
Am 20. September 2026 verfehlte die CDU in Mecklenburg-Vorpommern mit 4,9 Prozent den Wiedereinzug in den Landtag, erstmals in der Geschichte des Landes. Zwei Monate zuvor hatte ihre Fraktion gemeinsam mit der AfD gegen den Ersatzwahlmechanismus für das Landesverfassungsgericht gestimmt; die Verfassungsänderung scheiterte mit 45 Ja-Stimmen zu 26 Nein an der Zweidrittelhürde. Bild: KI-generierte Illustration (Loreley-Blog), keine Originalaufnahme.
Schwerin vor der Regierungsbildung
Die CDU ließ den Richterschutz scheitern
Die AfD hält im Schweriner Landtag 32 von 71 Sitzen. Verfassungsrichter werden dort mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Ein Ersatzwahlmechanismus für den Blockadefall scheiterte im Juli an den Stimmen von AfD und CDU. Seit dem 20. Oktober sitzt die CDU nicht mehr im Landtag.
SPD, Linke und Grüne verhandeln seit dem 12. Oktober über eine Koalition. Zusammen kommen sie auf 39 der 71 Sitze, drei mehr als für die Mehrheit nötig. Der Landtag hat sich am 20. Oktober konstituiert; die Landesverfassung gibt ihm vier Wochen, eine Ministerpräsidentin zu wählen, also bis zum 17. November.
Regieren können die drei Fraktionen damit. Verfassungsrichter wählen können sie nicht. Für die Zweidrittelmehrheit fehlen ihnen neun Stimmen, und die einzige Fraktion, die sie liefern könnte, ist die AfD.
45 Ja-Stimmen reichten im Juli nicht
Genau diesen Fall wollten SPD, Linke und Grüne vor der Wahl ausschließen. Ihr Gesetzentwurf sah vor: Blockiert der Landtag die Richterwahl dauerhaft, schlägt das Landesverfassungsgericht selbst drei Kandidaten für das frei werdende Amt vor, und der Landtag wählt daraus mit absoluter Mehrheit.
Der Entwurf sollte zugleich die Bestimmungen zum Schutz des Gerichts aus dem Landesverfassungsgerichtsgesetz in die Landesverfassung überführen, damit sie nur noch mit Zweidrittelmehrheit geändert werden können.
Die Abstimmung ging mit 45 Ja-Stimmen zu 26 Nein aus. Für eine Verfassungsänderung sind zwei Drittel nötig. AfD und CDU stimmten dagegen.
Die CDU hätte die Mehrheit allein tragen können. Ihre Begründung lieferte Fraktionsgeschäftsführer Daniel Peters: Die Unabhängigkeit der Gerichte entstehe nicht durch Verfahrensregeln, sondern durch das Vertrauen der Bürger, und man müsse den Institutionen zutrauen, auch schwierige Phasen in ihrer jetzigen Form zu überstehen.
Am 20. September wurde gewählt. Die AfD wurde mit 38,2 Prozent stärkste Kraft. Die CDU erhielt 4,9 Prozent und verfehlte den Wiedereinzug, zum ersten Mal in der Geschichte des Landes.
In Magdeburg gilt der Mechanismus seit April
Sachsen-Anhalt hat denselben Mechanismus im April 2026 beschlossen, getragen von fünf Fraktionen von der CDU bis zu den Grünen. Am 6. September wurde dort gewählt, bei einer Wahlbeteiligung von 77,8 Prozent, der höchsten in der Geschichte des Landtags. Die AfD kam auf 43,8 Prozent, gewann 38 der 41 Wahlkreise und hält 39 der 83 Sitze.
Beide Länder standen vor derselben Frage, beide hatten dieselbe Vorlage, und die Wahlprognosen lagen in derselben Größenordnung. Beschlossen hat den Mechanismus nur eines.
Der Vorgang zeigt, wie eine Verfassungsregel in einem Parteienstaat behandelt wird. Sie gilt als Verfahrensfrage, solange die eigene Fraktion zur Mehrheit gehört, und wird zur Machtfrage, sobald eine andere sie stellt. Die Regel ändert sich dabei nicht, nur die Sitzverteilung.
Für Mecklenburg-Vorpommern heißt das: Die künftige Landesregierung braucht für jede Richterwahl die Zustimmung genau der Fraktion, vor deren Zugriff auf das Gericht der Entwurf vom Juli schützen sollte.
Peters hat von Vertrauen gesprochen. Für mich war das Taktik. Die CDU wollte vor der Wahl keine Regeln mittragen, die nach der Wahl auch der AfD Grenzen gesetzt hätten. Möglicherweise wollte sich die CDU damit auch eine Option offenhalten, gemeinsam mit der AfD Politik gegen die SPD im Land zu machen. Allerdings ist diese Rechnung nicht aufgegangen, denn die CDU erreichte nur 4,9 Prozent der Stimmen und ist nicht mehr im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Somit müssen nun die Altparteien einen Weg finden, wie sie die Angelegenheit mit der AfD lösen können. Aber auch das ist eben Demokratie. Demokratie heißt, miteinander zu reden und nicht auszugrenzen.




