
Am 30. September 2025 sagte Donald Trump vor Generälen und Admiralen in Quantico, er habe Verteidigungsminister Pete Hegseth geraten, gefährliche Städte als Übungsgelände für das Militär zu nutzen. Bild: KI-generierte Illustration (Loreley-Blog), keine Originalaufnahme.
Veröffentlicht im November 2026
Trump schließt Aufstandsgesetz nicht aus
Der Supreme Court machte bereits 2025 den Weg für das Militär im Inland frei
Lesezeit: 7 Minuten
Am 7. November teilte Donald Trump (80) einen Beitrag, der das Ergebnis der Zwischenwahlen infrage stellt. Ende September hatte er dem Magazin Time gesagt, er könnte den Insurrection Act (Aufstandsgesetz) nutzen. Seit einem Beschluss des Supreme Court gilt: Will Trump die Nationalgarde einsetzen, muss er zunächst das reguläre US-Militär aktivieren.
Am 3. November gewannen die Demokraten Repräsentantenhaus und Senat. In der Wahlnacht bot Trump ihnen laut Politico die Zusammenarbeit an. Robert Garcia, künftiger Vorsitzender des Kontrollausschusses im Repräsentantenhaus, antwortete auf X mit „Lawyer up“: Nehmt euch Anwälte.
Garcia kündigte Ermittlungen gegen Trumps Familie an, auch zu deren Kryptogeschäften wie der Firma World Liberty Financial. Ermitteln will er auch zu Übergriffen der Einwanderungsbehörde ICE (Immigration and Customs Enforcement, Behörde für Einwanderungs- und Zollvollzug). Die Demokraten wollen die tödlichen Schüsse von ICE-Beamten untersuchen und Stephen Miller, den neuen Stabschef im Weißen Haus, zur Verantwortung ziehen.
Am 7. November teilte Trump auf Truth Social kommentarlos einen Beitrag, nach dem die Demokraten 20 Millionen neue Stimmen hervorgebracht hätten, die Republikaner aber keine. Das amtliche Endergebnis steht noch aus.
Ende September, fünf Wochen vor der Wahl, hatte Trump dem Magazin Time über das Aufstandsgesetz gesagt: „Ich könnte es nutzen.“ Ob er vor den Zwischenwahlen den nationalen Notstand ausrufen oder das Gesetz anwenden werde, beantwortete er mit: „Ich schließe nichts aus und nichts ein. Wir werden sehen.“ Angewandt habe er es noch nie, sagte er.
Bis zum 18. Dezember muss der Geheimdienstdirektor nach der Executive Order 13848 (Präsidialverfügung von 2018, zuletzt im September 2026 verlängert) bewerten, ob ausländische Staaten in die Wahl eingegriffen haben. Die Verfügung sieht Sanktionen gegen Ausländer vor, keine Soldaten. Für Soldaten bräuchte Trump das Aufstandsgesetz.
Schon am 15. Januar 2026 hatte Trump Minnesota mit dem Insurrection Act gedroht. Nach Schüssen von Bundesbeamten kam es in Minneapolis zu Protesten gegen die Einwanderungsbehörde ICE. Das Pentagon hielt laut NPR 1.500 aktive Soldaten bereit.
Eine Woche später sagte Vizepräsident JD Vance in Minneapolis, man brauche das Gesetz derzeit nicht. Am 23. Oktober 2026 erklärte ein Bundesberufungsgericht auch Trumps Einsatz der Nationalgarde in Los Angeles von 2025 für unzulässig.
Trump hatte im Juni 2025 rund 4.000 Nationalgardisten aus Kalifornien unter Bundesbefehl gestellt, gegen den Willen von Gouverneur Gavin Newsom. Dazu kamen rund 700 Marines. Im Herbst folgten Portland und Chicago, wo Gerichte die Einsätze stoppten.
