweitens: Ein Angriff muss nicht stattgefunden haben. Es reicht, dass er nach Auffassung von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat unmittelbar droht.

Der Spannungsfall nach Artikel 80a und der Bündnisfall nach Artikel 80a Absatz 3 lassen die Wahl unberührt. Sie setzen die Wehrpflicht und die Sicherstellungsgesetze in Kraft; der Bündnisfall braucht dafür nicht einmal den Bundestag, ein Beschluss des Nordatlantikrats und die Zustimmung der Bundesregierung genügen; der Bundestag kann die Maßnahmen nur nachträglich mit der Mehrheit seiner Mitglieder aufheben lassen. Die Wahl verhindert nur der Verteidigungsfall.

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Union, SPD und Grünen fehlen sieben Stimmen zur Zweidrittelmehrheit

Der 21. Bundestag hat 630 Sitze. Zwei Drittel sind 420. CDU/CSU haben 208, die SPD 120, die Grünen 85: zusammen 413. Die Koalition kann den Verteidigungsfall mit den Grünen allein nicht feststellen. Sie braucht die Linke mit ihren 64 Sitzen oder die AfD mit 152. Moritz von Rochow schrieb dazu am 19. November 2025 im Verfassungsblog, die Mehrheit sei „ohne die Stimmen von AfD oder Linken nicht zu bekommen“, und eine Abhängigkeit von AfD-Stimmen schließe die Brandmauer aus.

Die Vorschrift zählt allerdings abgegebene Stimmen, nicht Sitze. Bleiben AfD und Linke der Abstimmung fern, sind 414 Abgeordnete im Saal, und zwei Drittel davon sind 276. Dann reicht die Koalition allein, die Mehrheit der Mitglieder, 316, ist mit den Grünen erreicht. Die Zweidrittelmehrheit hängt also davon ab, wer an dem Tag im Plenum sitzt.

Dass in der Union über diesen Fall bereits nachgedacht wird, steht auf abgeordnetenwatch.de. Am 13. August 2025 fragte ein Bürger den CDU-Abgeordneten Thomas Röwekamp, seit Mai 2025 Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, wie der Verteidigungsfall festgestellt werde, wenn sich keine Zweidrittelmehrheit finde. Röwekamp antwortete am 7. Oktober 2025: Bei einer Blockade oder Entscheidungsunfähigkeit des Bundestages greife Artikel 115a Absatz 4, dann „gelten die Regelungen des Verteidigungsfalls automatisch“, eine ausdrückliche Zustimmung des Bundestages sei in dem Moment nicht nötig. Absatz 4 sagt etwas anderes: Er gilt, wenn das Bundesgebiet angegriffen wird und die Bundesorgane außerstande sind, die Feststellung zu treffen. Von Rochow hält Röwekamps Lesart für verfassungsrechtlich nicht haltbar: Beschlussunfähigkeit sei nicht Beschlussunwilligkeit. Ich lese diese Antwort so: Die Frage, wie man den Verteidigungsfall ohne die Mehrheit bekommt, die das Grundgesetz verlangt, ist in der Union gestellt und beantwortet worden, öffentlich, von dem Mann, der den Verteidigungsausschuss leitet.

Dazu kommt der Gemeinsame Ausschuss. Kann der Bundestag nicht rechtzeitig zusammentreten oder ist er nicht beschlussfähig, stellt dieses Notparlament nach Artikel 115a Absatz 2 den Verteidigungsfall fest, ebenfalls mit zwei Dritteln. Es hat nach Artikel 53a 48 Mitglieder: 32 Abgeordnete nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und 16 Mitglieder des Bundesrates, einen je Land, nicht an Weisungen gebunden. Der Bundestag hat die 32 am 25. Juni 2025 gewählt: elf von CDU/CSU, acht von der AfD, sechs von der SPD, vier von den Grünen, drei von der Linken. Union, SPD und Grüne stellen 21, nötig sind 32. Elf der sechzehn Landesvertreter müssten mitstimmen; in den Landesregierungen sitzen fast überall Union, SPD oder Grüne. Im Gemeinsamen Ausschuss ist die Zweidrittelmehrheit ohne AfD und Linke erreichbar, im Bundestag nicht.

