Wahlanalyse Berlin und Schwerin

Berlin stimmt für Enteignung

Berlin – 59,1 Prozent der Berliner stimmten 2021 für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände. Fünf Jahre später gewinnt die Partei die Wahl, die dieses Anliegen zu ihrem gemacht hat. Die Umsetzung kostet nach Schätzungen 8 bis 42 Milliarden Euro. Eine verbindliche Zahl gibt es bis heute nicht.

Die Linke kommt nach dem vorläufigen Ergebnis auf 25,7 Prozent, die CDU auf 18,8. Es ist der erste Sieg der Linken bei einer Abgeordnetenhauswahl. Das bisherige Bündnis aus CDU und SPD hat seine Mehrheit verloren.

Spitzenkandidatin Elif Eralp will Regierende Bürgermeisterin werden. Als Partner kommen SPD und Grüne in Betracht, von den Grünen gab es dazu bereits positive Signale. Rechnerisch wäre auch ein von der CDU geführtes Dreierbündnis möglich.

Das Thema, das den Wahlkampf trug, heißt Miete. Eralp kündigte in der ARD an, große Wohnungsunternehmen zu enteignen und einen Mietendeckel für landeseigene Wohnungen einzuführen. Ihr Satz dazu: „Wenn die Linke regiert, wird vergesellschaftet.“

Was kostet die Umsetzung?

In der Debatte ist von rund 220.000 Wohnungen im Besitz großer Immobilienkonzerne die Rede. Die Kostenschätzungen für die Entschädigung reichen von 8 bis 42 Milliarden Euro.

Woher das Geld kommt, ist offen. Denkbar sind Kredite, Mittel des Landeshaushalts oder Erlöse der übernommenen Bestände. Festgelegt ist keiner dieser Wege, und das Bewertungsverfahren steht ebenfalls nicht fest.

Widerspruch kommt aus dem möglichen Koalitionslager. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach erklärte, er sei sich sehr sicher, dass es am Ende nicht klappen werde; die Mehrheit der Berliner sei in Umfragen weiterhin dagegen.

Artikel 15 steht seit 1949 ungenutzt

Das Grundgesetz kennt dieses Instrument. Artikel 15 erlaubt, Grund und Boden sowie Produktionsmittel gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen. Angewandt wurde er in 77 Jahren nie.

2021 votierte eine Mehrheit dafür. Der Volksentscheid war nicht bindend, sondern eine Aufforderung an den Senat. Die daraufhin eingesetzte Expertenkommission kam zu dem Ergebnis, dass die Vergesellschaftung machbar ist. Ein Gesetz wurde seither nicht beschlossen.

Das endgültige Ergebnis stellt der Landeswahlausschuss am 12. Oktober fest. Über Koalition und Gesetz ist nichts entschieden.

Ein Instrument, das seit 1949 im Grundgesetz steht, wird nicht angewandt. Eine Mehrheit, die sich in einer Abstimmung äußert, wird geprüft, bis sie verjährt. Über die Umsetzung entscheiden nicht die Abstimmenden, sondern die Verhandlungsrunden der Parteien. Der Wähler hat gesprochen – verhandelt wird erst noch.