Für Chicago entschied der Supreme Court, das Oberste Gericht der USA. Am 23. Dezember 2025 lehnte er es im Fall Trump v. Illinois mit sechs zu drei Stimmen ab, die Sperre gegen rund 300 Nationalgardisten aus Illinois aufzuheben. Die Richter Clarence Thomas, Samuel Alito und Neil Gorsuch stimmten dagegen.
Trump stützte sich auf 10 U.S.C. § 12406(3) (Nationalgarde-Einberufung), eine Vorschrift von 1908. Sie erlaubt dem Präsidenten, die Nationalgarde eines Bundesstaates abzukommandieren, wenn er mit den „regular forces“, den regulären Kräften, außerstande ist, die Bundesgesetze durchzusetzen. Sonst untersteht die Nationalgarde dem Gouverneur.
Das Gericht legte die „regular forces“ als das reguläre US-Militär aus. Das darf im Inland aber grundsätzlich keine Gesetze durchsetzen. Der Posse Comitatus Act (Aufgebotsgesetz) von 1878 verbietet dem Militär Polizeiaufgaben, soweit Verfassung oder Gesetz sie nicht ausdrücklich erlauben.
„Bevor der Präsident die Garde nach § 12406(3) unter Bundesbefehl stellen kann, muss er also wahrscheinlich eine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Befugnis haben, die Gesetze mit dem regulären Militär durchzusetzen, und mit diesen Kräften ‚außerstande‘ sein, diese Aufgabe zu erfüllen.“
„So before the President can federalize the Guard under §12406(3), he likely must have statutory or constitutional authority to execute the laws with the regular military and must be ‘unable’ with those forces to perform that function.“
Supreme Court der Vereinigten Staaten, Trump v. Illinois, Beschluss vom 23. Dezember 2025. Übersetzung Loreley-Blog
Solche Fälle nennt das Gericht „außergewöhnlich“. Bisher galt die Nationalgarde als das mildere Mittel vor der Berufsarmee. Für das Gesetz von 1908 gilt jetzt die umgekehrte Reihenfolge. Für mich ist das ein Paradigmenwechsel.
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Die Regierung hatte vor Gericht das Gegenteil vertreten
Mit „regular forces“ seien zivile Bundesbeamte gemeint, argumentierte die Regierung, etwa die der Einwanderungsbehörde ICE. Seien diese überfordert, dürfe der Präsident die Nationalgarde entsenden.
Die Militär-Lesart brachte das Gericht selbst ins Spiel. Den Anstoß gab Marty Lederman, Rechtsprofessor an der Georgetown University: Das Gesetz von 1908 sehe die Nationalgarde als „zweite Verteidigungslinie“ hinter dem Heer.
Alito rügt in seinem Sondervotum, dem Thomas folgte, dass Illinois diese Lesart in den Vorinstanzen nicht vertreten habe. Mit einem strengen Verständnis von „außerstande“ führe sie ins Absurde: Der Präsident dürfe die Nationalgarde dann nur entsenden, wenn alle Streitkräfte der Nation, dorthin verlegt, scheitern würden.
John Yoo bei Fox News: Trump müsse es erst mit den Marines versuchen
Am Tag nach dem Beschluss sagte John Yoo bei Fox News, was daraus folgt. Yoo war unter Präsident George W. Bush im Justizministerium tätig und lehrt heute Recht in Berkeley. Trump müsse es nun zuerst mit den regulären Streitkräften versuchen, etwa der 82. Luftlandedivision oder den Marines, sagte er. Erst wenn sie scheiterten, dürfe er die Nationalgarde rufen. Ein Gouverneur, so Yoo, hätte lieber Nationalgardisten auf den Straßen als Fallschirmjäger und Marines.
Dieselbe Folge sah Richter Brett Kavanaugh, der mit der Mehrheit stimmte, aber enger begründete. Der Beschluss könne den Präsidenten dazu bringen, zum Schutz von Bundespersonal und Bundeseigentum künftig häufiger das US-Militär einzusetzen als die Nationalgarde, schreibt er. Beim Urteil, ob das Militär nicht ausreicht, hat der Präsident laut Kavanaugh großes Ermessen.
