
14 September 2026
Bundeshaushalt
Schuldenbremse ausgehebelt: 54 Milliarden zusätzlich möglich
Berlin – Der Bundeshaushalt 2026 sieht Ausgaben von 520,5 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme liegt bei 89,9 Milliarden. Davon werden 54,3 Milliarden Euro bei der Schuldenregel nicht mitgerechnet. Nicht durch Trick, sondern durch Verfassungstext.
Grundlage ist die Neufassung des Artikels 115 des Grundgesetzes, beschlossen am Ende der vergangenen Legislaturperiode. Sie nimmt bestimmte Ausgaben von der Schuldenbremse aus, soweit sie ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts übersteigen.
Diese Schwelle liegt für 2026 bei 43,1 Milliarden Euro. Das Bundesfinanzministerium beziffert die Ausgaben unter der Ausnahme auf 97,4 Milliarden. Die Differenz von 54,3 Milliarden fällt aus der Regel heraus.
Was alles unter „Verteidigung“ fällt
Die Ausnahme trägt den Namen Verteidigung, umfasst aber mehr. Nach dem Verfassungstext zählen dazu auch Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste, der Schutz informationstechnischer Systeme sowie die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten.
Der reguläre Wehretat, Einzelplan 14, liegt bei 82,69 Milliarden Euro. Aus dem Sondervermögen Bundeswehr kommen 25,51 Milliarden hinzu, zusammen 108,2 Milliarden – ein Fünftel des Gesamthaushalts. Die Ukraine-Hilfe steht mit 8,5 Milliarden im Einzelplan 60, also außerhalb des Wehretats, aber innerhalb der Ausnahme.
Damit entscheidet die Zuordnung eines Ausgabenpostens darüber, ob er der Schuldenbremse unterliegt. Diese Zuordnung trifft die Regierung, nicht der Verfassungstext.
Ob das in der Praxis zu Verschiebungen führt, ist umstritten. Die Junge Freiheit berichtet unter Berufung auf eine Analyse des ifo-Instituts, elf Milliarden Euro aus verteidigungsbezogenen Schulden seien im übrigen Bundeshaushalt gelandet. Das ist eine Zuschreibung, keine festgestellte Tatsache – die Analyse liegt im Wortlaut nicht vor.
Der Vorgang hat eine Vorgeschichte
Neu ist das Muster nicht. Der ifo-Militärexperte Marcel Schlepper wies bereits 2023 darauf hin, dass zum Erreichen des Zwei-Prozent-Ziels 14 Milliarden Euro bei anderen Ministerien als Verteidigungsausgaben klassifiziert werden müssten. Offen sei damals gewesen, ob sich andere Ressorts neu für Verteidigung engagierten oder ob es sich um die Umetikettierung bestehender Posten handele.
Dieselbe Frage stellt sich jetzt – mit umgekehrtem Vorzeichen und in anderer Größenordnung. Damals ging es darum, eine Quote nach oben zu rechnen. Heute geht es darum, Kreditaufnahme aus der Schuldenregel herauszuhalten.
Regel und Ausnahme
Die Schuldenbremse wurde 2009 ins Grundgesetz geschrieben, um die Kreditaufnahme des Bundes dauerhaft zu begrenzen. Sie steht weiter dort. Neben ihr steht seit 2025 eine Ausnahme, die 2026 rund 60 Prozent der Nettokreditaufnahme erfasst.
Das ist keine Umgehung. Es ist der vom Gesetzgeber beschlossene Weg. Genau darin liegt der Befund: Eine Verfassungsschranke, die mit den Stimmen von zwei Dritteln des Bundestages um eine Ausnahme ergänzt werden kann, begrenzt nicht die Kreditaufnahme, sondern nur den Aufwand, sie zu begründen.
Wechselt die Regierung, bleibt der neue Artikel 115 stehen. Wer dann regiert, erbt die Ausnahme mit.




