
Die EU-Kommission hält den „Für dich“-Feed von TikTok vorläufig für einen Verstoß gegen den Digital Services Act; zuständig ist Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen. Bild: KI-generierte Collage (Loreley-Blog), keine Originalaufnahme.
Digital Services Act gegen TikTok
EU-Kommission will TikToks Feed umbauen lassen
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Die EU-Kommission verlangt von TikTok, den „Für dich“-Feed umzubauen. Am 6. November stellte sie vorläufig fest, dass der Algorithmus gegen den Digital Services Act verstößt. Bestätigt sich das, droht eine Strafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Die Behörde in Brüssel stört sich am sogenannten Kaninchenbau-Effekt: Je länger Nutzer bestimmte Videos ansehen oder markieren, desto mehr ähnliche Inhalte schlägt der Feed vor. Die Kommission nennt Inhalte über Traurigkeit, Isolation und Körperbild, die gefährdeten Erwachsenen und Minderjährigen schaden könnten.
TikTok habe die Risiken seines Empfehlungssystems nicht ausreichend bewertet, die bisherigen Gegenmaßnahmen seien unwirksam. Nach derzeitigem Stand müsse das Unternehmen das Design des Feeds ändern. Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte, der Algorithmus liefere bei jedem Wischen mehr vom Gleichen; der Digital Services Act (DSA, Gesetz über digitale Dienste) mache die Plattformen für die Folgen verantwortlich.
Die dritte vorläufige Feststellung gegen TikTok in diesem Jahr
Im Februar hatte die Kommission TikTok suchtförderndes Design vorgehalten, im Juli Mängel beim Schutz Minderjähriger. TikTok nannte die neuen Vorwürfe „fundamentally inaccurate“ (grundlegend unzutreffend) und verweist auf den eigenen Nutzerschutz.
Das Unternehmen kann nun die Akten einsehen und schriftlich Stellung nehmen, bevor die Kommission entscheidet. Einen Termin für eine endgültige Entscheidung gibt es nicht. Unterstützt wird das Verfahren von der irischen Medienaufsicht Coimisiún na Meán, weil TikTok seinen Europasitz in Dublin hat.
In Deutschland wacht die Bundesnetzagentur über den DSA
Der DSA gilt seit dem 17. Februar 2024 vollständig und unmittelbar in Deutschland. Koordinator für digitale Dienste ist nach dem Digitale-Dienste-Gesetz die Bundesnetzagentur. Bei sehr großen Plattformen wie TikTok, X oder Instagram ermittelt die Kommission selbst. Die bisher höchste DSA-Strafe traf X: 120 Millionen Euro im Dezember 2025. Sie fiel auf denselben Tag, an dem die US-Regierung ihre Nationale Sicherheitsstrategie veröffentlichte, die der EU Zensur vorwirft. X sperrte daraufhin das Werbekonto der EU-Kommission.
Washington hatte schon auf die Strafe gegen X reagiert. Im Dezember 2025 verhängte das US-Außenministerium Einreiseverbote gegen fünf Europäer, darunter den früheren EU-Kommissar Thierry Breton, nach US-Lesart einer der Vordenker des Digital Services Act, und die beiden Leiterinnen der deutschen Organisation HateAid, Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg. Außenminister Marco Rubio sprach von „extraterritorialer Zensur“; die Strafe gegen X nannte er einen Angriff auf alle amerikanischen Techplattformen. Im Verfahren gegen TikTok steht allerdings keine US-Firma, sondern TikTok Technology Limited in Dublin, eine Tochter des chinesischen Konzerns ByteDance; nur das US-Geschäft gehört seit Januar mehrheitlich amerikanischen Investoren.
Die EU hat die Büchse der Pandora geöffnet. Nach der Strafe gegen X greift sie nun direkt in den Algorithmus einer Plattform ein. Das wird meiner Meinung nach nicht ohne Konsequenzen bleiben. Denn eins ist klar: Donald Trump hat immer wieder betont, dass die Meinungsfreiheit, die nach der US-amerikanischen Verfassung garantiert ist, auch für Social-Media-Dienste gilt. Nicht zuletzt hat er mit Truth Social seine eigene Social-Media-Plattform gegründet. Ob das eine kluge Entscheidung der EU war, wird sich herausstellen. Ich denke jedoch, das wird nicht ohne Konsequenzen für die bilaterale Zusammenarbeit bleiben, soweit es diese überhaupt noch gibt, beziehungsweise für das bilaterale Verhältnis.