Ohne Insurrection Act darf das Militär nur bewachen
Welche Rechtsgrundlage das Militär im Inland zur Polizeiarbeit ermächtigt, sagt der Beschluss nicht. Kavanaugh hält in einer Fußnote fest, dass der Beschluss das Aufstandsgesetz von 1807 nicht berührt. Ruft der Präsident es förmlich an und fordert die Beteiligten per Proklamation zum Auseinandergehen auf, darf das Militär auch festnehmen und durchsuchen. Zuletzt wurde das Gesetz 1992 in Los Angeles angewandt.
Ohne dieses Gesetz bleibt eine Schutzbefugnis, die die Regierung seit einem Gutachten des Justizministeriums von 1971 aus Artikel II der US-Verfassung ableitet. Sie erlaubt, Bundesgebäude und Bundesbeamte zu bewachen. Polizeiarbeit deckt sie nach dieser Lesart nicht.
Bundesrichter Charles Breyer urteilte am 2. September 2025, die Truppen in Los Angeles hätten mit Absperrungen, Straßensperren und Massenkontrolle gegen den Posse Comitatus Act verstoßen. Über das Rechtsmittel ist noch nicht entschieden.
Für § 12406(3) heißt das: Die Rechtsgrundlage für das Militär ist in der Praxis der Insurrection Act. Ist er angerufen, darf der Präsident die Nationalgarde ohnehin direkt einsetzen. Die Fachplattform Lawfare hält § 12406(3) damit für praktisch entwertet.
Ende Dezember 2025 beendete Trump die Einsätze der Nationalgarde in Chicago, Portland und Los Angeles. Zum Beschluss hatte das Weiße Haus erklärt, er schmälere Trumps Kernagenda nicht.
Ob Trump dieses Ergebnis wollte, lässt sich nicht belegen. Seine Anwälte haben vor Gericht das Gegenteil vertreten. Fest steht: Der Beschluss hat dafür gesorgt, dass die Nationalgarde gegebenenfalls nachrangig, erst nach dem Einsatz des US-Militärs, eingesetzt werden kann. Und Trump hat mehrfach angekündigt, notfalls den Insurrection Act zu nutzen. Ich halte es für wahrscheinlich, dass er diesen Weg geht, sobald sich ein Anlass bietet.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik folgt derselben Logik
Auch hier steht die Polizei an erster Stelle. Seit 1968 erlaubt Artikel 87a Absatz 4 der Bundesregierung, Streitkräfte zum Schutz ziviler Objekte und gegen bewaffnete Aufständische einzusetzen. Voraussetzung: Polizei und Bundespolizei reichen nicht aus.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 3. Juli 2012, Streitkräfte dürften bei schweren Unglücksfällen nur in „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ und als letztes Mittel eingesetzt werden. Beschließen muss das die Bundesregierung als Ganzes, auch in Eilfällen.
Am 26. Februar 2026 beschloss der Bundestag eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes. Die Bundeswehr darf Drohnen danach notfalls abschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abzuwenden ist.
Ändern kann § 12406 (Nationalgarde-Einberufung), den Posse Comitatus Act und den Insurrection Act nur der Kongress. Der am 3. November 2026 gewählte Kongress tritt am 3. Januar 2027 zusammen.
Die letztjährige Entscheidung des obersten US-Gerichts ist insofern wesentlich, als nunmehr naheliegt, dass der Präsident die Nationalgarde nach § 12406 erst entsenden kann, wenn er die US-Streitkräfte unter entsprechenden Voraussetzungen im Inland einsetzen darf und sie nicht ausreichen. Die Befugnis dazu gibt ihm das Aufstandsgesetz. Dies ist eine durchaus bemerkenswerte Neuauslegung des höchsten Gerichts und angesichts dessen, was die Regierung Trump in Zukunft noch erwartet, eine sehr hilfreiche Entscheidung für den Präsidenten.