Krieg ist für die regierenden Parteien ein Ausweg

Was das für 2029 bedeutet, sage ich so, wie ich es sehe. Union und SPD stehen im ARD-DeutschlandTrend vom Oktober 2026 zusammen bei 33 Prozent, die AfD allein bei 27. Mit der Bundesregierung sind zehn Prozent zufrieden. Die Regierungsparteien wissen, dass sie die Wahl 2029 verlieren. Bis dahin können sie das Klima nicht drehen: Die Zinsen des Bundes steigen bis 2030 auf 81 Milliarden Euro, das Heizöl kostet 75 Prozent mehr als vor einem Jahr, und Geld gibt es nur noch für das, was als Bedrohung gilt. Krieg ist für diese Parteien ein Ausweg. Gibt es ihn, steht die Bundestagswahl 2029 in Frage. Ein halbes Jahr vor dem Wahltermin würde es genügen. Man befindet sich schließlich im Krieg.

Meine Hypothese, und ich nenne sie ausdrücklich so: Den Anlass wird nicht Moskau liefern. Die Bundesregierung wirft Russland seit 2023 vor, einen Angriff auf das Bündnisgebiet vorzubereiten. Diese Figur hat einen Namen: Roger Mucchielli, ein französischer Psychologe, beschrieb sie 1970 als „accusation en miroir“, die Spiegel-Anklage; man wirft dem Gegner das vor, was man selbst plant, damit der eigene Schritt als Antwort erscheint. Ich gehe davon aus, dass ein Zwischenfall, der den Verteidigungsfall begründen soll, in Berlin und Paris ausgedacht würde und im Zweifel von Deutschland allein ausgeführt. Belegen kann ich das nicht, und ich behaupte es auch nicht als Tatsache. Ich halte es für möglich, und das Grundgesetz macht es möglich: Ein Angriff muss nicht stattfinden, er muss nur „unmittelbar drohen“.

Die Forschung spricht gegen mich, und ich verschweige das nicht. Giacomo Chiozza und Hein Goemans haben 1.505 Regierungschefs aus 162 Ländern ausgewertet: Wer sein Amt zu verlieren droht, löst dreimal seltener eine internationale Krise aus als ein sicherer Regierungschef. John Oneal und Jaroslav Tir fanden für die Jahre 1921 bis 2001, dass der Zeitpunkt von Parlamentswahlen keinen messbaren Einfluss darauf hat, ob eine Demokratie Gewalt anwendet. Alastair Smith zeigte 1996, dass Demokratien Kriege eher am Anfang einer Wahlperiode beginnen als am Ende. Was diese Studien nicht enthalten, ist der Fall, um den es hier geht: eine Regierung, die den Krieg nicht führt, um die Wahl zu gewinnen, sondern damit die Wahl nicht stattfindet. Für diesen Fall gibt es drei Beispiele.

1917, 1940, 2024: drei Wahlen, die ausgefallen sind

Der Reichstag, der am 12. Januar 1912 gewählt wurde, hätte 1917 neu gewählt werden müssen. Er tagte bis zum 26. Oktober 1918. Gewählt wurde wieder am 19. Januar 1919, als das Kaiserreich nicht mehr bestand. Das britische Unterhaus, gewählt im November 1935, hätte bis November 1940 neu gewählt werden müssen. Es verlängerte sich ab dem 6. November 1940 per Gesetz selbst: Der Prolongation of Parliament Act setzte an die Stelle von fünf Jahren sechs, und jedes Kriegsjahr folgte ein weiteres Gesetz. Gewählt wurde am 5. Juli 1945; Churchill, der den Krieg gewonnen hatte, verlor mit 197 gegen 393 Sitze für Labour.

Das dritte Beispiel finanziert die Bundesrepublik doppelt: mit 11,5 Milliarden Euro Hilfe für Kiew in diesem Jahr und mit dem Bürgergeld für die Ukrainer, die hier leben. 2024 waren das nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 6,3 Milliarden Euro, 13 Prozent aller Bürgergeld-Ausgaben, für knapp 700.000 Bezieher; die Aufteilung steht im Kasten. Das Gesetz, das Neuankömmlinge seit April 2025 aus dem Bürgergeld in das Asylbewerberleistungsgesetz überführen soll, hat das Kabinett am 19. November 2025 beschlossen. Zum 1. Juli 2026 sollte es gelten; Ende Juli hatte der Bundestag noch nicht darüber abgestimmt, und nach den Zahlen des Arbeitsministeriums spart es fast nichts, weil die Asylleistungen von Ländern und Kommunen bezahlt werden.

