KI-generierte Illustration: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterschreibt an seinem Schreibtisch in Schloss Bellevue ein Gesetz in einer Ledermappe, Nachrichtenfoto-Stil.
Steinmeier Tabaksteuergesetz Ausfertigung

Der Bundespräsident fertigt jedes Gesetz aus, das Bundespräsidialamt prüft es vorher. Beim Tabaksteuergesetz las auf dem Weg vom Kabinett (14. August) bis zur Verkündung (20. Oktober 2026) niemand den Artikel 3 – seit dem 21. Oktober gilt formal der Zigarettensteuersatz des Jahres 2030.

Bild: KI-generierte Illustration (Loreley-Blog), keine Originalaufnahme.

Ein Datum fehlt im Bundesgesetzblatt

Tabaksteuer: Der Satz von 2030 gilt seit Mittwoch

Berlin. Das Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes ist am 20. Oktober im Bundesgesetzblatt erschienen und am Tag darauf in Kraft getreten – statt wie geplant am 1. Januar 2027. Seit Mittwoch gilt damit formal der Satz von 18,57 Cent je Zigarette, den der Bundestag für das Jahr 2030 beschlossen hat. Das Finanzministerium von Lars Klingbeil spricht von einem „technischen Fehler“.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 15. Oktober beschlossen. Es hebt die Zigarettensteuer in vier Stufen an: von 14,34 Cent je Stück im Jahr 2027 bis 18,57 Cent im Jahr 2030. Dazu kommen jeweils 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises. Feinschnitt, Zigarren, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak werden ebenfalls teurer, zum Teil erst ab März 2027. Artikel 3 lautet: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“

Die Stufen beginnen am 1. Januar 2027. Für die Zeit davor nennt das Gesetz nur den Grundsatz nach Buchstabe a, und der entspricht der letzten Stufe. Bei der Novelle von 2021 stand das Datum 1. Januar 2022 ausdrücklich im Gesetz. Diesmal fehlt es.

Das Finanzministerium räumt einen „technischen Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens“ ein; die höheren Sätze ab 1. Januar 2027 seien „der klare Wille des Gesetzgebers und des BMF“. Eine Berichtigung sei angestoßen. Die Generalzolldirektion wurde angewiesen, bis zum 31. Dezember die alten Sätze zu dulden.

Steuerzeichen für 18,57 Cent gibt es nicht

Die Tabaksteuer wird über Steuerzeichen entrichtet, die die Hersteller beim Zoll kaufen und auf die Packung kleben. Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie sagte, es seien „gar keine neuen Steuerzeichen vorhanden“. Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft, früher FDP-Abgeordneter, spricht von einer „unzumutbaren Lage“ und einer „wochenlangen Grauzone“. Die Vorräte im Handel reichten nach seiner Schätzung für wenige Wochen.

Wie der Fehler behoben wird, ist offen. Der Staatsrechtler Alexander Thiele hält kein neues Gesetz für nötig. Nach § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien lassen sich offenbare Unrichtigkeiten mit Zustimmung der Präsidenten von Bundestag und Bundesrat berichtigen; das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren 2002 gebilligt. Legal Tribune Online hält dagegen für offen, ob ein Datum „offenbar unrichtig“ ist, das der Bundestag so beschlossen hat. Ein Änderungsgesetz bräuchte über den Bundesrat etwa einen Monat.

Der Fehler stand von Anfang an im Text. Der Regierungsentwurf vom 14. August enthält denselben Artikel 3. Das Kabinett leitete ihn als „besonders eilbedürftig“ nach Artikel 76 des Grundgesetzes dem Bundesrat zu. Danach lasen ihn der Bundesrat, der Finanzausschuss, der Bundestag, erneut der Bundesrat und das Bundespräsidialamt, das jedes Gesetz vor der Unterschrift des Bundespräsidenten prüft. Das Ministerium räumt ein, der Fehler sei im gesamten Verfahren niemandem aufgefallen.

Die Begründung des Entwurfs rechnet mit Mehreinnahmen von 756 Millionen Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf 3,6 Milliarden Euro im Jahr steigen. Eine Packung mit 20 Zigaretten kostet heute rund acht Euro; bis 2030 sollen es 11,78 Euro sein.

Von Kabinett bis Bundespräsidialamt hat niemand das Datum gelesen

Zwei Tage nach der Verkündung stellte Klingbeil die Steuerschätzung vor und erklärte, für Entlastungen der Haushalte gebe es keinen Spielraum. Für die Tabaksteuer gab es den Spielraum: ein Eilverfahren im August, ein Beschluss im Oktober, 8,5 Milliarden Euro über vier Jahre. Gelesen hat den letzten Artikel des Gesetzes auf dem Weg vom Kabinett bis zur Unterschrift des Bundespräsidenten niemand. Ich halte das für die eigentliche Nachricht dieser Woche: Der Parteienstaat beschließt Steuererhöhungen im Eilverfahren, und keine der beteiligten Stellen prüft, was sie beschließt.