Clankriminalität

KI-generierte Illustration einer polizeilichen Lageauswertung zur Clankriminalität. Keine Originalaufnahme. Bild: KI-generiert (Loreley-Blog)

Clan

Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kurzdefinition:

Clan (von gälisch clann, Nachkommenschaft) bezeichnet einen Abstammungsverband. Seine Angehörigen führen sich auf gemeinsame Vorfahren zurück und sind durch Loyalität und eine eigene innere Ordnung verbunden. Im deutschen Sprachgebrauch der Gegenwart hat sich das Wort auf eine Bedeutung verengt: kriminell agierende Großfamilien, meist arabisch-kurdischer, libanesischer oder türkeistämmiger Herkunft. Diese Bedeutung hat die Polizeiarbeit geprägt. „Clankriminalität“ ist eine Arbeitskategorie der Sicherheitsbehörden. Das Strafgesetzbuch kennt den Begriff nicht, und eine Legaldefinition gibt es nicht.

Historischer Ursprung:

Das gälische clann ist aus dem lateinischen planta entlehnt, das Spross oder Setzling bedeutet. So weist es das Online Etymology Dictionary nach. Seit dem frühen 15. Jahrhundert bezeichnet das Wort die Stammesverbände des schottischen Hochlands, die Land gemeinschaftlich unter einem Oberhaupt hielten. Ins Deutsche kam es über das Englische.

Die Großfamilien, auf die der Begriff heute in Deutschland zielt, haben eine belegte Wanderungsgeschichte. Der deutsch-libanesische Islamwissenschaftler und Migrationsforscher Ralph Ghadban hat sie in seinem Buch „Arabische Clans. Die unterschätzte Gefahr“ (Econ 2018) rekonstruiert. Die sogenannten Mhallamiye stammen aus der Region Mardin im Südosten der heutigen Türkei. Zwischen den 1920er- und 1940er-Jahren wichen viele vor dem türkischen Nationalismus in das Gebiet des späteren Libanon aus. Dort blieben sie häufig staatenlos und Bürger zweiter Klasse.

Nach Ausbruch des libanesischen Bürgerkriegs 1975 kamen Tausende nach West-Berlin. Sie flogen mit der DDR-Fluglinie Interflug von Beirut nach Schönefeld und gelangten von dort mit einem Transitvisum für fünf DDR-Mark unkontrolliert in den Westteil der Stadt. Die Westmächte betrachteten Berlin als einheitliches Besatzungsgebiet und kontrollierten den Übergang nicht. So rekonstruiert es die Berliner Zeitung auf Grundlage von Ghadbans Recherche. Der Weg in die Bundesrepublik führte durch eine Lücke im Viermächtestatus.

Kontext:

In der Bundesrepublik wurde für viele Familien die Duldung zum Dauerzustand. Der Politikwissenschaftler Mahmoud Jaraba forscht am Forschungszentrum für Islam und Recht in Europa (EZIRE) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Er beschreibt eine Aufnahmepolitik, die nicht auf Integration angelegt war. Bildung und Arbeit blieben schwer zugänglich, und die Duldung verfestigte die prekären Verhältnisse (Rheinpfalz). Den Mhallamiye rechnet Jaraba heute 35.000 bis 50.000 Menschen in Deutschland zu. Über Regierungswechsel in Bund und Ländern hinweg blieb der Zustand bestehen. Das Aufenthaltsrecht setzte der Bund, den Vollzug verantworteten die Länder – die Folgen trug keine einzelne Regierung.

Als polizeiliche Kategorie verfestigte sich der Begriff erst Jahrzehnte später. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen erstellt seit 2018 ein eigenes Lagebild Clankriminalität. Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen arbeiten zudem mit Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zollkriminalamt in der Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität (BLICK) zusammen.

Noch 2020 stellten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages fest, dass keine bundesweit verbindliche Definition existiert. Die ältere Arbeitsformel zitierten AfD-Abgeordnete im März 2026 in einer Kleinen Anfrage. Sie sprach von „ethnisch abgeschotteten Subkulturen“, einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und der grundsätzlichen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung. Die heute bundesweit abgestimmte Definition übermittelte das Bundesinnenministerium am 27. März 2026:

„Ein Clan ist eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist. Sie zeichnet sich insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus. Clankriminalität umfasst das delinquente Verhalten von Clanangehörigen. Die Clanzugehörigkeit stellt dabei eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können.“

Bundesregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage „Clankriminalität, soziale Verankerung und staatliche Steuerungsfähigkeit im Kontext Organisierter Kriminalität“, Drucksache 21/5116, 30. März 2026

Die ethnische Herkunft ist aus der Definition verschwunden, das „Abstammungsverständnis“ ist geblieben. Aus der grundsätzlichen Ablehnung der Rechtsordnung ist eine Möglichkeit geworden.

Heutige Verwendung und Loreley-Einordnung:

Die Zahlen des Bundes sind schmal. Bundesweite Verfahrenszahlen liegen dem Bundeskriminalamt nur für die Organisierte Kriminalität vor. 2024 richteten sich 36 von 647 OK-Verfahren gegen Gruppierungen der Clankriminalität. In 33 davon nutzten die Täter gewerbliche oder geschäftsähnliche Strukturen. Die bekannten kriminellen Erträge in den drei Hauptaktivitätsfeldern beziffert die Bundesregierung auf 2,3 Millionen Euro, hinzu kommen 2,1 Millionen Euro im Bereich Geldwäsche (Drucksache 21/5116).

