Wahllokal Sachsen Anhalt

Müssen die Wahlen in Sachsen-Anhalt wiederholt werden? KI-generierte Illustration eines Wahllokals am Tag der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Keine Originalaufnahme. Bild: KI-generiert (Loreley-Blog)

Wahlanfechtung in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt-Wahl wiederholen?


Magdeburg. Mehrere Staatsrechtler halten die Landtagswahl vom 6. September für anfechtbar, weil die AfD-Fraktion ihre Bürgerdialoge aus Fraktionsmitteln bezahlt hat. Dieselbe Praxis rügte der Bundesrechnungshof im Wahljahr 2013 bei allen Bundestagsfraktionen, der Landesrechnungshof in Magdeburg bei den Fraktionen der Jahre 2012 bis 2016. Ungewöhnlich ist allein die Folge, über die jetzt gesprochen wird.

Die Berliner Parteienrechtlerin Sophie Schönberger, Professorin an der Freien Universität, sagte dem Spiegel, der AfD-Wahlkampf sei großteils aus Fraktionsmitteln finanziert worden. Sie hält das für offensichtlich rechtswidrig. Der Freiburger Staatsrechtler Fabian Michl spricht von einer unzulässigen Parteispende.

Die Rechtslage ist klar formuliert. § 2 des Fraktionsgesetzes Sachsen-Anhalt bestimmt: „Diese Leistungen dürfen nicht für Zwecke der Parteien verwendet werden.“ Erlaubt ist Öffentlichkeitsarbeit über die Arbeit der Abgeordneten, Wahlwerbung dagegen nicht.

Im Zentrum stehen mindestens 18 Bürgerdialoge zwischen Februar und Juni, berichtet die Junge Freiheit unter Berufung auf den Spiegel. Schon im April hatte das ARD-Magazin Kontraste gezeigt, dass die Fraktion die Säle bezahlte. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund bestätigte das damals und verwies auf zehn Jahre gleicher Praxis.

Gegen die AfD spricht, was auf den Veranstaltungen geschah. Laut taz wurde Siegmund dort als Spitzenkandidat vorgestellt, das Wahlprogramm beworben und zur Wahl der AfD aufgerufen. Die Volksstimme führte den Abend in Burg Ende April als Wahlkampftermin. Fraktionsgeschäftsführer Patrick Harr erklärte laut Freie Welt, alles sei im zulässigen Rahmen bezahlt worden.

Der Bundesrechnungshof rügte 2013 alle Fraktionen

Für das Wahljahr 2013 prüfte der Bundesrechnungshof die Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen. Nach der Zusammenfassung von abgeordnetenwatch hatten alle damals vertretenen Fraktionen Steuergeld teils zweck- und rechtswidrig für Parteiaufgaben eingesetzt. Die AfD saß damals noch nicht im Bundestag.

Die einzelnen Befunde gleichen dem Magdeburger Fall. Die SPD-Fraktion bezahlte 36 Veranstaltungen in der Schlussphase von Wahlkämpfen. Nach Auffassung der Prüfer hatten sie den Charakter von Parteiveranstaltungen. Die FDP-Fraktion finanzierte Kinospots vor der Bundestagswahl, die Union eine wahlwerbende Facebook-Anzeige und die Grünen zwei Ausgaben ihrer Fraktionszeitschrift.

Die Bundestagsverwaltung wertete das 2019 als illegale Parteispenden und verhängte Strafzahlungen. Die Linke zahlte über 90.000 Euro, die SPD knapp 45.000 Euro, die Grünen über 17.000 Euro und die CDU 93,96 Euro. Die FDP zahlte nichts. Die Bundestagswahl 2013 blieb gültig.

Auch in Magdeburg ist die Praxis aktenkundig. Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt stellte im August 2024 für die Jahre 2012 bis 2016 fest, dass Fehlverwendungen besonders oft parteiwerbende Öffentlichkeitsarbeit betrafen. Die Rückzahlungen lagen zwischen 700 und 20.000 Euro. Eine Fraktion zahlte nichts, und rund 100.000 Euro blieben offen.

Warum steht erst jetzt eine ganze Wahl auf dem Spiel?

Bisher endeten solche Funde mit Rückzahlungen. Im April nannte Schönberger selbst die Rückzahlung das Schlimmste, was der Fraktion drohe. Ihr neuer Hebel ist die Wahlanfechtung. Nach ihrer Darstellung übertrafen Umfang und Dauer der AfD-Dialoge die Kinokampagne der FDP-Bundestagsfraktion vor der NRW-Wahl 2012 deutlich.

Einspruch kann jeder Wahlberechtigte erheben, und zwar binnen eines Monats nach Bekanntmachung des Ergebnisses im Ministerialblatt. Zuerst entscheidet der Landtag, danach das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau. Maßgeblich sind die Mandatsrelevanz und das Bestandsinteresse des gewählten Parlaments. Ein Urteil dürfte ein bis zwei Jahre dauern.

Die Kontrolle bleibt dabei ein Binnengeschäft der Kontrollierten. Der Landesrechnungshof prüft erst nach der Wahl und schickt seine Mitteilungen vertraulich an Fraktionschef und Landtagspräsidenten. Der Präsident wiederum bestreitet, ein ausdrückliches Rückforderungsrecht zu haben. Diese Regeln beschloss der Landtag, also die Fraktionen selbst.

Ein Rechtsbruch wird nicht kleiner, weil andere ihn auch begingen. Die Folge, die jetzt im Raum steht, hat bisher aber keine Fraktion getroffen. Wechseln die Fraktionen, bleibt das Verfahren.