In der Ukraine gilt seit dem 24. Februar 2022 das Kriegsrecht, vom Parlament alle 90 Tage verlängert. Das Gesetz über das Kriegsrecht verbietet alle Wahlen, die zum Präsidenten, zum Parlament und in den Gemeinden. Die Amtszeit von Wolodymyr Selenskyj endete im Mai 2024; die Parlamentswahl wäre im Oktober 2023 fällig gewesen. Beide Wahlen sind bis heute nicht angesetzt. Der Mechanismus, den Artikel 115h für Deutschland vorsieht, läuft in Kiew seit vier Jahren, mit deutschem Geld.

Woran man erkennt, ob die Option gezogen wird

Ich lege für die Zeit bis 2029 fünf Prüfpunkte fest, die jeder nachlesen kann. Erstens: Die Bundesregierung beantragt den Spannungsfall oder den Verteidigungsfall mit der Begründung, ein Angriff drohe unmittelbar, ohne dass einer stattgefunden hat. Zweitens: Ein Zwischenfall auf deutschem Boden wird Russland zugeschrieben, und die Bundesregierung lehnt eine Untersuchung ab, an der Dritte beteiligt sind; bei Gleiwitz und Mainila 1939 lehnten Berlin und Moskau das ab. Drittens: Die Bundesregierung oder die Nato sagen einen bestimmten Vorfall voraus, bevor er eintritt. Viertens: Der Bundespräsident hat bis zum Herbst 2028 keinen Wahltag bestimmt. Fünftens: Der Bundestag wird für nicht beschlussfähig erklärt und der Gemeinsame Ausschuss einberufen.

Tritt keiner der fünf Punkte ein, wird im Frühjahr 2029 gewählt, und die Zahlen aus dem ersten Beitrag entscheiden. Tritt einer ein, lässt sich die Bundesregierung an ihrem eigenen Grundgesetz messen: Artikel 115a, Absatz 1, zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Die letzte deutsche Volksvertretung, die im Krieg auf ihre Wahl verzichtet hat, war der Reichstag von 1912. Die nächste Wahl fand ohne den Kaiser statt.

Was die Wahl 2029 aufhebt – und was nicht
Verteidigungsfall (Art. 115a, 115h GG)
Wahlperiode endet sechs Monate nach seinem Ende, Auflösung des Bundestages ausgeschlossen – die Wahl fällt aus.


Spannungsfall (Art. 80a GG)
Zweidrittelmehrheit, Wehrpflicht, Sicherstellungsgesetze – die Wahl findet statt.


Bündnisfall (Art. 80a Abs. 3 GG)
Beschluss des Nordatlantikrats plus Zustimmung der Bundesregierung, kein Bundestagsbeschluss – die Wahl findet statt.


Angriff auf die Brigade in Litauen
Kein Angriff auf das Bundesgebiet – kein Verteidigungsfall.


„Unmittelbar drohender“ Angriff auf das Bundesgebiet
Reicht nach Art. 115a Abs. 1 – ohne dass ein Schuss gefallen ist.

Die Zweidrittelmehrheit in Zahlen
Bundestag
630 Sitze, bei voller Präsenz 420 Stimmen nötig.


Union 208 + SPD 120 + Grüne 85
413 – sieben zu wenig. Mit der Linken 477, mit der AfD 565.


Bleiben AfD und Linke fern
414 Anwesende, 276 Stimmen nötig – die Koalition mit den Grünen reicht.


Gemeinsamer Ausschuss
48 Mitglieder, 32 nötig. Union 11, SPD 6, Grüne 4 = 21, dazu elf der sechzehn Bundesratsvertreter.

Kiew wählt nicht – Berlin zahlt
Hilfe für Kiew 2026
11,5 Mrd. Euro aus Deutschland (Kiel Institut); dazu EU-Kredite von 90 Mrd., beschlossen Ende 2025.


Bürgergeld an Ukrainer 2024
6,3 Mrd. Euro, 13 Prozent aller Bürgergeld-Ausgaben von 46,9 Mrd.; im Schnitt 734 Euro je Bezieher und Monat (Bundesarbeitsministerium).


Bezieher
672.511 (Bundesagentur, Stand Juli 2025), darunter gut 260.000 Kinder und Jugendliche, rund 484.000 erwerbsfähig. Ukrainer in Deutschland: rund 1,27 Millionen.


Rechtskreiswechsel für Einreisen seit 1. April 2025
Kabinett 19. November 2025, geplant zum 1. Juli 2026, Ende Juli 2026 nicht beschlossen. Entwurf: 1,32 Mrd. weniger Bürgergeld, 1,375 Mrd. mehr Asylleistungen bei Ländern und Kommunen.