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Misstraut seinen Abgeordneten: Sven Schulze, Noch-Ministerpräsident und CDU-Fraktionschef im sachsen-anhaltischen Landtag. Bild: KI-generierte Illustration (Loreley-Blog), keine Originalaufnahme. Die fünf Personen im Hintergrund sind fiktiv und stellen keine realen Abgeordneten dar.
Sachsen-Anhalt: Wahl von Siegmund
Die CDU misstraut ihren eigenen Abgeordneten
Magdeburg – Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt will geschlossen den Saal verlassen, wenn der Landtag über den AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund als Ministerpräsidenten abstimmt. 14 von 15 Abgeordneten stimmten am 13. Oktober dafür. So soll niemand aus den eigenen Reihen in geheimer Wahl für Siegmund stimmen können.
Verkündet hat den Beschluss Sven Schulze nach einer gut dreistündigen Fraktionssitzung. Schulze ist CDU-Fraktionschef und geschäftsführender Ministerpräsident. Seine Begründung: Wenn alle den Saal verlassen, gerät niemand in Verdacht, geheim für Siegmund gestimmt zu haben (ZDF). Der Abgeordnete Guido Heuer enthielt sich und will juristischen Rat einholen.
Der Anlass liegt eine Woche zurück. Am 6. Oktober wurde der AfD-Abgeordnete Tobias Rausch in geheimer Wahl mit 48 Stimmen zum Landtagspräsidenten gewählt. Das sind neun mehr, als die AfD Sitze hat (Stuttgarter Zeitung). Das ZDF-Magazin frontal befragte danach die CDU-Abgeordneten. Zehn gaben an, sich enthalten zu haben. Tatsächlich gab es nur fünf Enthaltungen. Bei der Landtagswahl am 6. September hatte die AfD 43,8 Prozent geholt, die CDU 17,2 Prozent.
Vorgeschlagen hat den Auszug nach Angaben der Stuttgarter Zeitung der Bundestagsabgeordnete Sepp Müller, der CDU-Landesvorsitzender werden will.
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Heuer: Der Auszug kann nur eine Empfehlung sein
Heuer, früher selbst Fraktionschef, sagte der Welt: „Es kann nur eine Empfehlung sein, weil das freie Mandat gilt.“ Und: „Die Brandmauer ist gescheitert“ (NIUS). Julian Reichelt, Chefredakteur von NIUS, nannte den Plan am 13. Oktober auf X die „Gleichschaltung der Abgeordneten bei einer geheimen Wahl“ (X).
Die CDU hebelt mit dem Auszug das Wahlgeheimnis aus. Wer sitzen bliebe, wäre sofort als Abweichler erkannt. Das freie Mandat, nach dem jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen verpflichtet ist, gilt in dieser Fraktion nur, solange es der Parteilinie dient. Das ist ein Angriff auf die Wahl selbst.
Der Kolumnist Gunnar Schupelius fragte bei NIUS, ob der Boykott strafbar sein könnte. Er verweist auf § 106 Strafgesetzbuch, die Nötigung von Mitgliedern eines Gesetzgebungsorgans. Der Paragraf verlangt Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel. Dass einem CDU-Abgeordneten gedroht wurde, ist nicht bekannt.
Im ersten und zweiten Wahlgang ändert der Auszug nichts
Im ersten und zweiten Wahlgang braucht Siegmund 42 der 83 Stimmen, egal wie viele Abgeordnete im Saal sind. Die AfD hat 39. Erst im dritten Wahlgang reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Fehlt dann die CDU, genügen 35 von 68 Stimmen, und die AfD hätte die Mehrheit allein. Ein Auszug im dritten Wahlgang würde Siegmund also helfen. Ob die CDU auch dann hinausgeht, ist offen; die Berichte widersprechen sich.
Siegmund nannte den Plan eine „Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen“ (ZDF). AfD-Chefin Alice Weidel sprach von „Kindergarten allererster Sahne“. Das BSW mit fünf Abgeordneten will sich bei der Wahl enthalten.
Schulze selbst setzte sich im September in der Kampfabstimmung um den Fraktionsvorsitz mit acht zu sieben Stimmen gegen Heuer durch (ZDF). Jetzt regelt seine Fraktion per Beschluss, wer im Saal sitzen darf. Ob ein gewählter Abgeordneter an einer geheimen Wahl teilnimmt, entscheidet in Magdeburg die Parteiführung. Einen Termin für die Wahl gibt es noch nicht. Siegmund hat sie für die Zeit kurz vor Weihnachten angekündigt.
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