Für 2025 weist das Bundeslagebild 34 Gruppierungen mit 541 Tatverdächtigen aus. So gibt es die Auswertung des Portals NIUS vom 15. September 2026 wieder. Erstmals führt das BKA zudem eine eigene Kategorie „Türkeistämmige Organisierte Kriminalität“. Eine strukturierte Erhebung von Rollen und Funktionen gibt es nach Auskunft der Bundesregierung nicht. Die Wirksamkeit der Bekämpfung bewerten allein die Länder.

Die Länder zählen anders. Nordrhein-Westfalen wies für 2024 4.282 Tatverdächtige aus. Ermittelt wurden sie über eine namensgebundene Recherche: Erfasst wird, wer einen von den Behörden als relevant definierten Familiennamen trägt, derzeit 118 Namen. Über die Zählung entscheidet der Familienname. Innenminister Herbert Reul (CDU) fasst die Linie in den Satz, Clankriminalität habe in Nordrhein-Westfalen keinen Platz.

Die Forschung ist gespalten. Ghadban beschreibt kriminelle Großfamilien, die inzwischen zum Angriff auf die Staatsgewalt übergehen, und einen Staat, der über Jahrzehnte versagt hat. Jaraba hält dagegen, Kriminalität werde nicht im Gesamtverband organisiert, sondern in kleinen Familieneinheiten. Ein zentrales Oberhaupt gebe es nicht, und viele Angehörige kritisierten die Straftäter in den eigenen Reihen scharf. Die meisten Delikte unter dem Etikett hätten mit Organisierter Kriminalität nichts zu tun, viele seien bloße Ordnungswidrigkeiten (Mediendienst Integration).

In seinem Buch „Die Clans aus al-Rashidiya“ (C.H. Beck 2026) bleibt Jaraba bei der Kritik am Begriff. Der Rezensent Reiner Burger hielt ihm in der FAZ entgegen, gerade das Buch zeige, wie wirkmächtig familiäre Bindung im Milieu geblieben ist. Jaraba und der Rechtswissenschaftler Mathias Rohe haben 2015 für den Berliner Senat die Studie „Paralleljustiz“ erstellt. Sie stützte sich auf 93 Interviews, eine institutionelle Paralleljustiz fanden die Autoren nicht.

Der Befund lässt zwei Lesarten offen, und die Definition selbst erklärt, warum. Sie bestimmt Clankriminalität über eine Komponente, die „die Aufklärung der Tat“ hindert. Eine Kategorie, die sich über erschwerte Aufklärung definiert, lässt sich am Hellfeld nicht messen. Die kleinen Bundeszahlen können ein Phänomen zeigen, das kleiner ist als seine Debatte. Sie können ebenso eines zeigen, das sich der Zählung entzieht. Indikatoren, um zwischen beidem zu unterscheiden, hat die Bundesregierung nicht.

Zugleich verschiebt sich das Merkmal, auf dem die Definition ruht. Laut dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2025 war früher Abschottung kennzeichnend. Heute inszenieren jüngere Täter, die sogenannte „Gen-Z-Mafia“, Macht, Status und Gewalt zunehmend in sozialen Medien.

Wem der Begriff nützt, lässt sich leichter sagen. Innenministern liefert er sichtbaren Vollzug: Razzien, Lagebilder, Vermögenssicherungen. Im Streit um das Wort droht dagegen unterzugehen, dass es die Taten gibt. Beide Seiten verlieren dabei den Anteil des Staates aus dem Blick. Jahrzehnte der Dauerduldung, erschwerter Zugang zu Arbeit und ungeklärte Staatsangehörigkeit gehen auf keinen Familienbeschluss zurück. Sie hat der Parteienstaat über wechselnde Regierungen hinweg verwaltet.

Im Herbst 2026 rückte das Thema erneut in die Schlagzeilen, als Chats des Neuköllner Linken-Abgeordneten Ferat Koçak mit dem Umfeld einer Berliner Großfamilie öffentlich wurden. Der Beitrag „Remmo? Nie gehört.“ dokumentiert den Fall.

Der Begriff zeigt auf die Familien. Die Jahrzehnte der Duldung, in denen sie heranwuchsen, verwaltete der Staat.

Quellenbasis:

Bundesregierung: Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 21/5116, 30.03.2026
BMI/BKA: Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2025, Pressemitteilung 15.09.2026
Ralph Ghadban: Arabische Clans. Die unterschätzte Gefahr, Econ 2018
Mahmoud Jaraba: Die Clans aus al-Rashidiya, C.H. Beck 2026
Mathias Rohe / Mahmoud Jaraba: Paralleljustiz, Studie im Auftrag des Landes Berlin, 2015
Mediendienst Integration: Arabisch-türkische Großfamilien (Expertise Jaraba)
Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: WD 7 – 128/20
Land NRW: Lagebild Clankriminalität, 10.12.2025

Zahlen, Daten, Fakten

Begriffsherkunft: gälisch clann – Nachkommenschaft; aus lat. planta, Spross

Rechtsstatus: polizeiliche Arbeitsdefinition, keine Legaldefinition

Bundeseinheitliche Definition: übermittelt am 27. März 2026 (Drucksache 21/5116)

OK-Verfahren Clankriminalität 2024: 36 von 647

Bekannte Erträge 2024: 2,3 Mio. € plus 2,1 Mio. € Geldwäsche

Gruppierungen 2025: 34, mit 541 Tatverdächtigen (laut NIUS-Auswertung)

NRW 2024: 4.282 Tatverdächtige, Zählung über 118 Familiennamen

Mhallamiye in Deutschland: 35.000–50.000 (Schätzung Jaraba)

Loreley+:

Mit Loreley+ lesen und hören Sie Analysen, Serien, Kurzbefunde und Dossiers in voller Länge.